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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0092/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept zur Neuorganisation der Gebäudewirtschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Verfasser*in:
- Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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Erledigt
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Ausschuss für Regionalentwicklung, Verwaltungs- und Parlamentsreform
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Entscheidung
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07.06.2001
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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15.06.2001
|
Sachverhalt
Vorbemerkung:
Das nachfolgend dargestellte Konzept stellt das Ergebnis einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe dar, die vom Lenkungsausschuss zur Verwaltungsreform gebildet wurde, um Vorschläge für eine Neuorganisation der Gebäudewirtschaft zu entwickeln. In dieser Arbeitsgruppe waren verwaltungsintern alle relevanten Bereiche vertreten, die sowohl gebäudewirtschaftliche Leistungen erbringen als auch solche, die Nutzer von Gebäuden und Einrichtungen sind. Daneben waren auch die Stadtwerke mit einem Vertreter beteiligt. Die Arbeitsgruppe hat die nachfolgenden Vorschläge und Erläuterungen erarbeitet und sich mehrheitlich für die Umsetzung dieses Konzepts ausgesprochen.
Mit
dieser Vorlage wird ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Juni
2000 vollzogen, wonach vom Magistrat bis zum 31. Mai 2001 ein Vorschlag zur
Konkretisierung des Geschäftsfeldes Facility Management erarbeitet und ein
entsprechender Umsetzungsbeschluss vorgelegt werden sollte.
Der
Magistrat befürwortet die Vorschläge der AG Gebäudewirtschaft voll inhaltlich
und wird, sofern die Stadtverordnetenversammlung das Konzept zustimmend zur
Kenntnis nimmt, die konkrete Umsetzung in die Wege leiten.
1. Ausgangssituation
Die Organisation der Gebäudewirtschaft bei der
Stadtverwaltung Marburg ist geprägt durch eine Vielzahl von Zuständigkeiten,
wie sie bislang in den meisten Kommunen aufgrund der klassischen
Organisationsstrukturen zu finden sind. Im Rahmen der auch in Marburg geführten
Diskussion zur Verwaltungsreform und der damit verbundenen Einführung neuer
Steuerungsmodelle ist u.a. die derzeitige Organisation der Gebäudewirtschaft in
Frage gestellt worden.
Im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der
städtischen Betriebe (Umgründung des Eigenbetriebs Stadtwerke in eine GmbH
& Co. KG) wurde auch das Geschäftsfeld Facility Management geprüft. Die mit
der Untersuchung beauftragte Firma WEDIT hat hierzu in ihrem Abschlussbericht
zusammen fassend fest gestellt, dass „ein integriertes Facility Management
geeignet (ist), die Kosten für die Bewirtschaftung, Unterhaltung und
Instandsetzung der städtischen Immobilien zu reduzieren“. Die
Stadtverordnetenversammlung hat auf der Grundlage dieser Empfehlung am 16. Juni
2000 folgenden Beschluss gefasst:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den
Magistrat, das Geschäftsfeld Facility Management weiter zu konkretisieren und
einen entsprechenden Umsetzungsbeschluss, unter Beteiligung der städtischen
Fachämter, des Betriebsamtes, der GeWo Bau und der Stadtwerke Marburg bis
31.05.2001 vorzubereiten.
Am 27. Oktober 2000 hat die
Stadtverordnetenversammlung einen weiteren Grundsatzbeschluss gefasst, wonach
die in städtischem Eigentum befindlichen Mietwohnungen an die GeWo Bau als
mehrheitlich der Stadt gehörende Gesellschaft veräußert werden sollen.
Mit dieser Entscheidung besteht Klarheit, dass von
einer Neuorganisation der Gebäudewirtschaft die primär für dienstliche Zwecke
vorhandenen Gebäude berührt werden. Hierbei handelt es sich vornehmlich um
Schulgebäude, Turnhallen, Kindergärten, Bürgerhäuser und Stadthalle sowie
Verwaltungsgebäude. Aber auch Wohnungen, die sich in Dienstgebäuden befinden
oder die als Dienstwohnungen genutzt werden, verbleiben bei der Stadt und sind
daher auch weiterhin gebäudewirtschaftlich zu betreuen.
2. Derzeitige
Organisationsstruktur
Für die Planung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der
städtischen Immobilien ist eine ganze Reihe von Fach- und Querschnittsämtern
der Stadtverwaltung zuständig, wie die in der Anlage 1 aufgelistete
Darstellung für die verschiedenen Gebäudearten zeigt. Das Grundproblem dieser
Organisationsstruktur ist
· ein erhöhter Abstimmungsaufwand mit entsprechenden
Reibungsverlusten seitens der für die Gebäudewirtschaft zuständigen Ämter und
· eine Vielzahl von Ansprechpartner/innen für die die Gebäude
nutzenden Organisationseinheiten und damit aus deren Sicht eine wenig
kundenfreundlich organisierte Dienstleistung.
Hauptansatzpunkt einer Veränderung dieser
Organisationsstruktur ist daher die Bündelung der vielfältigen Aufgaben des
Gebäudemanagements in möglichst nur einer Organisationseinheit.
3. Möglichkeiten
einer künftigen Organisation
Im o.g. Gutachten der Fa. WEDIT sind verschiedene
Optionen der Implementierung eines Facility Managements aufgeführt. Diese gehen
aber von der Prämisse aus, vorrangig den städtischen Betrieben eine strategisch
angelegte Ausweitung ihres Tätigkeitsfeldes zu ermöglichen. Mit der separaten
Herauslösung eines Teils des städtischen Wohnungsbestandes und dessen Veräußerung
an die GeWoBau bestehen jedoch völlig andere Grundvoraussetzungen, die die
Annahmen von WEDIT und die darauf basierenden Schlussfolgerungen hinfällig
werden lassen. Damit ist insbesondere für eine Privatisierung durch Gründung
einer GmbH nach Auffassung der AG Gebäudewirtschaft keine Grundlage mehr
gegeben.
Auch eine Eigenbetriebslösung kommt nach Auffassung
der AG Gebäudewirtschaft nicht in Betracht. Ein Eigenbetrieb ist nach den
Bestimmungen der HGO und des Eigenbetriebsgesetzes eine besondere – nicht
rechtsfähige – Form zur Organisation der wirtschaftlichen Tätigkeiten einer
Gemeinde. Da aber die Wahrnehmung der gebäudewirtschaftlichen Aufgaben der
Stadt Marburg eine reine interne Eigenleistung darstellt, besteht wegen der
fehlenden wirtschaftlichen Außenbeziehungen keine Notwendigkeit zur Bildung
eines Eigenbetriebes.
Nach einhelliger Auffassung der AG Gebäudewirtschaft
kommt somit nur eine verwaltungsinterne Lösung in Betracht. Hierbei sollte es
sich um einen sog. optimierten Regiebetrieb handeln, in dem alle Aufgaben
bezüglich Raumplanung, Bewirtschaftung und Unterhaltung gebündelt einzubringen
wären. Daneben sollte die
Einführung der Kaufmännischen Buchführung sowie der Aufbau einer Kosten- und Leistungsrechnung
erfolgen.
Dieser Regiebetrieb könnte in Form eines
eigenständigen Amtes oder einer Abteilung innerhalb eines Fachbereiches
organisiert werden, was wiederum von der Entwicklung und Entscheidung im
Hinblick auf die angestrebte Bildung von Fachbereichen abhängt. Bei einer
solchen Lösung wäre auch denkbar, dass die für kaufmännisches Rechnungswesen
zuständige Stelle der Organisationseinheit für Gebäudewirtschaft diese Aufgabe
gleichzeitig auch zentral für die anderen Organisationseinheiten des
betreffenden Fachbereichs wahrnimmt. Über ein solches Modell ließen sich damit
gerade bei einer verwaltungsinternen Organisation Synergieeffekte erzielen.
In einem Bericht der KGSt (7/2000: Kommunale
Gebäudewirtschaft: Die „Serviceeinheit Gebäudewirtschaft“) ist zur Organisation
folgendes ausgesagt:
Mit einer Herauslösung der „Serviceeinheit
Gebäudewirtschaft“ aus den bestehenden Ämter- bzw. Fachbereichsstrukturen
werden - insbesondere in den kommunalpolitischen Gremien – vielfältige
Erwartungen verknüpft. Diese Erwartungen können jedoch häufig nicht oder nur
unvollständig erfüllt werden.
