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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1679/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Werden Arbeitskräfte zwischen den Stadtwerken Marburg, dem Dienstleistungsbetrieb Marburg, der Marburger Entsorgungsgesellschaft und der Marburger Verkehrsgesellschaft ausgeliehen, und falls ja: in welchem Umfang?

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Sachverhalt

Leiharbeiter gibt es bis jetzt bei den städtischen Gesellschaften nicht.

 

Zwischen den städtischen Gesellschaften sowie der Stadt gibt es unterschiedliche Gestellungen von Personal und Arbeitnehmerüberlassungen.

 

Folgende Arbeitnehmerüberlassungen und Personalgestellungen gibt es derzeit:

 

Von der Stadt an die Stadtwerke Marburg sind 5 Beschäftigte, von der Stadt an die MEG ein Beschäftigter, von den Stadtwerken an die Marburger Verkehrsgesellschaft 35 und an die MEG 6 Beschäftigte, von der MVG an die Stadtwerke ein Beschäftigter von der MEG an den DBM 71 und von den Stadtwerken an die Stadtwerke Marburg Consult 6 Beschäftigte abgestellt.

 

Letztere werden derzeit mit neuen Arbeitsverträgen bei der Consult angestellt; alle Consult-Mitarbeiter erhalten zusätzlich die gleiche Tarifzuordnung.

 

Den arbeitsorganisatorischen Veränderungen, die aufgrund von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung, des Aufsichtsrates o.ä. vorgenommen werden mussten, folgen seit 2008 die arbeits- und tarifrechtlichen Veränderungen. So wurden die Mitarbeiter der KFZ-Werkstatt 2009 dem Tarifvertrag TVV zugeordnet; ihnen folgen - mit Wirkung zum 1.07.2010 - die Beschäftigten der Stadtwerke Marburg Consult (s.o.).

 

Die rechtlich schwierigen und langwierigen Veränderungen werden selbstverständlich im Einvernehmen mit dem Betriebsrat und in vertraglicher Vereinbarung mit der zuständigen Gewerkschaft vorgenommen.

 

Für 2011/12 steht dann die weitere Vereinheitlichung der Arbeits- und Tarifvertragslage bei der MEG und der MVG an.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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