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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - 0051/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:

 

1.   Die Gebührenausgleichsrücklage „Stadtentwässerung“ im Kassenbestand wird für das Haushaltsjahr 2000 mit einem Betrag von 110.630,18 DM verzinst.

 

2.   Der im Unterabschnitt 7000 „Stadtentwässerung“ entstandene Überschuss in Höhe von 3.340.096,03 DM wird mit einem Betrag von 2.819.505,30 DM der Gebührenausgleichsrücklage „Stadtentwässerung“ und mit einem Betrag von 520.590,73 DM der „allgemeinen Rücklage“ zugeführt.

 

3.   Die im Vermögenshaushalt 2000 vereinnahmten Legatbeträge in Höhe von  40.051,74 DM werden der Sonderrücklage „Grabpflege“ zugeführt.

 

4.   Für die im Jahre 2000 erbrachten Pflegeleistungen für die Dauergrabpflege wird von der Sonderrücklage „Grabpflege“ ein Betrag in Höhe von 16.711,74 DM entnommen und über den Vermögenshaushalt dem Unterabschnitt 7500 „Friedhöfe“ (Verwaltungshaushalt) zugeführt.

 

5.   Im Verwaltungshaushalt werden Haushaltsausgabereste gemäß beigefügter Anlage 2 im Umfange von insgesamt 779.617,82 DM gebildet.

 

6.   Im Vermögenshaushalt werden Haushaltsausgabereste gemäß beigefügter Anlage 5 im Umfange von insgesamt 10.393.286,31 DM gebildet.

 

7.   Im Vermögenshaushalt wird ein Haushaltseinnahmerest in Höhe von 33.848.363,49 DM bei der Haushaltsstelle 9110/3770 „Kredite vom Kapitalmarkt“ gebildet.

 

8.   Im Verwaltungshaushalt 2001 werden Sperren der Budgets gemäß beige-fügter Aufstellung (Anlage 4) im Umfange von insgesamt 11.918,77 DM verhängt.

 

9.   Die in der Haushaltssatzung 2000 enthaltenen Regelungen bezüglich der Haushaltssperren (§ 7 Nr. 2 a und 2 b) behalten für die gebildeten Haus-haltsreste ihre Gültigkeit.

 

10.  Unter Berücksichtigung der Beschlüsse Nr. 1 bis 9 schließt der Ver-waltungshaushalt mit einem Volumen von 264.087.153,09 DM ausgeglichen ab.

 

11.  Unter Berücksichtigung der Beschlüsse Nr. 1 bis 10 schließt der Ver-mögenshaushalt mit einem Volumen von 50.430.024,86 DM ausgeglichen ab.

 

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen der Arbeiten für den Jahresabschluss 2000 sind zunächst die Gebührenhaushalte zu überprüfen und auszugleichen. Evtl. Überschüsse sind der entsprechenden Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen.

 

Im Haushalt der Stadt Marburg betrifft dies zur Zeit nur den Unterabschnitt 7000 „Stadtentwässerung".

 

Beim Ausgleich des Unterabschnittes 7000 „Stadtentwässerung" ist in diesem Jahr der Abschluss dieses Unterabschnittes für 1999 zu berücksichtigen, der mit Hilfe von Rücklagenentnahmen buchungsmäßig ausgeglichen worden war. Nachträglich betrachtet wäre die Rücklagenentnahme nicht erforderlich gewesen. Vielmehr hätte der Gebührenhaushalt mit einem Überschuss von 1.688.513,44 DM abgeschlossen, was zu einem Bestand der Sonderrücklage in Höhe von 2.765.754,59 DM geführt hätte.

 

Da der Gebührenzahler durch diese Buchungsoperationen nicht benachteiligt werden soll, wurde dieser fiktiv vorhandene Rücklagenbestand verzinst. Die Zinsen in Höhe von 110.630,18 DM (2.765.754,59 DM x 4 %) wurden im Unterabschnitt 7000 „Stadtentwässerung" vereinnahmt.

 

Unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen schließt der Unterabschnitt 7000 „Stadtentwässerung" im Haushaltsjahr 2000 mit einem Überschuss von 3.340.096,03 DM ab. Von diesem Überschuss ist zuerst einmal der „allgemeinen Rücklage" die

Entnahme zum Ausgleich 1999 in Höhe von 520.590,73 DM zuzuführen. Der ver-

bleibende Betrag in Höhe von 2.819.505,30 DM ist der Sonderrücklage „Stadt-entwässerung" zuzuführen und stellt den Rücklagenbestand zum Ende des Haus-haltsjahres 2000 dar. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

 

 

            Rücklage zu Beginn des Haushaltsjahres 2000 (fiktiv):            2.765.754,59 DM

            + Überschuss 2000 (fiktiv):                                                          53.750,71 DM

            Stand Ende 2000 real:                                                     2.819.505,30 DM

 

 

Ein Abschluss des Unterabschnittes 7000 „Stadtentwässerung" ist der Magistrats-vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Auch die vereinnahmten Legatbeträge für die Dauergrabpflege im Vermögenshaushalt sind als zweckgebundene Einnahmen der Sonderrücklage „Grabpflege" zuzuführen. Diese Mittel werden von der Stadt Marburg vereinnahmt, verwaltet und für die Pflegeleistungen der Einzahler/innen verwendet. Im Haushaltsjahr 2000 wurden für neue Legatverträge insgesamt 40.051,74 DM vereinnahmt und der Rücklage zugeführt. Für die Pflege der Legatgräber wurden im Haushaltsjahr 2000 insgesamt Leistungen in Höhe von 16.711,74 DM erbracht, die aus der Rücklage entnommen und dem Unterabschnitt 7500 „Friedhöfe" (Verwaltungshaushalt) zugeführt wurden.  

 

Durch die Ämter und im Rahmen der Budgetierung wurden im Verwaltungshaushalt Haushaltsausgabereste von insgesamt 779.617,82 DM beantragt und gebildet. Eine Zusammenstellung der Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Bei den Budgets wurden in der Regel nach den für 2000 geltenden Budgetierungsrichtlinien 90 % der nicht verbrauchten Haushaltsmittel als Haushaltsrest in das folgende Haushaltsjahr übertragen. Hierbei wurden die positiven und negativen Ergebnisse der einzelnen Haushaltsstellen zum Gesamtbudget saldiert. Bei der Bildung der Haushaltsreste wurden die Ergebnisse der Gesamtbudgets zugrunde gelegt. Die Auswirkungen auf die einzelnen Budgets sind der Anlage 3 zu dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Ämtern bzw. Abteilungen, die ihr Budget im Haushaltsjahr 2000 überschritten haben, wird diese Überschreitung auf das Budget des Haushaltsjahres 2001 angerechnet. Praktisch geschieht dies durch die Sperrung der entsprechenden Haushaltsmittel. Die gesperrten Budgetmittel sind der Anlage 4 zu entnehmen.

 

Von den Budgetmitteln für Fachliteratur, Büromaterial und Reisekosten sind 5% nach § 7 Abs. 1 der Haushaltssatzung 2000 gesperrt worden. Die Freigabe sollte durch den Fachdezernenten erfolgen. Insgesamt bezog sich die Sperre auf einen Betrag von 25.550,96 DM. Sinn der Sperre war, diesen Betrag am Jahresende einzusparen.

 

Durch die Einschränkung der Übertragung der Budgetmittel (10 %) wurden insgesamt Mittel in Höhe von 81.107,48 DM (ohne Schulen) eingespart, so dass dieses Ziel erreicht wurde.

 

Nach den oben genannten Buchungen schließt der Verwaltungshaushalt mit einem Überschuss von insgesamt 38.251.240,59 DM ab. Dieser Überschuss wird dem Vermögenshaushalt zugeführt und setzt sich wie folgt zusammen:

 

 

            Pflichtzuführung

            (ordentliche Tilgung und Kreditbeschaffungskosten):            10.481.180,30 DM

 

            Fehlbelegungsabgabe für Wohnungsbauförderung:              584.190,38 DM

 

            Zinsen für zweckgebundene Rücklagen:                                      10.722,97 DM

 

            Rücklagenzuführung Sonderrücklage

            „Stadtentwässerung":                                                   3.340.096,03 DM

 

            Soll-Zuführung

             (Abschreibungen):                                                                    1.476.000,00 DM

 

            Freie Spitze                                                                          22.359.050,91 DM

 

            Gesamt:                                                                                  38.251.240,59 DM

 

 

Gegenüber dem Haushaltsansatz von 15.856.000,00 DM ist eine Verbesserung von 22.395.240,59 DM eingetreten, die sich wie folgt begründen lässt (größere Ver-änderungen):

 

 

Mehreinnahmen                

                       

