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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0652/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2009
hier: Produkt/Budget 515810 "Kindertagesbetreuung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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27.10.2009
| |||
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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30.10.2009
|
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu
beschließen:
1. Gem. § 114g Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit überplanmäßigen Aufwendungen im Produkt 515810 „Kindertages-betreuung“ bis zu 100.000 € zugestimmt.
2. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt mit 90.000 € aus Einsparungen im Sonderbudget Personalaufwendungen und mit 10.000 aus Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer im Produkt 120020 „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“.
- Der Stadtverordnetenversammlung ist
hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Die
Vorlage steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der streikbedingten Schließung
der städtischen Kindertageseinrichtungen an mehreren Tagen im Mai und Juni des
Jahres.
Erklärter
und bereits mehrfach öffentlich kommunizierter Wille von
Stadtverordnetenversammlung und Magistrat ist es, dass
- den Eltern das für
diese Zeit gezahlte Essengeld erstattet wird
- und dass die
anteilig für die Zeit der Schließung gezahlten Gebühren sowie die während
des Streiks eingesparten Personalkosten den Kindertageseinrichtungen
zugute kommen.
Im
Einzelnen:
Die
Rückzahlung des Essengeldes ist ein verwaltungsmäßig zwar aufwendiges, vom
Grundsatz her aber einfaches Verfahren, das bereits abgeschlossen ist.
Insgesamt wurden gut 10.000 € an die Eltern zurückgezahlt.
Rechtlich
komplizierter ist der Fall bei den auf die Zeit der Schließung entfallenden anteiligen
Gebühren. Nach Prüfung durch das städtische Rechtsamt und den Hessischen
Städtetag ist eine direkte Erstattung an die Eltern nicht zulässig. Deshalb
sollen diese anteiligen Gebühren, die in einer Größenordnung von 10.000 €
liegen, den Einrichtungen zugute kommen. Das wiederum erfordert
haushaltsrechtlich eine überplanmäßige Aufwendung zu Gunsten des Budgets
Kindertagesbetreuung.
Die
Ersparnis an Personalkosten durch die streikbedingte Schließung der
Einrichtungen beläuft sich auf rd. 90.000 €. Auch diese sollen den Tagesstätten
direkt zu Gute kommen, so dass auch diese Mittel überplanmäßig für das Budget
bereitzustellen sind.
Die
Einrichtungen werden diese insgesamt 100.000 € als besondere Förderung für
ihren stets vorhandenen Bedarf an Ausstattungen, Spielgeräten,
Beschäftigungsmaterial, Büchern usw. verwenden.
Stadtverordnetenversammlung
und Magistrat demonstrieren damit, dass von den streikbedingten Einsparungen
gezielt Eltern und Einrichtungen profitieren sollen.
Nach
§ 7 der Haushaltssatzung 2009 ist der Haupt- und Finanzausschuss für die
Beschlussfassung zuständig.
Egon
Vaupel
Oberbürgermeister
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