Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/0372/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Marburg spricht sich mit allem Nachruck dagegen aus, dass den hessischen Kommunen ab dem Jahr 2011 ein Sonderopfer durch Mittelentzug im Kommunalen Finanzausgleich abverlangt werden soll. Sie fordert die hessische Landesregierung auf, in ihrer weiteren Finanzplanung die Verbundmasse in Höhe von 23 Prozent beizubehalten und die Finanzausgleichsmasse nicht dadurch zu schmälern, dass Mittel aus der Finanzausgleichsmasse zu Gunsten des Landes einbehalten werden. Dies gilt insbesondere für die im Finanzplan 2009 erklärte Absicht, ab dem Jahr 2011 zu Lasten der Kommunen jährlich 400 Millionen Euro der Finanzausgleichsmasse entziehen zu wollen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Begründung:

Das Land hat keine Grundlage, um von seinen Kommunen ein Sonderopfer zu fordern.

Der Finanzplan 2009 des Landes Hessen (Landtags-Drucksache 18/345) sieht für den Planungszeitraum 2008/2012 vor, Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 400 Millionen Euro zu entziehen.

Das Land begründet seine Absicht im Wesentlichen damit, dass der Anteil der Kommunen an den im Land verbliebenen Steuern den Anteil des Landes Hessen fast erreicht habe. Zudem müsse das Land in erheblichem Maß höhere Lasten im Länderfinanzausgleich tragen, weil seine Kommunen entsprechend steuerstark seien.

Die Argumentation des Landes berücksichtigt nicht, dass die hessischen Kommunen die Lasten des Landes aus dem Länderfinanzausgleich unmittelbar mitzutragen haben. Mit jedem Euro Landesleistung im Länderfinanzausgleich verlieren Hessens Kommunen 23 Eurocent an ihrer Finanzausgleichsmasse.

Zudem stürzen ohnehin – einer Lawine gleich – mehrere Verschlechterungen auf die kommunalen Finanzen ein. So müssen die hessischen Städte infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise massive Einbußen ihrer eigenen Einnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer und ihren Anteilen an Einkommen- und Umsatzsteuer, hinnehmen.

Bei rapide sinkenden Einnahmen steigen gleichzeitig die Ausgaben für Bildung, Erziehung und Betreuung und – vor allem in der Krise – die Ausgaben für soziale Hilfen kräftig an.

Die Bundesgesetze zur Pendlerpauschale, zur Anrechnung von Krankenkassenbeiträgen und die zahlreichen steuerlichen Entlastungen im Zuge der Konjunkturpakete des Bundes belasten nachhaltig und dauerhaft die  kommunalen Haushalte.

Hinzu kommen die Zinslasten aus den Darlehen für die Konjunkturprogramme des Landes und des Bundes. Die hessischen Kommunen müssen in den nächsten Jahren auf gut 50 Millionen Euro an Einnahmen aus dem Finanzausgleich verzichten. Eine Belastung, mit welcher die Städte zur Finanzierung des Konjunkturprogramms zwar grundsätzlich einverstanden waren, die jetzt aber in der Gesamtrechnung berücksichtigt werden muss.

 

Reinhold Becker                                                            Dietmar Göttling

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen