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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0900/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

der beigefügten Neufassung des Verkehrsvertrages über die Erbringung von ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet der Universitätsstadt Marburg

zu beschließen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Aufgrund der EU-rechtlichen Vorschriften zur Vergabe von Buspersonennahverkehrsleistungen sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes wurden in 2003 die Stadtwerke Marburg GmbH (SWM) mit der Erbringung der entsprechenden Leistungen im Gebiet der Universitätsstadt Marburg beauftragt. Hierzu wurde erstmals ein Verkehrsvertrag zwischen der ebenfalls in 2003 gegründeten Lokalen Nahverkehrsgesellschaft Marburg GmbH (LNG) und der SWM geschlossen. Darin ist detailliert der von SWM als Betriebsführer der Nahverkehrslinien zu erbringende Leistungsumfang und die einzuhaltenden Qualitätsstandards formuliert. Für diese Linien ist SWM von der zuständigen Aufsichtsbehörde konzessioniert, wobei die Konzessionen derzeit bis 2015 befristet sind.

 

Zwischenzeitlich sind die rechtlichen Rahmenbedingungen mit der neuen EU-Verordnung (EG) 1370/2007 geändert worden. Vor diesem Hintergrund wurde bereits die Betrauungsvereinbarung zwischen der Universitätsstadt Marburg und SWM neu gefasst und die Geltungsdauer an den Übergangszeitraum der VO (EG) 1370/2007, also bis 2019, angepasst (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung v. 27.11.2009; VO/0762/2009). Ziel des Neuabschlusses des Verkehrsvertrages ist daher ebenfalls, dessen Geltungsdauer an diesen Übergangszeitraum anzupassen und damit eine Kündigungsmöglichkeit nicht vor 2019 festzuschreiben.

 

Neben der Anpassung der Geltungsdauer wird der Verkehrsvertrag hinsichtlich der vertragschließenden Parteien dahingehend geändert, dass er direkt zwischen der Universitätsstadt Marburg und SWM geschlossen werden soll; demnach ist die LNG nicht mehr Vertragspartnerin. Dies resultiert aus einer entsprechenden Empfehlung des juristischen Beratungsunternehmens „Oppenländer Rechtsanwälte“, die unter Hinweis auf die EU-rechtlichen Kriterien einer Direktvergabe von Nahverkehrsdienstleistungen einen Vertragsabschluss zwischen der Aufgabenträgerin Universitätsstadt Marburg und dem Leistungserbringer SWM empfehlen. Inwieweit vor diesem Hintergrund die LNG künftig noch notwendig ist oder wieder aufgelöst werden sollte, wird daher derzeit geprüft.

 

Inhaltlich wurde in § 1 die definierte, von SWM eigenwirtschaftlich zu erbringende, Fahrdienstleitung für das Fahrplanjahr 2009 auf 2,87 Mio. Nutzwagenkilometer (Nwgkm) im Buspersonenverkehr und 0,25 Mio. Nwgkm im AST-Verkehr festgeschrieben. Die sich aus den regelmäßigen Fahrplanwechseln ergebenden Änderungen der zu erbringenden Verkehrsleistungen werden jährlich angepasst.

 

 

 

 

Egon Vaupel                                                                Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                     Bürgermeister

 

 

 

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