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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - 0051/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2000
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Amtsinfo Stadt Marburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.05.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten zu beschließen:
1. Die
Gebührenausgleichsrücklage „Stadtentwässerung“ im Kassenbestand wird für das
Haushaltsjahr 2000 mit einem Betrag von 110.630,18 DM verzinst.
2. Der
im Unterabschnitt 7000 „Stadtentwässerung“ entstandene Überschuss in Höhe von
3.340.096,03 DM wird mit einem Betrag von 2.819.505,30 DM der
Gebührenausgleichsrücklage „Stadtentwässerung“ und mit einem Betrag von
520.590,73 DM der „allgemeinen Rücklage“ zugeführt.
3. Die
im Vermögenshaushalt 2000 vereinnahmten Legatbeträge in Höhe von 40.051,74 DM werden der Sonderrücklage
„Grabpflege“ zugeführt.
4. Für
die im Jahre 2000 erbrachten Pflegeleistungen für die Dauergrabpflege wird von
der Sonderrücklage „Grabpflege“ ein Betrag in Höhe von 16.711,74 DM entnommen
und über den Vermögenshaushalt dem Unterabschnitt 7500 „Friedhöfe“
(Verwaltungshaushalt) zugeführt.
5. Im
Verwaltungshaushalt werden Haushaltsausgabereste gemäß beigefügter Anlage 2 im
Umfange von insgesamt 779.617,82 DM gebildet.
6. Im
Vermögenshaushalt werden Haushaltsausgabereste gemäß beigefügter Anlage 5 im
Umfange von insgesamt 10.393.286,31 DM gebildet.
7. Im
Vermögenshaushalt wird ein Haushaltseinnahmerest in Höhe von 33.848.363,49 DM
bei der Haushaltsstelle 9110/3770 „Kredite vom Kapitalmarkt“ gebildet.
8. Im
Verwaltungshaushalt 2001 werden Sperren der Budgets gemäß beige-fügter
Aufstellung (Anlage 4) im Umfange von insgesamt 11.918,77 DM verhängt.
9. Die
in der Haushaltssatzung 2000 enthaltenen Regelungen bezüglich der
Haushaltssperren (§ 7 Nr. 2 a und 2 b) behalten für die gebildeten
Haus-haltsreste ihre Gültigkeit.
10. Unter
Berücksichtigung der Beschlüsse Nr. 1 bis 9 schließt der Ver-waltungshaushalt
mit einem Volumen von 264.087.153,09 DM ausgeglichen ab.
11. Unter
Berücksichtigung der Beschlüsse Nr. 1 bis 10 schließt der Ver-mögenshaushalt
mit einem Volumen von 50.430.024,86 DM ausgeglichen ab.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Im
Rahmen der Arbeiten für den Jahresabschluss 2000 sind zunächst die
Gebührenhaushalte zu überprüfen und auszugleichen. Evtl. Überschüsse sind der
entsprechenden Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen.
Im
Haushalt der Stadt Marburg betrifft dies zur Zeit nur den Unterabschnitt 7000
„Stadtentwässerung".
Beim
Ausgleich des Unterabschnittes 7000 „Stadtentwässerung" ist in diesem Jahr
der Abschluss dieses Unterabschnittes für 1999 zu berücksichtigen, der mit
Hilfe von Rücklagenentnahmen buchungsmäßig ausgeglichen worden war.
Nachträglich betrachtet wäre die Rücklagenentnahme nicht erforderlich gewesen.
Vielmehr hätte der Gebührenhaushalt mit einem Überschuss von 1.688.513,44 DM
abgeschlossen, was zu einem Bestand der Sonderrücklage in Höhe von 2.765.754,59
DM geführt hätte.
Da
der Gebührenzahler durch diese Buchungsoperationen nicht benachteiligt werden
soll, wurde dieser fiktiv vorhandene Rücklagenbestand verzinst. Die Zinsen in
Höhe von 110.630,18 DM (2.765.754,59 DM x 4 %) wurden im Unterabschnitt 7000
„Stadtentwässerung" vereinnahmt.
