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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0871/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Welche Kosten kommen auf die Stadt zu und wie sieht die Finanzplanung dazu, insbesondere hinsichtlich welcher geplanten Gebühren für Tierbestattungen, aus?

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Sachverhalt

Nach Schaffung des Planungsrechtes ist beabsichtigt, Herrichtung und Betrieb des Tierfriedhofes gestattungsvertraglich der Praxis gGmbH zu übertragen. Der Betreiberin obliegt die Aufstellung eines Entgeltverzeichnisses für Tierbestattungen. Für die Bereitstellung der Fläche wird im Gestattungsvertrag die Zahlung eines jährlichen Gestattungsentgeltes an den DBM vereinbart. Die von der Stadt zu tragenden Kosten für die Schaffung einer fußläufigen Zuwegung in Verlängerung der Busbucht am oberen Rotenberg werden schätzungsweise 4.500,00 € betragen.

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