Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0722/2008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der beigefügte XII. Nachtrag zur Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg wird beschlossen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Mit dem XII. Nachtrag zur Hauptsatzung werden der § 3 Abs. 3, der die Abgrenzung des Ortsbezirks Richtsberg regelt, sowie der § 7, der das Ehrenbürgerrecht, die Ehrenbezeichnungen und die Verleihung der Medaille der Universitätsstadt Marburg regelt, geändert.

 

Zu § 3 Abs. 3:

 

Die Amöneburger Straße, bisher zum Stadtteil Hansenhaus gehörend, sollte auf Wunsch der Anwohnerinnen und Anwohner zum Stadtteil Richtsberg genommen werden.

 

Die Sonnenblickallee ist mit den Hausnummern 1 – 20 ausschließlich im Bereich der Hansenhäuser bebaut. Dieser Bereich gehörte bis zur Einrichtung des Ortsbeirats Richtsberg zu dem Wahlbezirk Hansenhaus V und wählte im Gemeinschaftshaus der Hansenhausgemeinde.

 

Da die Straße gem. Straßenverzeichnis jedoch statistisch zum Stadtteil Richtsberg gehört, wurde sie mit der Einrichtung des Ortsbeirats Richtsberg auch diesem Ortsbezirk zugeteilt.

 

Dieser im unmittelbaren Umfeld der Hansenhäuser bebaute Abschnitt der Sonnenblickallee hat jedoch keinerlei Verbindungen zum Stadtteil Richtsberg sondern ist, wie schon der Name des Stadtteils Hansenhaus zeigt, seit vielen Jahrzehnten Bestandteil dieses Stadtteils.

 

Auf Anregung der Anwohner dieses Teils der Sonnenblickallee sollen die Häuser 1 - 20 wieder dem Stadtteil Hansenhaus zugeteilt werden. Sie sind somit aus der Auflistung der zum Stadtteil Richtsberg gehörenden Straßen zu streichen.

 

Der Ortsbeirat des Stadtteils Richtsberg hat der Teilung der Sonnenblickallee in seiner Sitzung am 11.11.2008 zugestimmt.

 Zu § 7 Ziffer 3:

 

Mit der Aufnahme der Ehrenbezeichnungen  „Ehrenmitglied des Ortsbeirats“ und „Ehrenortsvorsteherin / Ehrenortsvorsteher“  wird den neuen Bestimmungen des § 28 (2) der Hessischen Gemeindeordnung  gefolgt.

 

Die Bezeichnung Stadtälteste / Stadtältester soll weiterhin Stadtverordneten sowie haupt- und ehrenamtlichen Magistratsmitgliedern vorbehalten bleiben.

 

Zu § 7 Ziffer 4:

 

Die  Ehrenbezeichnung „Ehrenmitglied des Ausländerbeirats“ wurde ebenfalls aufgrund der Neuregelung des § 28 (2) der Hessischen Gemeindeordnung aufgenommen.

 

Die gewählte Formulierung „ sowie zum Ausländerbeirat wählbare Bürgerinnen und Bürger“ ist notwendig, da auch eingebürgerte deutsche Staatsangehörige zum Ausländerbeirat wählbar sind.

 

Zu § 7 Ziffer 5:

 

Die Ehrung durch die Verleihung der Medaille der Universitätsstadt Marburg wurde neu aufgenommen. Der Text ist im Satz 1 identisch mit dem § 2 der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten sowie mit dem § 3 Abs. 1 der Ehrungsrichtlinien. Im Satz zwei erfolgt der Hinweis auf die als Grundlage für diese Ehrung durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten durch die Universitätsstadt Marburg.

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

Anlagen

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen