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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1853/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Severin (Nr. 18 10/2007)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
02.11.2007
|
Sachverhalt
Die
Angebote der außerschulischen Kinder- und Jugendförderung konzentrieren ihren
Schwerpunkt auf die präventive
Arbeit. Im Vordergrund der pädagogisch betreuten Kinder- und Jugendarbeit steht
die Zielsetzung, die jungen Menschen zur lösungsorientierten und fairen
Konfliktbearbeitung anzuleiten. Der Umgang mit alkoholischen Getränken, Rauchen
und den unterschiedlichen Medienauswirkungen wird ebenfalls durch entsprechende Aktivitäten innerhalb der regelmäßigen offenen Jugendarbeit
thematisiert oder reflektiert.
In
den kommunalen Jugendtreffs und Jugendclubs gehört es seit ca. 3 Jahren zum
Standard, dass in den Räumen nicht mehr geraucht werden darf, unabhängig vom
Alter. Im Haus der Jugend besteht ein Rauchverbot seit 5 Jahren. Alkoholische
Getränke werden ebenfalls in den pädagogisch betreuten Jugendclubs nicht
angeboten.
Im
Hinblick auf die vielfältig beschriebenen Medienwirkungen auf Kinder und
Jugendliche, bietet die Jugendförderung und das Jugendbildungswerk ein
ausgewähltes Computerprogramm für junge Jugendliche mit dem Ziel, die
vorhandene Medien- und Kommunikationskompetenzen der Kinder und Jugendlichen zu
nutzen und sie in kreative Bahnen zu lenken. Darüber hinaus wurde aktuell im
Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendfilmfestival FINAL CUT (19.-21.10.07)
für Eltern, Lehrer und interessierte Erwachsene ein spezielles
medienpädagogisches
Begleitprogramm angeboten, um die zahlreichen Facetten der
Medienwirkungen auch fortbildungsmäßig mit den Erziehenden zu thematisieren.
Ziel ist die Stärkung der Medienkompetenz.
Da
es sich bei den Jugendschutzmaßnahmen um ein Gesamtsystem handelt, kann bezogen
auf die jeweils einzelne Maßnahme kein Ergebnis dargestellt werden.
Der
Fachdienst Soziale Dienste hat im genannten Zeitraum keine Maßnahmen im Rahmen
des Jugendschutzgesetzes durchgeführt. Zu den Aufgaben der Sozialen Dienste
bzw. des Allgemeinen Sozialen Dienstes zählt die Wahrnehmung des
Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach dem SGB VIII.
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