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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1569/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
hier: VII. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Volkshochschule der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Herr Seim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
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Vorberatung
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18.11.2010
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.11.2010
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.11.2010
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Sachverhalt
Begründung:
Der vhs-Beirat hat in seiner Sitzung vom 24. Juni 2010 dem vorgelegten Vorschlag für eine gestaffelte Honorar- und Gebührenerhöhung mehrheitlich zugestimmt. Die Gebührenerhöhung ist vom Magistrat am 28.08.2006 (Beschl.-Nr. 2507) beschlossen worden. Danach sollen alle 2 Jahre auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des vhs-Beirates die Gebühren angepasst werden. Ab dem Sommersemester 2009 ist damit der 2. Staffelungsschritt in Kraft getreten.
Damit das als Paket akzeptierte Staffelungsverfahren in Kraft treten kann, ist für den 3. Schritt der Gebührenerhöhung ab Sommersemester 2011 der VII. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Volkshochschule der Universitätsstadt Marburg zu beschließen.
Zu § 2:
Durch den zu beschließenden VII. Nachtrag sind folgende Erhöhungen der Gebühren je Unterrichtsstunde vorgesehen:
1. Kurse von 2,20 auf 2,30 ,
2. Lehrgangsgebühren von 1,75 auf 2.00 ,
3. Alphabetisierungskurse von 0,50 auf 0,60 ,
die ermäßigten Gebühren gem. § 5 Abs. 1 der Gebührenordnung bleiben unverändert.
Folgende Leistungen wurden gestrichen, da sie seit Jahren nicht mehr angeboten werden:
1. Lehrgänge zu Vorbereitung auf Schulabschlüsse
2. Seminare und Gesprächskreise
Zu § 3:
Bei den Einzelveranstaltungen wurden die Gebühren bei Einzelvorträgen oder Vortragsreihen von 3,00 auf 4,00 erhöht, die ermäßigte Gebühr gem. § 5 Abs. 1 bleibt unverändert.
Es wurden folgende Angebote gestrichen, da auch diese seit Jahren nicht mehr im Angebot sind:
1. Filmvorführungen
2. Podiums-/ Forumsdiskussionen
Zu § 8:
Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen einer Teilnehmerbescheinigung ohne Angabe des behandelten Stoffes wurde von 2,50 auf 3,00 erhöht.
Weiterhin wurden alle noch in den §§ 2, 3, 5, 7 und 8 stehenden und bis 31.12.2001 gültigen DM-Beträge umgerechnet.
Die finanziellen Auswirkungen der geplanten Mehreinnahmen bei den Teilnehmergebühren sind im Haushaltsplan der vhs für das Jahr 2011 eingeplant.
Egon Vaupel Dr. Kerstin Weinbach
Oberbürgermeister Stadträtin
Anlagen: 1. VII. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Volkshochschule der Universitätsstadt Marburg
2. Synopse
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- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
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- selbst verantwortlich
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