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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1308/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

I.        gemäß § 114h Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.) das vorgelegte Investitionsprogramm der Stadt Marburg für den Planungszeitraum 2009 bis 2013 mit einem Volumen von 226.853.000 € zu beschließen;

II.       den Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung auf 99,720 Beamten- und 696,651 Beschäftigtenstellen nach TVöD festzusetzen;

III.      aufgrund der §§ 114a ff. HGO die folgende Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 zu beschließen:

                       

Haushaltssatzung

                                                der Universitätsstadt Marburg

                                                      für die Haushaltsjahre

                                                         2 0 1 0  und  2 0 1 1

 

 

Aufgrund der §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), hat die Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

                        § 1

 

Der Haushaltsplan wird für die Haushaltsjahre

 

                                                                                                        2010                    2011

 

im Ergebnishaushalt

 

 

            im ordentlichen Ergebnis

            mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf            169.669.000 €            161.881.000 €

            mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf            168.928.000 €            169.735.000 €

 

            im außerordentlichen Ergebnis

            mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                         0 €                          0 €

            mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                         0 €                          0 €

 

            mit einem + Überschuss / - Fehlbedarf von                    + 741.000 €           - 7.854.000 €

 

 

im Finanzhaushalt

 

 

            mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

            Auszahlungen aus laufender Verwaltungs-

            tätigkeit auf     - 4.233.250 €       - 3.881.690 €

 

            und dem Gesamtbetrag der

 

            Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf          22.872.000 €     10.418.000 €

            Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf          56.823.000 €     29.821.000 €

 

            Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf       14.646.000 €     19.403.000 €

            Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf          3.307.000 €         3.286.000 €

 

            mit einem Finanzmittelfehlbedarf von    26.845.250 €       7.167.690 €

 

 

festgesetzt.

 

 

                        § 2

 

                                          2010           2011

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme in den

Haushaltsjahren 2010 und 2011 zur Finanzierung von

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

erforderlich ist, wird auf                       14.646.000 €      19.403.000 €

 

festgesetzt.

 

Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitions-

fonds

           

            Abteilung A                    1.000.000 €                       0 

 

            Abteilung B                   2.275.000 €          1.901.000 €

 

            Abteilung C                      800.000 €                          0 

 

enthalten.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen

Investitionsfonds, über die in den Haushaltsjahren Ver-

träge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen

Haushaltsjahren zur Auszahlung anstehen, wird auf          2.300.000 €         3.000.000 €

 

festgesetzt.

 

Diese Investitionsfondskredite verteilen sich wie folgt:

 

                        2010                      800.000 €                          0 €

                        2011                                 0 €                         0 €

                        2012                                 0 €                         0 €

                        2013                                 0 €           1.000.000 €

                        2014                   1.500.000 €         1.000.000 €

                        2015                                 0 €           1.000.000 €

 

 

                        § 3

 

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen

in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 zur Leistung

von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf       18.024.000 €   18.190.000 €

 

festgesetzt.

 

 

                        § 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die in den

Haushaltsjahren 2010 und 2011 zur rechtzeitigen

Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen

werden dürfen, wird auf                   15.000.000 €   15.000.000 €

 

festgesetzt.

 

 

                        § 5

 

                                          2010           2011

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden

für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

wie folgt festgesetzt:

 

1.            Grundsteuer   a)            für die land- und forst-

                        wirtschaftlichen Betriebe

                        (Grundsteuer A) auf      280 v. H.             280 v. H.

 

                        b)            für die Grundstücke

                                    (Grundsteuer B) auf      330 v. H.             330 v. H.

 

2.            Gewerbesteuer auf                   370 v. H.        370 v. H.

 

 

                                                § 6

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

 

                                                § 7

 

                        Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

 

Gemäß § 114g Abs. 1 Satz 2 HGO wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Zuständigkeit für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in folgenden Fällen übertragen:

 

 

 


Haushaltsteil

Überschreitung des Haushaltsansatzes

ab

und/oder absoluter Betrag

 

ab

 

 

 

Ergebnishaushalt/Finanz-haushalt (konsumtiv)

20 %

10.000 €

 

 

 

Finanzhaushalt Investitionen

10 %

100.000 €

 

 

Von den genehmigten Haushaltsüberschreitungen ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 114g Abs. 1 HGO Kenntnis zu geben.

 

 

                                                § 8

 

                                                             Sperren

                                               

Die Haushaltsmittel des Ergebnishaushalts 2011 sind zu 5 % gesperrt.

 

Die Freigabe erfolgt durch den Magistrat.

 

Die Haushaltsmittel des Finanzhaushaltes für Investitionen - Haushaltsansätze, Haushaltsreste und Verpflichtungsermächtigungen - sind in vollem Umfange gesperrt.

 

Die Freigabe erfolgt durch den Magistrat.

 

Übersteigt der Betrag für ein neues Projekt 500.000 €, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.

 

Die bisher erteilten Freigaben aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

 

 

§ 9

 

Besondere Bestimmungen zum Stellenplan

 

Die Besetzung von neuen bzw. frei werdenden Stellen wird gesperrt.

 

Eine Freigabe erfolgt durch den Haupt- und Finanzausschuss nach Darlegung der Notwendigkeit der (Wieder-) Besetzung.

 

Die bereits getroffenen Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für den Finanzplan 2009 bis 2013, der durch den Magistrat erstellt wird und dem Haushaltsplan 2010/2011 als Anlage beizufügen ist.

 

Der Ergebnishaushalt schließt im Haushaltsjahr 2010 mit einem Überschuss ab. Bedingt durch Gewerbesteuerrückzahlungen für Vorjahre, die in der Eröffnungsbilanz als Rückstellungen berücksichtigt sind, kann jedoch dem Finanzhaushalt für den Bereich der Investitionen letztlich kein Finanzmittelüberschuss zur Verfügung gestellt werden. Im Finanzhaushalt besteht ein Finanzierungsbedarf von rd. 34,0 Mio. €, der wie folgt finanziert wird:

 

Kredite aus dem Hessischen

Investitionsfonds                                   4,1 Mio. €

 

Kredite aus dem

Konjunkturprogramm                          10,6 Mio. €

 

Kassenbestand                                   19,3 Mio. €

 

Somit kommt auch das Haushaltsjahr 2010 wiederum ohne Kredite vom Kapitalmarkt aus.

 

Der Ergebnishaushalt 2011 ist geprägt durch Ertragsausfälle im Bereich der Steuern, so dass dieser mit einem Defizit von rd. 7,9 Mio. € abschließt. Durch eine 5 %ige Sperre im Ergebnishaushalt wird angestrebt, die Deckungslücke im Jahresverlauf zu schließen. Dem  Finanzhaushalt für den Bereich der Investitionen kann daher wiederum kein Finanzmittelüberschuss zur Verfügung gestellt werden. Im Finanzhaushalt besteht ein Finanzierungsbedarf von rd. 19,4 Mio. €, der wie folgt finanziert wird:

 

Kredite aus dem Hessischen

Investitionsfonds                                   1,9 Mio. €

 

Kredite vom

Kapitalmarkt                                        17,5 Mio. €

 

Erstmals seit Jahren ist wieder eine Kreditaufnahme vom Kapitalmarkt erforderlich.

 

Die Verpflichtungsermächtigungen erreichen einen Gesamtbetrag von rd. 18,0 Mio. € in 2010 und 18,1 Mio. € in 2011. Gegenüber 2009 ist das eine Reduzierung um rd. 3 Mio. €.

 

Der Stellenplan weist für 2010 und 2011 insgesamt 796,371 Stellen aus.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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