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Ratsinformation
Antrag der MBL-Fraktion - VO/1884/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der MBL-Fraktion betr. Überprüfung von Bebauungsplänen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der MBL-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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22.11.2007
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.11.2007
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird gebeten,
- alle
bestehenden Bebauungspläne dahingehend zu überprüfen, ob die nach den
Bebauungsplänen mögliche Bebauung heute noch den politischen und
städtebaulichen Gegebenheiten und Wünschen entspricht und die
Bebauungspläne ggf. so zu verändern, dass die dann zulässige Bebauung sich
im Einklang mit den heute gewollten politischen und städtebaulichen
Vorgaben befindet, und
- sämtliche
nicht beplanten Gebiete, in denen nach § 34 BauGB zur Zeit eine Bebauung
zugelassen werden müsste, dahingehend zu überprüfen, ob die zur Zeit
rechtlich zulässige Bebauung sich noch im Einklang mit den heutigen
politischen und städtebaulichen Vorstellungen der Universitätsstadt
Marburg befindet.
Gegebenenfalls sind die betroffenen
Gebiete dann entsprechend so zu beplanen, dass die dann mögliche Bebauung sich
im Einklang mit den heutigen politischen und städtebaulichen Vorstellungen
befindet.
Sachverhalt
Begründung:
Gerade
das Problem der Bebauung des Grundstücks „Am Rübenstein“ in jüngster Zeit hat
deutlich gemacht, dass zumindest in diesem Gebiet rechtlich bauliche Vorgaben
möglich sind und auch zugelassen werden müssen, die nicht mehr zeitgemäß sind
und den zur Zeit geltenden politischen und städtebaulichen Vorgaben nicht mehr
entsprechen.
Es ist
davon auszugehen, dass diese Situation in Marburg nicht einmalig ist, sondern,
dass es innerhalb der Bebauungspläne, aber auch innerhalb der nicht beplanten
Gebiete, in denen gem. § 34 BauGB Bauvorhaben zuzulassen sind, sehr
wahrscheinlich noch andere problematische Gebiete gibt, die ein sofortiges
Handels zur Vermeidung weiterer Problemfälle in Marburg notwendig und dringlich
machen.
Heinz
Ludwig Dr.
Hermann Uchtmann
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