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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1066/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Manfred Jannasch (Nr. 16 1/2007)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
26.01.2007
|
Beschlussvorschlag
Bezüglich
der Anfrage des Kollegen Sauer vom 22.09.2006, dass die Stadt sich dafür einsetzen möge, dass die
Fahrbahnmarkierung auf der Autobahn in südlicher Richtung zwischen Wehrda und
Marburg dringend erneuert werden muss, hat sich leider nichts erkennbares
getan.
Was hat
die Stadt bisher getan und was kann sie jetzt zusätzlich tun?
Sachverhalt
Die
kleine Anfrage von Herrn Sauer wurde während der Stadtverordnetensitzung am
22.09.2006 wie folgt beantwortet:
Nach
Auskunft des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen als zuständiger Baulastträger
wird die B3 zwischen Mitte-Marburg und Marburg-Süd demnächst mit einer neuen
Decke versehen. Nach erfolgter Deckenerneuerung wird dieser Abschnitt auch
entsprechend markiert.
Zwischen
Marburg-Süd und Gisselberg erfolgt eine Erneuerung der Markierung innerhalb der
nächsten sechs Wochen.
Diese
Arbeiten sind auch entsprechend erledigt worden.
Die
erweiterte Frage des Stadtverordneten Jannasch wird wie folgt beantwortet:
Eine
telefonische Rückfrage bei der Straßenmeisterei - Herrn Burk - hat ergeben,
dass die Fahrbahnmarkierung zwischen Marburg-Nord und Marburg-Bahnhof in
südlicher Richtung 2007 erneuert wird.
Der Grund
liegt darin, dass für 2007 eine grundlegende Fahrbahnmarkierung für den
besagten Streckenabschnitt vorgesehen ist. Es wäre nicht verhältnismäßig, zum
jetzigen Zeitpunkt Markierungsarbeiten von ca. 25.000 Euro durchführen zu
lassen und im Frühjahr 2007 die komplette Fahrbahnerneuerung vorzunehmen.
Der
besagte Streckenabschnitt ist entsprechend beschildert - Verkehrszeichen 101
mit Zusatz "fehlende Fahrbahnmarkierung" - insofern bestehen von
Seiten der Straßenverkehrsbehörde keine Bedenken.
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