Eine Verselbständigung der „Serviceeinheit
Gebäudewirtschaft“ kann helfen, die Rahmenbedingungen für einen
wirtschaftlicheren Umgang mit kommunalen Gebäuden und Räumen zu verbessern, ist
jedoch kein Garant dafür. Erfolgsbestimmend ist weniger die Auswahl der
Betriebs- und Rechtsform selbst, sondern vielmehr eine zweckmäßige
Ausgestaltung der gewählten Rechts- und Betriebsform und insbesondere eine
entscheidungsfähige und fachlich qualifizierte Betriebsführung.
Die AG Gebäudewirtschaft schlägt daher vor, alle
gebäudewirtschaftlichen Leistungen innerhalb eines Fachbereiches zu
konzentrieren. Hierfür käme primär der angedachte Fachbereich „Bauen, Planen,
Wohnen“ in Betracht, der im wesentlichen aus dem heutigen Bauamt und dem Amt
für Stadtentwicklung und städtebauliche Planung bestehen soll. Der Vorschlag
sieht vor, innerhalb dieses Fachbereiches eine neue Abteilung
„Gebäudewirtschaft und Vermessung“ einzurichten, die somit eine Abteilung des
Bauamtes darstellt. Die Einbeziehung der Vermessung beruht darauf, dass die
derzeitige Vermessungsabteilung (60.7) mit integriert werden soll.
Dieser Organisationsvorschlag geht davon aus, dass
auch bei einer künftigen Fachbereichsorganisation die unterhalb der
Fachbereichsebene bestehenden Einheiten weiterhin als Amt und Abteilung
bezeichnet werden. Die Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ könnte
somit auch als Fachdienst bezeichnet werden, sofern im Rahmen der weiteren
Fachbereichsdiskussion andere Begrifflichkeiten gewählt werden sollten. Die
hier verwendete Bezeichnung soll daher lediglich als Arbeitstitel für eine
Organisationsbezeichnung dienen.
In der Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“
sollen alle kaufmännischen und verwaltungsmäßigen Leistungen der
Gebäudewirtschaft vereint werden. Daneben soll die Hochbauabteilung Leistungen
des technischen Gebäudemanagements erbringen, die von der neuen Abteilung
„Gebäudewirtschaft und Vermessung“ beauftragt werden. Damit wird das –
umstrukturierte – Bauamt zum zentralen Dienstleister der städtischen
Gebäudewirtschaft. Anlage 2 zeigt diesen Organisationsvorschlag als
Organigramm.
4. Aufgaben
und Zusammensetzung einer amtsinternen Organisation der Gebäudewirtschaft
Ausgehend von diesem Organisationsvorschlag hat die
AG Gebäudewirtschaft eine Aufgabenbeschreibung formuliert, aus der hervorgeht,
welche Aufgaben in einer amtsinternen Organisationseinheit für
Gebäudewirtschaft zusammen gefasst werden könnten und welche
Verwaltungsbereiche konkret davon betroffen wären. Die Auflistung der Aufgaben
ist in der Anlage 3 enthalten.
Demnach würde sich die neue Abteilung
„Gebäudewirtschaft und Vermessung“ aus folgenden Einheiten der bisherigen
Verwaltungsgliederung zusammensetzen (ohne Vermessung):
· Seitens des Liegenschaftsamtes (23.1) ist der noch bei der
Stadt verbleibende Teil der Dienstwohnungen und anderer Wohnungen sowie
weiterer gebäudebezogener Tätigkeiten wie Versicherungsangelegenheiten zu
übertragen.
· Seitens der Hauptabteilung (10.1) sind die Bereiche
„Versorgung mit Energie und Wasser“, „Einsatzplanung und Steuerung der Fremd-
und Eigenreinigung“ „Beschaffungen“ sowie „Raumvergabe“ betroffen.
· Für den weiteren Ausbau des Energiemanagements ist in dem
Zusammenhang eine enge Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Marburg GmbH & Co.
KG sinnvoll.
· Die städtischen Reinigungskräfte werden alle der neuen
Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ zugeordnet.
· In der neuen Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“
soll eine Rechnungsstelle aufgebaut werden, die neben den gebäudespezifischen
Rechnungsangelegenheiten auch für den gesamten Fachbereich diese Aufgaben
wahrnimmt. Hierzu wird die Einstellung eines Betriebswirts bzw. einer Betriebswirtin
für erforderlich gehalten, wofür die derzeit vakante Stelle der Bauverwaltungsabteilung
zur Verfügung steht. Daneben sollen die Haushaltssachbearbeiter/innen des
jetzigen Bauamtes hier integriert werden.
Innerhalb des Bauamtes bleibt die Hochbauabteilung
mit der Handwerkerkolonne als eigenständige Einheit erhalten. Die Planungs- und
Baumaßnahmen würden dann zukünftig von der Abteilung „Gebäudewirtschaft und
Vermessung“ beauftragt und – ggf. nach HOAI – abgerechnet.
Aufgrund des unten noch näher ausgeführten
Vorschlags, die Schulhausmeister organisatorisch beim Schulamt zu belassen und
dem Hausmeister im Rathausbereich eine Sonderrolle zukommen zu lassen, werden
der Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ keine Hausmeister unterstellt.
5. Rechnungswesen
Von zentraler Bedeutung ist die Ausgestaltung des
Rechnungswesens. Dieses dient in erster Linie der verwaltungsinternen Steuerung
und weniger der externen Rechnungs- und Rechenschaftslegung. Es ist daher
sinnvoll und notwendig, eine eigene Kosten- und Leistungsrechnung aufzubauen,
die die steuerungsrelevanten betriebswirtschaftlichen Daten liefert. Zumindest
mittelfristig ist daher gerade für diesen Bereich die Kaufmännische Buchführung
gegenüber der Kameralistik das bessere Rechnungswesen.
Für die Startphase ist es jedoch aus pragmatischen
Erwägungen heraus sinnvoll, zunächst im Rahmen des städt. Haushalts die
entsprechenden Einnahmen und Ausgaben, die bislang auf die verschiedenen
zuständigen Ämter verteilt waren, in einem eigenen UA abzubilden. Allein dieser
Schritt bringt schon eine deutlich stärkere Transparenz der gebäudebezogenen
Kosten (wenn auch nicht im betriebswirtschaftlichen Sinn) gegenüber der
bisherigen Situation.
In dem entsprechenden UA sind alle Personalkosten der
der neuen Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ organisatorisch
zugeordneten Beschäftigten, die gebäudebezogenen Sachkosten (einschl.
Bewirtschaftungskosten) sowie die Bauunterhaltungskosten als wesentliche
Ausgabeblöcke zu veranschlagen.
Da sich die Abteilung „Gebäudewirtschaft und
Vermessung“ grundsätzlich aus der internen Verrechnung der erbrachten
Leistungen finanzieren soll, ist auf der Einnahmeseite ein entsprechender
Ansatz vorzusehen. Dem steht eine Vielzahl von Ausgabeansätzen bei den
einzelnen Nutzerämtern gegenüber, die in der Summe die Ausgaben der Abteilung
„Gebäudewirtschaft und Vermessung“ decken sollen. Diese Ansätze sind im Detail
zu ermitteln und können in der Anfangsphase mangels Erfahrungs- bzw. Vergleichswerten
nur geschätzt werden. Mittelfristig sind diese Schätzwerte durch die genaueren
Werte der parallel aufzubauenden Kostenrechnung zu ersetzen. In der
Zielvorstellung sollen also die gebäudebezogenen Leistungen über mietähnliche
Verrechnungssätze, bspw. als Gebäudehaupt- und Gebäudenebenkosten, finanziert
werden.
In einem Zeitraum von 2 – 3 Jahren sollte es möglich
sein, die dann vorhandenen Daten in ein doppisches Rechnungswesen zu
überführen. Aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklung des Gemeindehaushaltsrechts
ist es ohnehin denkbar, dass in dieser Zeit eine Ablösung der Kameralistik
durch ein auf die spezifischen Bedürfnisse öffentlicher Verwaltungen
zugeschnittenes kaufmännisches Rechnungswesen erfolgt. Im Übrigen ist derzeit
die Fa. KGSt consult GmbH damit beauftragt, ein strategisches Handlungskonzept
für ein neues Rechnungswesen der Stadt Marburg zu erarbeiten.
6. Kalkulatorische
Kosten
Gerade für eine gebäudebewirtschaftende Einheit
besitzt die Frage der Ausweisung und Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten
einen hohen Stellenwert. Denn die Immobilienwerte stellen ein enormes Kapital
dar, das gerade für die Kostensteuerung in der Gebäudewirtschaft von zentraler
Bedeutung ist. Es erscheint daher unabdingbar, die Gebäudewerte zu ermitteln
und darüber die Abschreibungen und Verzinsungen des Anlagekapitals zu
berechnen.
Da hierfür eine entsprechende Anlagenbuchhaltung erst
aufgebaut werden muss und es sich um eine Vielzahl von zu berücksichtigenden
Gebäuden handelt, kann die Ermittlung kalkulatorischer Kosten nur in einem
langfristigen Prozess erfolgen. Um dennoch nicht zu lange auf die notwendigen
Daten zu verzichten, könnte übergangsweise auf Hilfsgrößen wie bspw. die
Brandkassenwerte zurück gegriffen werden, die dann sukzessive durch die echt
ermittelten Werte ersetzt werden.
Wenn die kalkulatorischen Kosten in einer realen
Größenordnung ermittelt und über die Leistungsverrechnung auch echt erhoben
werden, können sie sowohl zur Deckung der Bauunterhaltung als auch zur
Finanzierung von Neubauten dienen. Im Idealfall könnten somit alle
Gebäudeerstellungskosten über die Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“
abgewickelt werden.
7. Besonderheit
Hausmeister
In der AG Gebäudewirtschaft wurde über die künftige
Zuordnung insb. der Schulhausmeister kontrovers diskutiert. Hier standen sowohl
gebäudebezogene Argumente einerseits als auch schulträgerspezifische Aufgaben
andererseits konträr gegenüber. Da eine endgültige Gewichtung zugunsten der
einen oder anderen Seite nicht möglich war und die einhellige Auffassung
bestand, dass eine direkte Zuordnung zur jeweiligen Schule schon aus fachlichen
Erwägungen bestehen bleiben müsse (womit auch die Möglichkeit der Bildung eines
Hausmeisterpools verworfen wurde), verständigte man sich darauf, die
Schulhausmeister b.a.w. dem Schulamt organisatorisch zuzuordnen.
Im Rahmen der notwendigen Überarbeitung der
bestehenden Dienstanweisungen soll eine möglichst klare Aufgabenzuweisung
erfolgen, die auch die gebäudebezogenen Erfordernisse hinreichend
berücksichtigt. Hierzu zählen auch Leistungen der Straßenreinigung und der
Grünflächenunterhaltung, die für jedes Gebäude individuell festzulegen sind.
Hinsichtlich der gebäudespezifischen Aufgaben der Hausmeister besteht insoweit
eine fachliche Weisungsgebundenheit gegenüber dem technischen
Gebäudemanagement.
Eine andere Problematik besteht für den im
Rathausbereich eingesetzten Hausmeister. Dieser nimmt neben den
gebäudebezogenen Hausmeistertätigkeiten v.a. im Hinblick auf die Vielzahl der
im Rathaus und im Gebäude Barfüßerstr. 50 statt findenden Veranstaltungen (im
Jahr 2000 waren dies rd. 1.000!) eine besondere Stellung ein, die auch künftig
dessen enge organisatorische Anbindung im Rathausbereich (derzeit
Hauptabteilung) notwendig macht.
Weitere reine Hausmeisterfunktionen bestehen im
Bereich der Stadtverwaltung nicht. Vielmehr gibt es eine Reihe von Stellen,
denen mehrere Aufgaben zugeordnet sind, die nicht nur gebäudebezogen,
gleichwohl aber nur schwer voneinander zu trennen sind. Hierbei handelt es sich
um kombinierte Hausmeister- (i.d.R. Schließdienste)und Reinigungstätigkeiten
(sog. Hauswarte) und – im Kindertagesstättenbereich – zusätzlich um
Küchenhilfstätigkeiten. Diese „Multifunktionalität“ ist höchst effektiv und
sollte auch künftig beibehalten werden.
8. Zeitliche
Planung
Soweit die konzeptionellen Vorstellungen der AG
Gebäudewirtschaft auf politischer Ebene konsensfähig sind und mit getragen
werden, könnte die organisatorische Errichtung der Abteilung „Gebäudewirtschaft
und Vermessung“ zum 01.01.2002 erfolgen. Hierfür müssten folgende
Vorbereitungen und Maßnahmen getroffen werden:
· Organisatorische Umsetzung der Fachbereichsbildung für den
Bereich Bauen, Planen, Wohnen und dessen weitere Untergliederung entspr. der im
Organigramm (Anlage 3) skizzierten Weise;
· Detailregelungen der Ablauforganisation zwischen der
Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ und den gebäudenutzenden
Einheiten;
· Regelung der personellen Umsetzung;
· Ermittlung der Haushaltsansätze zur Bildung eines eigenen UA
im Haushalt 2002;
· Festlegung der zu veranschlagenden Verrechnungspreise
(Gebäudehaupt- und –nebenkosten);
· Aufbau der Kostenrechnung und der Anlagenbuchhaltung
einschl. der Auswahl der entspr. Software.
9. Zusammenfassung
des Konzepts
Die AG Gebäudewirtschaft schlägt auf der Grundlage
der v.g. Ausführungen folgendes - zusammengefasstes - Konzept für eine
Neuorganisation der Gebäudewirtschaft vor:
· Es wird eine in der Stadtverwaltung integrierte
verwaltungsinterne Organisationseinheit für Gebäudewirtschaft als optimierter
Regiebetrieb errichtet, die organisatorisch als Abteilung dem Fachbereich
„Bauen, Planen, Wohnen“ zugeordnet wird. In dieser Abteilung „Gebäudewirtschaft
und Vermessung“ werden bislang über mehrere Ämter verstreute Zuständigkeiten
und Aufgaben zusammen gefasst.
· Diese Organisationseinheit ist grundsätzlich für alle
gebäudebezogenen Leistungen zuständig und verantwortlich; dies betrifft sowohl
die Beschaffung von Räumen, deren Einrichtung (zumindest mit festen Einbauten),
die Bauunterhaltung und die Bewirtschaftung. Sie ist damit zentrale
Ansprechpartnerin für alle gebäudenutzenden Einheiten und übt insoweit die
Eigentümerfunktion für die städtischen Gebäude aus.
· Zur zentralen Wahrnehmung dieser Aufgaben werden die
Beschäftigten der Vermessungsabteilung (60.7) komplett sowie Beschäftigte des
Liegenschaftsamtes (23.1), der Hauptabteilung (10.1) sowie die
Verwaltungsmitarbeiter/innen der Abteilungen des Bauamtes mit einem bestimmten
Stellenanteil der Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ zugeordnet.
· Die dezentral eingesetzten städtischen Reinigungskräfte
werden organisatorisch ebenfalls der Abteilung „Gebäudewirtschaft und
Vermessung“ zugeordnet.
· Die dezentral eingesetzten Hausmeister verbleiben
organisatorisch bei ihren Fachämtern, werden aber über detaillierte Regelungen
in besonderen Dienstanweisungen in gebäudewirtschaftlichen Fragen fachlich an
das technische Gebäudemanagement gebunden.
· Für den Aufgabenbereich „Gebäudewirtschaft“ wird von Beginn
an eine Kosten- und Leistungsrechnung aufgebaut, die auch die
Anlagenbuchhaltung beinhaltet. Sukzessive wird auch für die anderen
Organisationseinheiten des Fachbereiches eine Kosten- und Leistungsrechnung
aufgebaut.
· Das Rechnungswesen wird in der Anfangsphase über einen
eigenen UA im städtischen Haushalt kameral abgewickelt und nach 2 – 3 Jahren in
eine kaufmännische Buchführung umgestellt. Hierbei ist die weitere Entwicklung
hinsichtlich eines neuen Rechnungswesens für die Gesamtverwaltung zu berücksichtigen.
· Die spezifischen gebäudewirtschaftlichen Leistungen werden
von der Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ selbst erbracht oder an interne
und externe Dienstleister vergeben. Diese Kosten werden über zu kalkulierende
Verrechnungspreise den jeweiligen Nutzerämtern in Rechnung gestellt.
· Hinsichtlich der Raumvergabe sind die besonderen Bedingungen
der Bürgerhäuser und der Sitzungsräume im Rathausbereich zu berücksichtigen.
Die Mitglieder der AG Gebäudewirtschaft betrachten
ihren Vorschlag als eine ausgewogene und pragmatische Lösung, die sowohl den
spezifischen Besonderheiten der einzelnen Nutzerämter als „Kunden“ einer
zentralen verwaltungsinternen Organisationseinheit für Gebäudewirtschaft
Rechnung trägt, die Bedürfnisse der Beschäftigten einbezieht und nicht zuletzt
das Interesse der Stadt an einer effektiven und effizienten Bewirtschaftung der
vielfältigen städtischen Gebäude berücksichtigt. Sofern die städtischen Gremien
diesem Vorschlag folgen, kann auch eine hohe Akzeptanz bei den Beschäftigten
erwartet werden, die letztlich für den Erfolg einer solchen Veränderung
entscheidend ist.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
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