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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0092/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, von dem Konzept zur Neuorganisation der Gebäudewirtschaft zustimmend Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Vorbemerkung:

 

Das nachfolgend dargestellte Konzept stellt das Ergebnis einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe dar, die vom Lenkungsausschuss zur Verwaltungsreform gebildet wurde, um Vorschläge für eine Neuorganisation der Gebäudewirtschaft zu entwickeln. In dieser Arbeitsgruppe waren verwaltungsintern alle relevanten Bereiche vertreten, die sowohl gebäudewirtschaftliche Leistungen erbringen als auch solche, die Nutzer von Gebäuden und Einrichtungen sind. Daneben waren auch die Stadtwerke mit einem Vertreter beteiligt. Die Arbeitsgruppe hat die nachfolgenden Vorschläge und Erläuterungen erarbeitet und sich mehrheitlich für die Umsetzung dieses Konzepts ausgesprochen.

 

Mit dieser Vorlage wird ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Juni 2000 vollzogen, wonach vom Magistrat bis zum 31. Mai 2001 ein Vorschlag zur Konkretisierung des Geschäftsfeldes Facility Management erarbeitet und ein entsprechender Umsetzungsbeschluss vorgelegt werden sollte.

 

Der Magistrat befürwortet die Vorschläge der AG Gebäudewirtschaft voll inhaltlich und wird, sofern die Stadtverordnetenversammlung das Konzept zustimmend zur Kenntnis nimmt, die konkrete Umsetzung in die Wege leiten.

 

 

1.            Ausgangssituation

 

Die Organisation der Gebäudewirtschaft bei der Stadtverwaltung Marburg ist geprägt durch eine Vielzahl von Zuständigkeiten, wie sie bislang in den meisten Kommunen aufgrund der klassischen Organisationsstrukturen zu finden sind. Im Rahmen der auch in Marburg geführten Diskussion zur Verwaltungsreform und der damit verbundenen Einführung neuer Steuerungsmodelle ist u.a. die derzeitige Organisation der Gebäudewirtschaft in Frage gestellt worden.

 

Im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der städtischen Betriebe (Umgründung des Eigenbetriebs Stadtwerke in eine GmbH & Co. KG) wurde auch das Geschäftsfeld Facility Management geprüft. Die mit der Untersuchung beauftragte Firma WEDIT hat hierzu in ihrem Abschlussbericht zusammen fassend fest gestellt, dass „ein integriertes Facility Management geeignet (ist), die Kosten für die Bewirtschaftung, Unterhaltung und Instandsetzung der städtischen Immobilien zu reduzieren“. Die Stadtverordnetenversammlung hat auf der Grundlage dieser Empfehlung am 16. Juni 2000 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, das Geschäftsfeld Facility Management weiter zu konkretisieren und einen entsprechenden Umsetzungsbeschluss, unter Beteiligung der städtischen Fachämter, des Betriebsamtes, der GeWo Bau und der Stadtwerke Marburg bis 31.05.2001 vorzubereiten.

 

Am 27. Oktober 2000 hat die Stadtverordnetenversammlung einen weiteren Grundsatzbeschluss gefasst, wonach die in städtischem Eigentum befindlichen Mietwohnungen an die GeWo Bau als mehrheitlich der Stadt gehörende Gesellschaft veräußert werden sollen.

 

Mit dieser Entscheidung besteht Klarheit, dass von einer Neuorganisation der Gebäudewirtschaft die primär für dienstliche Zwecke vorhandenen Gebäude berührt werden. Hierbei handelt es sich vornehmlich um Schulgebäude, Turnhallen, Kindergärten, Bürgerhäuser und Stadthalle sowie Verwaltungsgebäude. Aber auch Wohnungen, die sich in Dienstgebäuden befinden oder die als Dienstwohnungen genutzt werden, verbleiben bei der Stadt und sind daher auch weiterhin gebäudewirtschaftlich zu betreuen.

 

 

2.            Derzeitige Organisationsstruktur

 

Für die Planung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der städtischen Immobilien ist eine ganze Reihe von Fach- und Querschnittsämtern der Stadtverwaltung zuständig, wie die in der Anlage 1 aufgelistete Darstellung für die verschiedenen Gebäudearten zeigt. Das Grundproblem dieser Organisationsstruktur ist

· ein erhöhter Abstimmungsaufwand mit entsprechenden Reibungsverlusten seitens der für die Gebäudewirtschaft zuständigen Ämter und

· eine Vielzahl von Ansprechpartner/innen für die die Gebäude nutzenden Organisationseinheiten und damit aus deren Sicht eine wenig kundenfreundlich organisierte Dienstleistung.

 

Hauptansatzpunkt einer Veränderung dieser Organisationsstruktur ist daher die Bündelung der vielfältigen Aufgaben des Gebäudemanagements in möglichst nur einer Organisationseinheit.

 

 

3.            Möglichkeiten einer künftigen Organisation

 

Im o.g. Gutachten der Fa. WEDIT sind verschiedene Optionen der Implementierung eines Facility Managements aufgeführt. Diese gehen aber von der Prämisse aus, vorrangig den städtischen Betrieben eine strategisch angelegte Ausweitung ihres Tätigkeitsfeldes zu ermöglichen. Mit der separaten Herauslösung eines Teils des städtischen Wohnungsbestandes und dessen Veräußerung an die GeWoBau bestehen jedoch völlig andere Grundvoraussetzungen, die die Annahmen von WEDIT und die darauf basierenden Schlussfolgerungen hinfällig werden lassen. Damit ist insbesondere für eine Privatisierung durch Gründung einer GmbH nach Auffassung der AG Gebäudewirtschaft keine Grundlage mehr gegeben.

 

Auch eine Eigenbetriebslösung kommt nach Auffassung der AG Gebäudewirtschaft nicht in Betracht. Ein Eigenbetrieb ist nach den Bestimmungen der HGO und des Eigenbetriebsgesetzes eine besondere – nicht rechtsfähige – Form zur Organisation der wirtschaftlichen Tätigkeiten einer Gemeinde. Da aber die Wahrnehmung der gebäudewirtschaftlichen Aufgaben der Stadt Marburg eine reine interne Eigenleistung darstellt, besteht wegen der fehlenden wirtschaftlichen Außenbeziehungen keine Notwendigkeit zur Bildung eines Eigenbetriebes.

 

Nach einhelliger Auffassung der AG Gebäudewirtschaft kommt somit nur eine verwaltungsinterne Lösung in Betracht. Hierbei sollte es sich um einen sog. optimierten Regiebetrieb handeln, in dem alle Aufgaben bezüglich Raumplanung, Bewirtschaftung und Unterhaltung gebündelt einzubringen wären. Daneben sollte  die Einführung der Kaufmännischen Buchführung sowie der Aufbau einer Kosten- und Leistungsrechnung erfolgen.

 

Dieser Regiebetrieb könnte in Form eines eigenständigen Amtes oder einer Abteilung innerhalb eines Fachbereiches organisiert werden, was wiederum von der Entwicklung und Entscheidung im Hinblick auf die angestrebte Bildung von Fachbereichen abhängt. Bei einer solchen Lösung wäre auch denkbar, dass die für kaufmännisches Rechnungswesen zuständige Stelle der Organisationseinheit für Gebäudewirtschaft diese Aufgabe gleichzeitig auch zentral für die anderen Organisationseinheiten des betreffenden Fachbereichs wahrnimmt. Über ein solches Modell ließen sich damit gerade bei einer verwaltungsinternen Organisation Synergieeffekte erzielen.

 

In einem Bericht der KGSt (7/2000: Kommunale Gebäudewirtschaft: Die „Serviceeinheit Gebäudewirtschaft“) ist zur Organisation folgendes ausgesagt:

 

Mit einer Herauslösung der „Serviceeinheit Gebäudewirtschaft“ aus den bestehenden Ämter- bzw. Fachbereichsstrukturen werden - insbesondere in den kommunalpolitischen Gremien – vielfältige Erwartungen verknüpft. Diese Erwartungen können jedoch häufig nicht oder nur unvollständig erfüllt werden.

Eine Verselbständigung der „Serviceeinheit Gebäudewirtschaft“ kann helfen, die Rahmenbedingungen für einen wirtschaftlicheren Umgang mit kommunalen Gebäuden und Räumen zu verbessern, ist jedoch kein Garant dafür. Erfolgsbestimmend ist weniger die Auswahl der Betriebs- und Rechtsform selbst, sondern vielmehr eine zweckmäßige Ausgestaltung der gewählten Rechts- und Betriebsform und insbesondere eine entscheidungsfähige und fachlich qualifizierte Betriebsführung.

