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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - 0071/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung der Ausschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Verfasser*in:
- Herr Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
27.04.2001
|
Sachverhalt
Bildung
der Ausschüsse
1. Art
Gemäß
§ 12 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung in Verbindung mit §§
55 und 62 der Hessischen Gemeindeordnung bildet die Stadtverordnetenversammlung
folgende Ausschüsse:
1. Wahlvorbereitungsausschuss
2. Haupt-
und Finanzausschuss
3. Bau-
und Planungsausschuss
4. Grundstücksausschuss
5. Schul-
und Kulturausschuss
6. Ausschuss
für Soziales, Jugend und Frauen
7. Umweltausschuss
8. Ausschuss für Verwaltungs- und Parlamentsreform
2. Stärke
Bisher
bestanden die Ausschüsse aus 11 Mitgliedern
3. Benennungsverfahren
Anstelle
der Wahl der Ausschussmitglieder kann die Stadtverordnetenversammlung gem. § 62
Ziff. 2 HGO beschließen, dass sich die Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der
Fraktionen zusammensetzen. In diesem Fall werden die Ausschussmitglieder
dem/der Stadtverordnetenvorsteher/in von den Fraktionen schriftlich benannt.
Der / Die Stadtverordnetenvorsteher/in der Stadtverordnetenversammlung die Zusammensetzung
der Ausschüsse sodann schriftlich bekannt.
Sofern
die Ausschüsse durch Wahl besetzt werden sollen, gilt § 55 HGO (Verhältniswahl).
Beschlussempfehlung
Zu 1.: Die
obengenannten Ausschüsse werden gebildet.
Zu
2.: Die Ausschüsse bestehen
aus ____ Mitgliedern
Zu
3.: Die Besetzung der
Ausschüsse erfolgt nach dem Benennungsverfahren gem.
§ 62 Ziff. 2 HGO
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- eigenes Amt zuständig
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