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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1852/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:

 

 

Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweis­barkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 9000/8100 "Gewerbesteuerumlage" bis zur Höhe von 1.067.000 € zuge­stimmt.

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei der Hst. 9110/808 "Zinsen an Banken und Sparkassen" in Höhe von 200.000 € und bei der Hst. 9120/8600 "Zuführung zum Vermögenshaushalt" in Höhe von 867.000 €.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Der Ansatz für die Gewerbesteuerumlage im Haushalt 2003 (Stand Nachtrag) ist auf einen Ansatz bei der Gewerbesteuer von 49 Mio € gerechnet. Dieses Aufkommen wird, soweit das heute absehbar ist, nicht erreicht. Das Anordnungssoll für 2003 liegt z. Zt. bei rd. 47,6 Mio €. Bei diesem Stand wäre der Ansatz für die Gewerbesteuerumlage mit 15.478.255 € mehr als ausreichend.

 

Die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuerumlage richtet sich jedoch nach dem Ist-Aufkommen an Gewerbesteuer, und zwar quartalsweise. Eine Besonderheit besteht darin, dass für das 4. Quartal eines Jahres immer derselbe Betrag wie im 3. Quartal zu zahlen ist. Die Spitzabrechnung für das 4. Quartal erfolgt dann jeweils im 1. Quartal des folgenden Jahres. Diese Spitzabrechnung hängt davon ab, wie viel an Gewerbesteuer im 4. Quartal tatsächlich eingegangen ist. Derzeit ist dieser Wert natürlich noch nicht bekannt; lediglich eine Prognose ist möglich.

 

Aus alledem ergibt sich folgende Rechnung:

 

 

1. nach Bescheiden der OFD

 

 

 

 

 

 

 

 

GewSt-Ist

 

im Quart.

kumuliert

 

 

 

 

 

 

1. Quart. 2003

 

10.542.330

10.542.330

entspricht

2. Quart. 2003

 

28.346.297

38.888.627

den

3. Quart. 2003

 

7.092.317

45.980.944

Bescheiden

4. Quart. 2003

automat. wie 3. Quart.

7.092.317

53.073.261

der OFD

 

 

 

 

 

 

Su.

53.073.261

 

 

 

 

 

 

 

ergibt GewSt-Umlage

15.125.879

 

entspr. Bescheid OFD

 

 

2. mit Prognose für das 4. Quartal ergibt sich dagegen

 

 

 

 

 

 

GewSt-Ist

 

im Quart.

kumuliert

 

 

 

 

 

 

1. Quart. 2003

 

10.542.330

10.542.330

wie oben

2. Quart. 2003

 

28.346.297

38.888.627

wie oben

3. Quart. 2003

 

7.092.317

45.980.944

wie oben

4. Quart. 2003

nach akt. Stand

2.000.000

47.980.944

Prognose !

 

 

 

 

 

 

Su.

47.980.944

 

 

 

 

 

 

 

ergäbe GewSt-Umlage

13.674.569

 

 

 


 


Daraus folgt für die GewSt-Umlage:

 

 

 

 

 

 

 

 

Für 2003 müssen gezahlt werden

15.125.879

s. unter 1.

 

 

 

-94.123 

Abrechnung 4. Quart. 2002

 

 

1.513.255 

Erhöhung Dt. Einheit

 

 

 

 

 

 

insgesamt

16.545.011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nach Prognose wären zu zahlen

13.674.569

s. unter 2.

 

 

 

-94.123 

Abrechnung 4. Quart. 2002

 

 

1.513.255 

Erhöhung Dt. Einheit

 

 

 

 

 

 

 

15.093.701

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

macht "Guthaben" für 1. Quart. 2004

1.451.310

 

 

 

 

Der zeitliche Verlauf des Gewerbesteuer-Istaufkommens ist nicht vorhersehbar und praktisch nicht steuerbar. Die gesetzliche Fiktion des 4. Quartals jeweils in Höhe des 3. Quartals führt deshalb im vorliegenden Fall automatisch zu einer vorläufigen Mehrbelastung, die erst im folgenden Jahr wieder ausgeglichen werden wird.

 

Ob das "Guthaben" für das 1. Quartal 2004 allerdings tatsächlich in der o. g. Größenordnung eintreten wird, ist wie oben dargelegt vom Ist-Aufkommen an Gewerbesteuer im laufenden 4. Quartal 2003 abhängig.

 

Im Jahr 2003 sind jedenfalls 16.545.011 € an Gewerbesteuerumlage zu zahlen, denen lediglich ein Ansatz von 15.478.255 € gegenübersteht. Die überplanmäßige Ausgabe ist deshalb unvermeidlich. Die Deckung ist gewährleistet, wobei der tatsächliche Betrag der Zuführung zum Vermögenshaushalt sich erst im Jahresabschluss ergeben wird.

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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