Unter
Berücksichtigung der obigen Ausführungen schließt der Unterabschnitt 7000
„Stadtentwässerung" im Haushaltsjahr 2000 mit einem Überschuss von
3.340.096,03 DM ab. Von diesem Überschuss ist zuerst einmal der „allgemeinen
Rücklage" die
Entnahme
zum Ausgleich 1999 in Höhe von 520.590,73 DM zuzuführen. Der ver-
bleibende
Betrag in Höhe von 2.819.505,30 DM ist der Sonderrücklage
„Stadt-entwässerung" zuzuführen und stellt den Rücklagenbestand zum Ende
des Haus-haltsjahres 2000 dar. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Rücklage
zu Beginn des Haushaltsjahres 2000 (fiktiv): 2.765.754,59
DM
+
Überschuss 2000 (fiktiv): 53.750,71 DM
Stand
Ende 2000 real: 2.819.505,30
DM
Ein
Abschluss des Unterabschnittes 7000 „Stadtentwässerung" ist der
Magistrats-vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Auch
die vereinnahmten Legatbeträge für die Dauergrabpflege im Vermögenshaushalt
sind als zweckgebundene Einnahmen der Sonderrücklage „Grabpflege"
zuzuführen. Diese Mittel werden von der Stadt Marburg vereinnahmt, verwaltet
und für die Pflegeleistungen der Einzahler/innen verwendet. Im Haushaltsjahr
2000 wurden für neue Legatverträge insgesamt 40.051,74 DM vereinnahmt und der
Rücklage zugeführt. Für die Pflege der Legatgräber wurden im Haushaltsjahr 2000
insgesamt Leistungen in Höhe von 16.711,74 DM erbracht, die aus der Rücklage
entnommen und dem Unterabschnitt 7500 „Friedhöfe" (Verwaltungshaushalt)
zugeführt wurden.
Durch
die Ämter und im Rahmen der Budgetierung wurden im Verwaltungshaushalt
Haushaltsausgabereste von insgesamt 779.617,82 DM beantragt und gebildet. Eine
Zusammenstellung der Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes ist dieser
Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Bei
den Budgets wurden in der Regel nach den für 2000 geltenden
Budgetierungsrichtlinien 90 % der nicht verbrauchten Haushaltsmittel als
Haushaltsrest in das folgende Haushaltsjahr übertragen. Hierbei wurden die
positiven und negativen Ergebnisse der einzelnen Haushaltsstellen zum
Gesamtbudget saldiert. Bei der Bildung der Haushaltsreste wurden die Ergebnisse
der Gesamtbudgets zugrunde gelegt. Die Auswirkungen auf die einzelnen Budgets
sind der Anlage 3 zu dieser Vorlage zu entnehmen.
Ämtern
bzw. Abteilungen, die ihr Budget im Haushaltsjahr 2000 überschritten haben,
wird diese Überschreitung auf das Budget des Haushaltsjahres 2001 angerechnet.
Praktisch geschieht dies durch die Sperrung der entsprechenden Haushaltsmittel.
Die gesperrten Budgetmittel sind der Anlage 4 zu entnehmen.
Von
den Budgetmitteln für Fachliteratur, Büromaterial und Reisekosten sind 5% nach
§ 7 Abs. 1 der Haushaltssatzung 2000 gesperrt worden. Die Freigabe sollte durch
den Fachdezernenten erfolgen. Insgesamt bezog sich die Sperre auf einen Betrag
von 25.550,96 DM. Sinn der Sperre war, diesen Betrag am Jahresende einzusparen.
Durch
die Einschränkung der Übertragung der Budgetmittel (10 %) wurden insgesamt
Mittel in Höhe von 81.107,48 DM (ohne Schulen) eingespart, so dass dieses Ziel
erreicht wurde.
Nach
den oben genannten Buchungen schließt der Verwaltungshaushalt mit einem
Überschuss von insgesamt 38.251.240,59 DM ab. Dieser Überschuss wird dem
Vermögenshaushalt zugeführt und setzt sich wie folgt zusammen:
Pflichtzuführung
(ordentliche
Tilgung und Kreditbeschaffungskosten): 10.481.180,30
DM
Fehlbelegungsabgabe
für Wohnungsbauförderung: 584.190,38 DM
Zinsen
für zweckgebundene Rücklagen:
10.722,97 DM
Rücklagenzuführung
Sonderrücklage
„Stadtentwässerung": 3.340.096,03 DM
Soll-Zuführung
(Abschreibungen): 1.476.000,00 DM
Freie
Spitze 22.359.050,91
DM
Gesamt: 38.251.240,59
DM
Gegenüber
dem Haushaltsansatz von 15.856.000,00 DM ist eine Verbesserung von
22.395.240,59 DM eingetreten, die sich wie folgt begründen lässt (größere
Ver-änderungen):
Mehreinnahmen
Überschuss
UA 7000 3,3 Mio. DM
Gebühren
und ähnliche Entgelte (außer UA
7000) 0,8 Mio. DM
Grundsteuer
B 1,2 Mio. DM
Gewerbesteuer
abzügl. Umlage 0,5 Mio. DM
Einkommensteueranteil 5,3 Mio. DM
Erstattung
von Verw.- und Betriebsausgaben 1,5 Mio. DM
Erstattung
von anderen Trägern (4557/2590) 1,4 Mio. DM
Weitere
Finanzeinnahmen 1,0 Mio. DM
Minderausgaben
Personalausgaben 0,7 Mio. DM
Hauptgruppe
5/6 (sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) 2,6 Mio. DM
Leistungen
der Sozialhilfe u. ä. 1,7 Mio. DM
Zinsen
Kreditmarkt 2,4 Mio. DM
Durch
die Ämter und im Rahmen der Budgetierung wurden im Vermögenshaushalt
Haushaltsausgabereste von insgesamt 10.393.286,31 DM beantragt und gebildet.