 

Die AG Gebäudewirtschaft schlägt daher vor, alle gebäudewirtschaftlichen Leistungen innerhalb eines Fachbereiches zu konzentrieren. Hierfür käme primär der angedachte Fachbereich „Bauen, Planen, Wohnen“ in Betracht, der im wesentlichen aus dem heutigen Bauamt und dem Amt für Stadtentwicklung und städtebauliche Planung bestehen soll. Der Vorschlag sieht vor, innerhalb dieses Fachbereiches eine neue Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ einzurichten, die somit eine Abteilung des Bauamtes darstellt. Die Einbeziehung der Vermessung beruht darauf, dass die derzeitige Vermessungsabteilung (60.7) mit integriert werden soll.

 

Dieser Organisationsvorschlag geht davon aus, dass auch bei einer künftigen Fachbereichsorganisation die unterhalb der Fachbereichsebene bestehenden Einheiten weiterhin als Amt und Abteilung bezeichnet werden. Die Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ könnte somit auch als Fachdienst bezeichnet werden, sofern im Rahmen der weiteren Fachbereichsdiskussion andere Begrifflichkeiten gewählt werden sollten. Die hier verwendete Bezeichnung soll daher lediglich als Arbeitstitel für eine Organisationsbezeichnung dienen.

 

In der Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ sollen alle kaufmännischen und verwaltungsmäßigen Leistungen der Gebäudewirtschaft vereint werden. Daneben soll die Hochbauabteilung Leistungen des technischen Gebäudemanagements erbringen, die von der neuen Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ beauftragt werden. Damit wird das – umstrukturierte – Bauamt zum zentralen Dienstleister der städtischen Gebäudewirtschaft. Anlage 2 zeigt diesen Organisationsvorschlag als Organigramm.

 

 

4.            Aufgaben und Zusammensetzung einer amtsinternen Organisation der Gebäudewirtschaft

 

Ausgehend von diesem Organisationsvorschlag hat die AG Gebäudewirtschaft eine Aufgabenbeschreibung formuliert, aus der hervorgeht, welche Aufgaben in einer amtsinternen Organisationseinheit für Gebäudewirtschaft zusammen gefasst werden könnten und welche Verwaltungsbereiche konkret davon betroffen wären. Die Auflistung der Aufgaben ist in der Anlage 3 enthalten.

 

Demnach würde sich die neue Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ aus folgenden Einheiten der bisherigen Verwaltungsgliederung zusammensetzen (ohne Vermessung):

 

· Seitens des Liegenschaftsamtes (23.1) ist der noch bei der Stadt verbleibende Teil der Dienstwohnungen und anderer Wohnungen sowie weiterer gebäudebezogener Tätigkeiten wie Versicherungsangelegenheiten zu übertragen.

 

· Seitens der Hauptabteilung (10.1) sind die Bereiche „Versorgung mit Energie und Wasser“, „Einsatzplanung und Steuerung der Fremd- und Eigenreinigung“ „Beschaffungen“ sowie „Raumvergabe“ betroffen.

 

· Für den weiteren Ausbau des Energiemanagements ist in dem Zusammenhang eine enge Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Marburg GmbH & Co. KG sinnvoll.

 

· Die städtischen Reinigungskräfte werden alle der neuen Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ zugeordnet.

 

· In der neuen Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ soll eine Rechnungsstelle aufgebaut werden, die neben den gebäudespezifischen Rechnungsangelegenheiten auch für den gesamten Fachbereich diese Aufgaben wahrnimmt. Hierzu wird die Einstellung eines Betriebswirts bzw. einer Betriebswirtin für erforderlich gehalten, wofür die derzeit vakante Stelle der Bauverwaltungsabteilung zur Verfügung steht. Daneben sollen die Haushaltssachbearbeiter/innen des jetzigen Bauamtes hier integriert werden.

 

Innerhalb des Bauamtes bleibt die Hochbauabteilung mit der Handwerkerkolonne als eigenständige Einheit erhalten. Die Planungs- und Baumaßnahmen würden dann zukünftig von der Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ beauftragt und – ggf. nach HOAI – abgerechnet.

 

Aufgrund des unten noch näher ausgeführten Vorschlags, die Schulhausmeister organisatorisch beim Schulamt zu belassen und dem Hausmeister im Rathausbereich eine Sonderrolle zukommen zu lassen, werden der Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ keine Hausmeister unterstellt.

 

 

5.            Rechnungswesen

 

Von zentraler Bedeutung ist die Ausgestaltung des Rechnungswesens. Dieses dient in erster Linie der verwaltungsinternen Steuerung und weniger der externen Rechnungs- und Rechenschaftslegung. Es ist daher sinnvoll und notwendig, eine eigene Kosten- und Leistungsrechnung aufzubauen, die die steuerungsrelevanten betriebswirtschaftlichen Daten liefert. Zumindest mittelfristig ist daher gerade für diesen Bereich die Kaufmännische Buchführung gegenüber der Kameralistik das bessere Rechnungswesen.

