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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/1650/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für ein Gutachten zur Planung der Umgestaltung des Synagogenplatzes in der Universitätsstraße
Produkt 467010 "Planung, Realisierung und Sanierung von Grün- und Spielflächen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Bernd Kauffmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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14.12.2010
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:
1. Gem. § 114i Abs. 5 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Produkt 467010 Planung, Realisierung und Sanierung von Grün- und Spielflächen bei der Investitionsnummer I671.002.0 bis zu 25.000 zugestimmt.
2. Zum Ausgleich wird die im Produkt 515810 Kindertagesbetreuung unter der Investitionsnummer I650.011.0 Erneuerungsmaßnahmen Kindergarten Am Teich veranschlagte Verpflichtungsermächtigung von 100.000 entsprechend verringert, so dass der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird.
3. Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Durch die Beauftragung von Büros für die archäologischen Voruntersuchungen und für die Ausführungsplanung sind die im Haushalt für 2010 vorgesehenen Mittel von 76.000 bereits gebunden.
Für die weitere Planung werden zum jetzigen Zeitpunkt ein Bodengutachten und die Berechung der Statik für die zentralen Betonelemente benötigt. Darauf aufbauend kann die weitere Ausführungsplanung erarbeitet werden.
Der Auftrag muss baldmöglichst vergeben werden, um die Maßnahme wie geplant durchzuführen.
Dazu bedarf es haushaltsrechtlich einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Ausdruck vom: 17.11.2010
Seite: 2/2
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