Eine Zusammenstellung der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes ist
dieser Vorlage als Anlage 5 beigefügt.
Für
die gebildeten Haushaltsausgabereste gilt weiterhin die Sperre des § 7 Nr. 2 a
und 2 b der Haushaltssatzung 2000. Dieses sollte durch den Magistrat zu
Verdeutlichung beschlossen werden, da die Haushaltssatzung 2001 diese Sperre
nicht enthält.
Der
Verwaltungshaushalt schließt nach Bildung der Haushaltsausgabereste und
Ab-schluss der kostenrechnenden Einrichtungen mit einem Volumen von
264.087.153,09 DM ausgeglichen ab.
Nach
Zuführung des Überschusses aus dem Verwaltungshaushalt ergibt sich im
Vermögenshaushalt noch ein Fehlbetrag von 33.848.363,49 DM.
Der
Fehlbetrag des Vermögenshaushaltes resultiert jedoch nicht aus einem abnormalen
Ausgabeverhalten, sondern ist vielmehr auf den Abgang eines
Haushaltseinnahmerestes des Vorjahres in Höhe von 42.450.300,00 DM
zurück-zuführen.
Unter
enger Auslegung der Verfügung des Regierungspräsidiums Gießen zum Haushalt 2000
vom 11. Juli 2000 dürfte die Bildung eines Haushaltseinnahmerestes nur eine
Netto-Neuverschuldung von 6,4 Mio. DM zulassen. Hieraus würde sich unter
Berücksichtigung des Schuldenabbaus 2000 in Höhe von rd. 8,5 Mio. DM ein
Haushaltseinnahmerest von rd. 15 Mio. DM ergeben.
Unter
Berücksichtigung dieses Haushaltseinnahmerestes verbliebe im Vermögens-haushalt
noch ein Fehlbetrag in Höhe von 18.848.363,49 DM.
Da eine
andere Möglichkeit zum vollen Ausgleich des Vermögenshaushaltes nicht gegeben
ist, wurde beim Regierungspräsidium in Gießen die Bildung eines höheren
Haushaltseinnahmerestes beantragt; das Regierungspräsidium hat dieses
ge-nehmigt. Bei seiner Entscheidung hat das Regierungspräsidium die
tatsächliche Kreditaufnahme auf dem Kapitalmarkt zugrunde gelegt.
Zum
Ausgleich des Vermögenshaushaltes wurde daraufhin ein Haushaltsein-nahmerest in
Höhe von 33.848.363,49 DM gebildet. Somit schließt der Vermögens-haushalt mit
einem Volumen von 50.430.024,86 DM ausgeglichen ab.
Durch die
Bildung eines Haushaltseinnahmerestes in Höhe von 33.848.363,49 DM wird sich
der Jahresabschluss 2001 (unter Zugrundelegung der Planzahlen 2001) schwierig
gestalten.
Durch den
Abgang des Haushaltseinnahmerestes 2000 (Grundlage: keine Kredit-aufnahme vom
Kapitalmarkt) und der höchstmöglichen Neubildung eines Haushalts-einnahmerestes
2001 von 26.402.267,00 DM entsteht ein Fehlbedarf 2001 von 7.446.096,49 DM.
Unter der Voraussetzung, dass Haushaltsausgabereste von ca. 10 Mio. DM
beantragt und gebildet werden müssen, entsteht beim Abschluss 2001 ein
Fehlbedarf von ca. 17,5 Mio. DM, der entweder durch eine Rücklagenentnahme bzw.
durch den Verbrauch der Gewerbesteuermehreinnahmen 2001 von zur Zeit ca. 17
Mio. DM gedeckt werden muss.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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