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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/1682/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2003
hier: Hst. 2203/9402 "PCB Sanierung Theodor-Heuss-Schule"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Hagenbring, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Anhörung
|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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14.10.2003
| |||
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25.11.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Anhörung
|
|
|
28.11.2003
|
Beschlussvorschlag
Der
Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:
Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 2203/9402 „PCB Sanierung Theodor-Heuss-Schule“ bis zu einem Betrag von 35.000 € zugestimmt.
Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch
Minderausgaben bei den Haushaltsstellen 2112/9400 „Erneuerungsmaßnahmen
Waldschule Wehrda“ i. H. v. 16.000 €, 2801/9401 „Erneuerungsmaßnahmen
Richtsberg Gesamtschule“ i. H. v. 6.000 € und 8820/9400 „Erneuerungsmaßnahmen
Oberstadtaufzug i. H. v. 13.000 €
Mit dem Beschluss sind die Mittel freigegeben.
Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon
nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Bei
Untersuchungen der Bodenbeläge auf Asbest in verschiedenen Klassenräumen der
THS durch das Büro Wartig, Lahntal, ergaben sich erste Hinweise auf eine
Belastung der Klassenräume mit PCB. Aufgrund weiterer Untersuchungen
bestätigten sich diese Hinweise.
Entsprechend
einem Gutachten des Büros Prokon, Rossdorf, wurde in zwei Klassenräumen eine
Pilotsanierung durchgeführt. Nach den Erfahrungen und Erkenntnissen dieser
Pilotsanierung werden nun die Sanierungsarbeiten in der THS umgesetzt.
In
die Sanierungsarbeiten an dem I. Bauabschnitt müssen nun zusätzlich zu den
bereits eingeplanten Räumen noch eine Küche und ein Mehrzweckraum einbezogen
werden. Hierfür entstehen Mehrkosten i. H. v. 35.000 €, die überplanmäßig zur
Verfügung gestellt werden müssen.
Die
Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei den Haushaltsstellen
2112/9400 „Erneuerungsmaßnahmen Waldschule Wehrda“ i. H. v. 16.000 €,
2801/9401 „Erneuerungsmaßnahmen Richtsberg Gesamtschule“ i. H. v. 6.000 € und
8820/9400 „Erneuerungsmaßnahmen Oberstadtaufzug i. H. v. 13.000 €
Für
den I. Bauabschnitt wurden durch den Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung
am 23.04.2003 bereits überplanmäßige Mittel i. H. v. 190.000 € bereitgestellt.
Die
Voraussetzungen gem. § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die Ausgabe ist
unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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