Überschuss UA 7000              3,3 Mio. DM    

Gebühren und ähnliche Entgelte  (außer UA 7000)       0,8 Mio. DM          

Grundsteuer B                1,2 Mio. DM          

Gewerbesteuer abzügl. Umlage                0,5 Mio. DM    

Einkommensteueranteil            5,3 Mio. DM    

Erstattung von Verw.- und Betriebsausgaben          1,5 Mio. DM          

Erstattung von anderen Trägern (4557/2590)         1,4 Mio. DM    

Weitere Finanzeinnahmen         1,0 Mio. DM          

                       

Minderausgaben                

                       

Personalausgaben        0,7 Mio. DM          

Hauptgruppe 5/6 (sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand)           2,6 Mio. DM          

Leistungen der Sozialhilfe u. ä.             1,7 Mio. DM          

Zinsen Kreditmarkt         2,4 Mio. DM    

 

 

Durch die Ämter und im Rahmen der Budgetierung wurden im Vermögenshaushalt Haushaltsausgabereste von insgesamt 10.393.286,31 DM beantragt und gebildet. Eine Zusammenstellung der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes ist dieser Vorlage als Anlage 5 beigefügt.

 

Für die gebildeten Haushaltsausgabereste gilt weiterhin die Sperre des § 7 Nr. 2 a und 2 b der Haushaltssatzung 2000. Dieses sollte durch den Magistrat zu Verdeutlichung beschlossen werden, da die Haushaltssatzung 2001 diese Sperre nicht enthält.  

 

Der Verwaltungshaushalt schließt nach Bildung der Haushaltsausgabereste und Ab-schluss der kostenrechnenden Einrichtungen mit einem Volumen von 264.087.153,09 DM ausgeglichen ab.

 

Nach Zuführung des Überschusses aus dem Verwaltungshaushalt ergibt sich im Vermögenshaushalt noch ein Fehlbetrag von 33.848.363,49 DM.

 

Der Fehlbetrag des Vermögenshaushaltes resultiert jedoch nicht aus einem abnormalen Ausgabeverhalten, sondern ist vielmehr auf den Abgang eines Haushaltseinnahmerestes des Vorjahres in Höhe von 42.450.300,00 DM zurück-zuführen. 

 

Unter enger Auslegung der Verfügung des Regierungspräsidiums Gießen zum Haushalt 2000 vom 11. Juli 2000 dürfte die Bildung eines Haushaltseinnahmerestes nur eine Netto-Neuverschuldung von 6,4 Mio. DM zulassen. Hieraus würde sich unter Berücksichtigung des Schuldenabbaus 2000 in Höhe von rd. 8,5 Mio. DM ein Haushaltseinnahmerest von rd. 15 Mio. DM ergeben.

 

Unter Berücksichtigung dieses Haushaltseinnahmerestes verbliebe im Vermögens-haushalt noch ein Fehlbetrag in Höhe von 18.848.363,49 DM.

 

Da eine andere Möglichkeit zum vollen Ausgleich des Vermögenshaushaltes nicht gegeben ist, wurde beim Regierungspräsidium in Gießen die Bildung eines höheren Haushaltseinnahmerestes beantragt; das Regierungspräsidium hat dieses ge-nehmigt. Bei seiner Entscheidung hat das Regierungspräsidium die tatsächliche Kreditaufnahme auf dem Kapitalmarkt zugrunde gelegt.

 

 

 

Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes wurde daraufhin ein Haushaltsein-nahmerest in Höhe von 33.848.363,49 DM gebildet. Somit schließt der Vermögens-haushalt mit einem Volumen von 50.430.024,86 DM ausgeglichen ab.

 

Durch die Bildung eines Haushaltseinnahmerestes in Höhe von 33.848.363,49 DM wird sich der Jahresabschluss 2001 (unter Zugrundelegung der Planzahlen 2001) schwierig gestalten.

 

Durch den Abgang des Haushaltseinnahmerestes 2000 (Grundlage: keine Kredit-aufnahme vom Kapitalmarkt) und der höchstmöglichen Neubildung eines Haushalts-einnahmerestes 2001 von 26.402.267,00 DM entsteht ein Fehlbedarf 2001 von 7.446.096,49 DM. Unter der Voraussetzung, dass Haushaltsausgabereste von ca. 10 Mio. DM beantragt und gebildet werden müssen, entsteht beim Abschluss 2001 ein Fehlbedarf von ca. 17,5 Mio. DM, der entweder durch eine Rücklagenentnahme bzw. durch den Verbrauch der Gewerbesteuermehreinnahmen 2001 von zur Zeit ca. 17 Mio. DM gedeckt werden muss.

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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