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ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/0793/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Für das Ortsgericht Marburg II (Cappel, Bortshausen und Ronhausen) werden

  • zwei Ortsgerichtsschöffen/innen und
  • ein Ortsgerichtsschöffe/in und zugleich Stellvertreter/in gewählt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Lt. Mitteilung des Amtsgerichtes Marburg sind die Amtszeiten des Herrn Hans Menche  als Ortsgerichtsschöffe und zugleich als Stellvertreter des Ortsgerichtsvorstehers sowie der Herren Hans Naumann und Konrad Birkenstock als Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Marburg II  (Cappel, Bortshausen und Ronhausen) abgelaufen.

 

Daher ist es notwendig, gem. § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes entsprechende Neuwahlen durchzuführen.

 

Hinsichtlich der Ernennung zu Ortsgerichtsmitgliedern ist besonders auf die in § 8 des Ortsgerichtsgesetzes enthaltenen Bestimmungen über die persönlichen Voraussetzungen hinzuweisen:

 

1.                  Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines

Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

 

2.                  Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die

a.) ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;

b.) die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;

c.) als Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen sind.

 

 

 

 

3.         Im Dienst befindliche Richter/innen sowie Beamte/-innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, solllen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

4.         Personen, die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind,     sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

 

Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/-innen entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

 

Mit Schreiben vom 18.09.2008 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie der entsprechende Ortsbeirat gebeten, einen entsprechenden Vorschlag einzureichen.

 

Für das Amt der Stellvertreterin/des Stellvertreters des Ortsgerichtsvorstehers und zugleich Ortsgerichtsschöffin/-Ortsgerichtsschöffen wird von den Ortsbeiräten Ronhausen und Bortshausen

 

Herr Hans Menche, wh. Bodenfeldstraße 15, 35043 Marburg,

 

zur Wiederwahl vorgeschlagen.

 

Als Ortsgerichtsschöffe/-in werden vorgeschlagen:

 

Von der CDU-Fraktion:

 

Herr Hanfried Dula, wh. Holzgasse 5, 35043 Marburg;

 

vom Ortsbeirat Cappel:

 

Frau Heike Naumann, wh. Zimmerplatzweg 1, 35043 Marburg;

 

vom Ortsbeirat Bortshausen:

 

Herrn Peter Birkenstock, wh. Ebsdorfer Str. 7, 35043 Marburg-Bortshausen;

 

und vom Ortsbeirat Ronhausen:

 

Herrn Ernst Baum, wh. Fünfhausen 6, 35043 Marburg-Ronhausen;

 

 

Weitere Wahlvorschläge sind weder innerhalb der gesetzten Frist noch danach eingegangen.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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