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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0884/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5/14 ?Ockershäuser Allee?
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Sonja Wasserberg
- Verfasser*in:
- Storm-Bölle, Karin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Entscheidung
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21.01.2010
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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29.01.2010
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Sachverhalt
Begründung:
Der Planbereich liegt an der Ockershäuser Allee und hat eine
Größe von 1,7 ha. Er wird begrenzt durch die Ockershäuser Allee im Norden,
durch die Grundstücke der Elisabethschule im Süden und der Waldorfschule Schule
im Süden und Osten sowie durch den Spreng- und Kunststoffvertrieb (SKV) im Westen
(s. Anlage „Übersichtsplan“).
Die Ockershäuser Allee beginnt am Wilhelmsplatz und ist
damit der Eingang aus der Innenstadt nach Ockershausen. Sie trägt nicht nur den
Namen, sondern hat auch den Charakter einer Allee; geprägt durch zwei- bis
dreigeschossige „villenartige“ straßenbegleitende Wohnbebauung, hohen
Baumbestand und Vorgärten sowie große Gärten im rückwärtigen Bereich (s. Anlage
„Luftbild“).
Diese maßstabsgerechte Bebauung mit den dazugehörigen
Freiflächen ist besonders im vorgesehenen Geltungsbereich noch gut erhalten.
Sie bestimmt als Qualitätsmerkmal die Identität der Ockershäuser Allee und den
hier anzutreffenden hohen Wohnwert.
Eine Anzahl von Gebäuden ist denkmalgeschützt. Der westliche
Bereich ist Teil der Gesamtanlage (s. Anlage „Denkmaltopografie“), die aus
siedlungs-, stadt- und sozialgeschichtlichen Gründen ausgewiesen wurde.
Im Gegensatz dazu ist im weiteren Verlauf der Ockershäuser
Allee ablesbar, wie durch unsensible Nachverdichtung, besonders in den
rückwärtigen Freiflächen und der damit einhergehenden Versiegelung für
Zufahrten und Parkplätze, der ursprüngliche Gebietscharakter negativ verändert
werden kann.
Im April 2008 wurde in Zusammenarbeit mit einer
Arbeitsgruppe, die aus unterschiedlichen Interessensgruppen wie Ortsbeirat,
Vereine, Initiativen und interessierte Ockershäuser Bürger bestand, eine
Rahmenplanung für den Ortsteil Ockershausen erstellt. Die Rahmenplanung hat das
Oberziel, die Lebensqualität in Ockershausen zu erhalten bzw. zu verbessern.
Planungsschwerpunkte der Rahmenplanung waren u. a. die
Ockershäuser Allee in ihrer vorhandenen städtebaulichen Qualität zu stärken (s.
Anlage „Ziele für die Ockershäuser Allee“) sowie die Ausweisung von Bereichen
mit Überplanungsbedarf.
Handlungsbedarf wurde zwischen dem Gartengelände der
Waldorfschule und SKV gesehen, weil hier ein besonders hoher Nutzungsdruck
besteht. In der Rahmenplanung wird deshalb empfohlen, für diesen Abschnitt auf
der Grundlage der formulierten Ziele ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten
und dies über einen Bebauungsplan zu sichern, um hier unerwünschte
Umstrukturierungen und Verdichtungen zu vermeiden.
Die Rahmenplanung wurde als Grundlage für weitergehende
Planungsschritte von der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2008 beschlossen.
Das vorgesehene Plangebiet deckt nicht den gesamten in der
Rahmenplanung vorgesehenen Bereich ab, sondern beschränkt sich auf die Fläche,
auf der derzeit auf Grund von Grundstücksveräußerungen ein Veränderungsdruck
besteht. Die Überplanung des angrenzenden Spreng- und Kunststoffvertriebes soll
erst dann erfolgen, wenn von der Firma SKV selbst Umsiedlungspläne vorgebracht
werden sollten. Langfristig ist hier beabsichtigt, die Umwandlung von Gewerbe-
zu Wohn- und Dienstleistungsnutzung anzustreben, um die negativen Auswirkungen
aus den Produktionsstätten für das angrenzende Wohnumfeld zu vermeiden.
Da es inzwischen Begehrlichkeiten gibt, die Baulücken sowie
die rückwärtigen Grünflächen mit überdimensionierten Gebäuden zu bebauen, ist
der Charakter dieses Areals gefährdet. Es besteht deshalb akut die
Notwendigkeit, dieser Entwicklung mit Hilfe eines Bebauungsplans
entgegenzuwirken.
Ziele der Bebauungsplanaufstellung sind.
- Ausweisung einer
überbaubaren Fläche entlang der Ockershäuser Allee. Die neuen Gebäude, die dort
entstehen können, müssen die Typologie der vorhandenen 2- 3-geschossigen
Bebauung aufnehmen.
-
Erhalt
der Grünstruktur in den rückwärtigen Grundstücksteilen.
-
Bestandsicherung
für die bereits bestehenden Gebäude in der Grünfläche mit untergeordneten
Erweiterungsmöglichkeiten.
(s. Anlage „Bau- und Grünflächen“)
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
Übersichtsplan für den Aufstellungsbeschluss, Bebauungsplan
Nr. 5/14 „Ockershäuser Allee“
Luftbild
Denkmaltopografie
Ziele für die Ockershäuser Allee (aus: Städtebauliche
Rahmenplanung Ockershausen)
Plan Bau- und Grünflächen
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
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|
K |
B |
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|
|
A: Anhörung; B: Beteiligung; K:
Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
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