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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0695/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung des I. Nachtragshaushaltes 2009
hier: Verfügung des Regierungspräsidiums Gießen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Bernd Kauffmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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|
●
Erledigt
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|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
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27.10.2009
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
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|
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30.10.2009
|
Sachverhalt
Begründung
Das Regierungspräsidium Gießen als
Aufsichtsbehörde hat
- den
in § 3 der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Marburg für das Haushaltsjahr
2009 ausgewiesenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
genehmigt.
Diese Genehmigung mit der
Begleitverfügung des Regierungspräsidiums wird der Stadtverordnetenversammlung hiermit
nach § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnis gegeben.
Der im § 2 der Nachtragshaushaltssatzung
ausgewiesene zusätzliche Betrag der Kredite resultiert aus den Maßnahmen, die
durch das Sonderinvestitionsprogramm des Landes Hessen und durch das
Konjunkturpaket II des Bundes gefördert werden. Diese Kreditaufnahmen gelten
nach §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Anwendung kommunalrechtlicher
Vorschriften bei der Umsetzung des Hessischen
Sonderinvestitionsprogrammgesetzes kraft Gesetzes als genehmigt.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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