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Ratsinformation
Antrag der CDU-Fraktion - VO/0807/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion betr. Vernetzte Kinderbetreuung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 58 - Kinderbetreuung
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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09.12.2009
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Bereit
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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18.12.2009
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26.02.2010
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, das Erziehungs- und Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren mit der Betreuung für Kinder von drei bis sechs Jahren stärker zu vernetzen. Dies bedeutet, dass die Krippenangebote stärker mit den Kindergartenangeboten verbunden werden sollen.
In diesem Zusammenhang soll ein größeres Angebot von alterserweiterten Gruppen (ab 1 ½ Jahren) bereitgestellt werden. Darüber hinaus sollen bereits bestehende Betreuungsangebote, insbesondere Krippenplätze räumlich an die Kindergartenangebote angegliedert werden.
Der Magistrat wird aufgefordert, keine weiteren isolierten Betreuungsangebote anzubieten.
Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, neben einer Vernetzung der U3-Betreuung mit Kindergartenangeboten auch eine engere Vernetzung der Kinderbetreuung 0-6 Jahre mit der Grundschulbetreuung anzustreben.
Sachverhalt
Begründung:
Die Interessen, Bedürfnisse und Sichtweisen der Kinder und ihrer Familien müssen ins Zentrum gestellt werden, wie es der gesetzliche Auftrag der Kindertagesstätten (lt. KJHG) nahe legt. Dazu gehört eine Fachpraxis, die das körperliche, emotionale, soziale und intellektuelle Wohlbefinden der Kinder sichert, die Entwicklung der Kinder anregt und fördert und geeignet ist, Familien in ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgabe im Rahmen einer Erziehungspartnerschaft zu unterstützen. Eine gute Zusammenarbeit und Partizipation der Eltern ist notwendig über die einfache Elternmitbestimmung hinaus und über den gesamten Zeitraum des Bildungs- und Erziehungsplans.
Schule soll kein grundlegender Neubeginn des Lernens, sondern eine kontinuierliche Fortführung des im Vorfeld bereits begonnenen Bildungsprozesses sein.
Die Verzahnung von Kita´s und Grundschulen als gleichwertige Einrichtungen, ist unumgänglicher Baustein zur Erreichung dieser Zielsetzung.
Bei Neubauten könnten Grundschulen und Kindergärten idealerweise in einem Gebäude untergebracht sein, bei bestehenden Einrichtungen wären feste Kooperationspartnerschaften wünschenswert, die räumlich und wohnortnah geschlossen werden sollten.
Die Einrichtungen an Mobiliar, Lernmaterialien und räumlicher Gestaltung könnten bei Neuanschaffungen aufeinander abgestimmt werden, um dem Kind die notwendige Vertrautheit des Umfeldes im individuellen Entwicklungsprozess zu gewährleisten. Wünschenswertes Fernziel könnte Unterricht sein, an dem Kindergartenkinder partiell teilnehmen könnten.
Entsprechendes gilt für die derzeitige Zäsur zwischen Betreuung der Kinder unter 3 Jahren und der Kinder von 3 bis 6 Jahren. Hier soll eine stärkere Verzahnung für Kontinuität geschaffen werden.
In diesem Zusammenhang ist die geplante Errichtung einer weiteren isolierten Gruppe für die Betreuung U3 im Stadtwald kritisch zu betrachten.
Philipp Stompfe Hannelore Gottschlich
Winfried Kissel Florian Sauer
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