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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/1887/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

1.    Zum Ausgleich von Verlusten im Nahverkehr erhält die Stadtwerke Marburg GmbH von der Gesellschafterin Stadt Marburg eine Zuweisung in Höhe von 400.000 Euro. Der Betrag ist im Wirtschaftsjahr 2007 als Einlage der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zuzuführen.

 

2.   Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 8300/9300 „Zuführung Kapitalrücklage Stadtwerke“ von 400.000 € zugestimmt.

 

3.   Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen bei der Hst. 9120/3000 „Zuführung vom Verwaltungshaushalt“.

 

4.   Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

5.   Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die wirtschaftliche Situation im Nahverkehr hat sich trotz der Weitergabe der steuerfreien Infrastrukturkostenhilfe an die Stadtwerke in 2006/2007 weiter verschlechtert. Insbesondere die Verbundabrechnung des RMV trägt zu einer Ausweitung der Verluste bei. Die Stadt Marburg als Aufgabenträgerin trägt dieser Situation mit einer einmaligen Zahlung ins Kapital der Stadtwerke Rechnung.

 

Diese Entwicklung war bei der Beschlussfassung über den Haushalt bzw. Nachtragshaushalt 2007 nicht vorhersehbar.

 

Notwendigkeit und Unabweisbarkeit der überplanmäßigen Ausgabe hat der Oberbürgermeister bereits in seiner Einbringungsrede zum Haushalt 2008 dargelegt.

 

Die Deckung erfolgt durch die Hst. 9000/3000 „Zuführung vom Verwaltungshaushalt“. In seiner Haushaltsrede für den Haushalt 2008 hat der Oberbürgermeister ebenfalls bereits erläutert, dass sich die im Nachtragshaushalt 2007 veranschlagte Zuführung von 17.222.275 € nochmals sehr deutlich erhöhen wird. Die Deckung der Mehrausgaben kann deshalb problemlos durch diese Mehreinnahmen erfolgen.

 

Gem. § 7 der Haushaltssatzung 2007 obliegt die Beschlussfassung dem Haupt- und Finanzausschuss.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

 

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