Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1812/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 5/24, 3. Änderung,Gisselberger Straße, VfB-Grundstück, der Stadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Astrid Goldhorn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
25.10.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
02.11.2007
|
Sachverhalt
Begründung:
Die Aufstellung des oben angeführten Bebauungsplanes wurde
am 27.04.2007 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Mit diesem Bebauungsplan soll ein Teilbereich des
VfB-Grundstücks (Flurstücke 76/2 und 400/72), für das der geltende
Bebauungsplan Nr. 5/24 von 1965 eine Fläche „Sportplatz VfL“ festsetzt, zu
einem Mischgebiet geändert werden.
Diese Änderung der Art der baulichen Nutzung ist
erforderlich, um die geplante 2-geschossige Aufstockung der Vereinsgebäude für
Studentenappartements nutzen zu können. Für dieses Vorhaben liegt bereits ein
Bauantrag vor.
Funktionsbedingt umfasst der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes die Fläche außerhalb des Fußballspielfeldes, die mit den beiden
vereinseigenen Gebäuden bebaut ist.
Für die beabsichtigte Wohnnutzung wurde ein
Lärmschutzgutachten vorgelegt.
Danach werden die zulässigen Immissionsrichtwerte für ein
Mischgebiet durch den Spielbetrieb auf dem Fußballplatz nicht überschritten.
Aufgrund des vorhandenen Verkehrsaufkommens in der
Gisselberger Straße wurde ein Außenlärmpegel ermittelt, wonach ein
erforderliches Schalldämmmaß der Gebäudeaußenwandflächen festgesetzt werden musste.
Bedingt durch die Zweckbestimmung des in Rede stehenden
Grundstücks und aufgrund des eng geschnittenen Geltungsbereichs des
Bebauungsplanes können Flächen für erforderliche Kfz-Stellplätze nicht
festgesetzt werden.
Der Nachweis hierfür, entsprechend der Stellplatzsatzung der
Universitätsstadt Marburg, obliegt dem Bauantragsverfahren.
Die Bebauungsplanänderung erfüllt die Voraussetzungen eines
Bebauungsplanes der Innenentwicklung. Der Bebauungsplan wird deshalb im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt und es gelten damit die
Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 (2) und (3) BauGB.
Bezug nehmend auf diese Rechtsgrundlage wurde von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
abgesehen.
Für den weiteren Verfahrensschritt, der Beteiligung der
„betroffenen Öffentlichkeit“ sowie der Behörden und Träger öffentlicher
Belange, besteht die Möglichkeit, diese direkt zur Abgabe einer Stellungnahme
aufzufordern oder alternativ dazu, wie bisher, die Auslegung nach § 3 (2) BauGB
und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Für den vorliegenden Bebauungsplan wird die Auslegung im
„Normalverfahren“ stattfinden.
Zum einen ist damit eine Transparenz der Planung nach außen
gegeben und zum anderen entfällt ein Selektieren der Betroffenen im Vorfeld zur
Anhörung.
Aufgrund des beschleunigten Verfahrens wird ebenfalls auf
die Durchführung einer Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts
verzichtet.
Der Flächennutzungsplan, der derzeit den fraglichen Bereich
als Gewerbefläche darstellt, wird im Wege der Anpassung zu einer
Mischgebietsbaufläche geändert. Ein Parallelverfahren ist nicht erforderlich.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
Beteiligung an der Vorlage durch:
FD 61 |
|
|
|
|
|
|
|
A: Anhörung; B:
Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen