Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/1887/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Hedderich, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Kenntnisnahme
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
27.11.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
30.11.2007
|
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:
1. Zum Ausgleich von Verlusten im Nahverkehr erhält die Stadtwerke Marburg GmbH von der Gesellschafterin Stadt Marburg eine Zuweisung in Höhe von 400.000 Euro. Der Betrag ist im Wirtschaftsjahr 2007 als Einlage der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zuzuführen.
2. Gem.
§ 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer
überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 8300/9300 „Zuführung Kapitalrücklage
Stadtwerke“ von 400.000 € zugestimmt.
3. Die
Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen bei der Hst.
9120/3000 „Zuführung vom Verwaltungshaushalt“.
4. Mit dem Beschluss sind die Mittel
zugleich freigegeben.
5. Der Stadtverordnetenversammlung ist
hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Die wirtschaftliche Situation im Nahverkehr hat sich trotz
der Weitergabe der steuerfreien Infrastrukturkostenhilfe an die Stadtwerke in
2006/2007 weiter verschlechtert. Insbesondere die Verbundabrechnung des RMV
trägt zu einer Ausweitung der Verluste bei. Die Stadt Marburg als
Aufgabenträgerin trägt dieser Situation mit einer einmaligen Zahlung ins
Kapital der Stadtwerke Rechnung.
Diese Entwicklung war bei der Beschlussfassung über den
Haushalt bzw. Nachtragshaushalt 2007 nicht vorhersehbar.
Notwendigkeit und Unabweisbarkeit der überplanmäßigen
Ausgabe hat der Oberbürgermeister bereits in seiner Einbringungsrede zum
Haushalt 2008 dargelegt.
Die
Deckung erfolgt durch die Hst. 9000/3000 „Zuführung vom Verwaltungshaushalt“.
In seiner Haushaltsrede für den Haushalt 2008 hat der Oberbürgermeister
ebenfalls bereits erläutert, dass sich die im Nachtragshaushalt 2007
veranschlagte Zuführung von 17.222.275 € nochmals sehr deutlich erhöhen wird.
Die Deckung der Mehrausgaben kann deshalb problemlos durch diese Mehreinnahmen
erfolgen.
Gem.
§ 7 der Haushaltssatzung 2007 obliegt die Beschlussfassung dem Haupt- und
Finanzausschuss.
Egon
Vaupel
Oberbürgermeister
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen