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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/1682/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 2203/9402 „PCB Sanierung Theodor-Heuss-Schule“ bis zu einem Betrag von 35.000 € zugestimmt.

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei den Haushaltsstellen 2112/9400 „Erneuerungsmaßnahmen Waldschule Wehrda“ i. H. v. 16.000 €, 2801/9401 „Erneuerungsmaßnahmen Richtsberg Gesamtschule“ i. H. v. 6.000 € und 8820/9400 „Erneuerungsmaßnahmen Oberstadtaufzug i. H. v. 13.000 €

 

Mit dem Beschluss sind die Mittel freigegeben.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

Bei Untersuchungen der Bodenbeläge auf Asbest in verschiedenen Klassenräumen der THS durch das Büro Wartig, Lahntal, ergaben sich erste Hinweise auf eine Belastung der Klassenräume mit PCB. Aufgrund weiterer Untersuchungen bestätigten sich diese Hinweise.

 

Entsprechend einem Gutachten des Büros Prokon, Rossdorf, wurde in zwei Klassenräumen eine Pilotsanierung durchgeführt. Nach den Erfahrungen und Erkenntnissen dieser Pilotsanierung werden nun die Sanierungsarbeiten in der THS umgesetzt.

 

In die Sanierungsarbeiten an dem I. Bauabschnitt müssen nun zusätzlich zu den bereits eingeplanten Räumen noch eine Küche und ein Mehrzweckraum einbezogen werden. Hierfür entstehen Mehrkosten i. H. v. 35.000 €, die überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei den Haushaltsstellen 2112/9400 „Erneuerungsmaßnahmen Waldschule Wehrda“ i. H. v. 16.000 €, 2801/9401 „Erneuerungsmaßnahmen Richtsberg Gesamtschule“ i. H. v. 6.000 € und 8820/9400 „Erneuerungsmaßnahmen Oberstadtaufzug i. H. v. 13.000 €

 

Für den I. Bauabschnitt wurden durch den Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 23.04.2003 bereits überplanmäßige Mittel i. H. v. 190.000 € bereitgestellt.

 

Die Voraussetzungen gem. § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die Ausgabe ist unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

 

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