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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0365/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Elke Neuwohner (Nr. 3 5/2008)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
30.05.2008
|
Sachverhalt
Es ist nicht
vorgesehen, die auf dem Pausenhofschild vorgegebenen Spiel- und Nutzungszeiten,
sowie die Altersvorgabe für die auf dem Schulhof / Kleinsportfeld spielenden
Kinder und Jugendlichen abzuändern.
Die städtischen
Schulhöfe werden seit Jahren außerhalb der regulären Schulzeiten für Kinder und
Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr zu den auf dem Schild aufgeführten
Nutzungszeiten freigegeben. Diese lauten:
Der Schulhof ist
außerhalb der Schulzeiten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren als Spielplatz
freigegeben:
Sommerzeit:
Mo - Sa bis 20.00 Uhr
Winterzeit:
Mo
- Sa bis 19.00 Uhr
Sonn- und Feiertage: 15.00 - 18.00 Uhr
(jedoch keine Ballspiele)
Der Magistrat der Stadt Marburg
- Fachdienst Schule-
Die von Ihnen
aufgeführten „üblichen Nutzungszeiten in der Stadt“ beziehen sich auf
gesetzlich vorgegebene Spielzeiten von öffentlichen Bolzplätzen.
Nach der Marburger
Straßenordnungssatzung dürfen Kinder Spielplätze bis zum Einbrauch der
Dunkelheit und Öffentliche Bolzplätze bis längstens 23.00 Uhr bespielt werden.
Das Kleinspielfeld
der Brüder-Grimm-Schule befindet sich jedoch auf einem Schulgrundstück, sodass
die Stadt Marburg bzw. der Fachdienst 40 als Betreiber dieser Anlage
selbständig andere Pausenhofnutzungszeiten festlegen kann.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
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