 

Für die Startphase ist es jedoch aus pragmatischen Erwägungen heraus sinnvoll, zunächst im Rahmen des städt. Haushalts die entsprechenden Einnahmen und Ausgaben, die bislang auf die verschiedenen zuständigen Ämter verteilt waren, in einem eigenen UA abzubilden. Allein dieser Schritt bringt schon eine deutlich stärkere Transparenz der gebäudebezogenen Kosten (wenn auch nicht im betriebswirtschaftlichen Sinn) gegenüber der bisherigen Situation.

 

In dem entsprechenden UA sind alle Personalkosten der der neuen Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ organisatorisch zugeordneten Beschäftigten, die gebäudebezogenen Sachkosten (einschl. Bewirtschaftungskosten) sowie die Bauunterhaltungskosten als wesentliche Ausgabeblöcke zu veranschlagen.

 

Da sich die Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ grundsätzlich aus der internen Verrechnung der erbrachten Leistungen finanzieren soll, ist auf der Einnahmeseite ein entsprechender Ansatz vorzusehen. Dem steht eine Vielzahl von Ausgabeansätzen bei den einzelnen Nutzerämtern gegenüber, die in der Summe die Ausgaben der Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ decken sollen. Diese Ansätze sind im Detail zu ermitteln und können in der Anfangsphase mangels Erfahrungs- bzw. Vergleichswerten nur geschätzt werden. Mittelfristig sind diese Schätzwerte durch die genaueren Werte der parallel aufzubauenden Kostenrechnung zu ersetzen. In der Zielvorstellung sollen also die gebäudebezogenen Leistungen über mietähnliche Verrechnungssätze, bspw. als Gebäudehaupt- und Gebäudenebenkosten, finanziert werden.

 

In einem Zeitraum von 2 – 3 Jahren sollte es möglich sein, die dann vorhandenen Daten in ein doppisches Rechnungswesen zu überführen. Aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklung des Gemeindehaushaltsrechts ist es ohnehin denkbar, dass in dieser Zeit eine Ablösung der Kameralistik durch ein auf die spezifischen Bedürfnisse öffentlicher Verwaltungen zugeschnittenes kaufmännisches Rechnungswesen erfolgt. Im Übrigen ist derzeit die Fa. KGSt consult GmbH damit beauftragt, ein strategisches Handlungskonzept für ein neues Rechnungswesen der Stadt Marburg zu erarbeiten.

 

 

6.            Kalkulatorische Kosten

 

Gerade für eine gebäudebewirtschaftende Einheit besitzt die Frage der Ausweisung und Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten einen hohen Stellenwert. Denn die Immobilienwerte stellen ein enormes Kapital dar, das gerade für die Kostensteuerung in der Gebäudewirtschaft von zentraler Bedeutung ist. Es erscheint daher unabdingbar, die Gebäudewerte zu ermitteln und darüber die Abschreibungen und Verzinsungen des Anlagekapitals zu berechnen.

 

Da hierfür eine entsprechende Anlagenbuchhaltung erst aufgebaut werden muss und es sich um eine Vielzahl von zu berücksichtigenden Gebäuden handelt, kann die Ermittlung kalkulatorischer Kosten nur in einem langfristigen Prozess erfolgen. Um dennoch nicht zu lange auf die notwendigen Daten zu verzichten, könnte übergangsweise auf Hilfsgrößen wie bspw. die Brandkassenwerte zurück gegriffen werden, die dann sukzessive durch die echt ermittelten Werte ersetzt werden.

 

Wenn die kalkulatorischen Kosten in einer realen Größenordnung ermittelt und über die Leistungsverrechnung auch echt erhoben werden, können sie sowohl zur Deckung der Bauunterhaltung als auch zur Finanzierung von Neubauten dienen. Im Idealfall könnten somit alle Gebäudeerstellungskosten über die Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ abgewickelt werden.

 

 

7.            Besonderheit Hausmeister

 

In der AG Gebäudewirtschaft wurde über die künftige Zuordnung insb. der Schulhausmeister kontrovers diskutiert. Hier standen sowohl gebäudebezogene Argumente einerseits als auch schulträgerspezifische Aufgaben andererseits konträr gegenüber. Da eine endgültige Gewichtung zugunsten der einen oder anderen Seite nicht möglich war und die einhellige Auffassung bestand, dass eine direkte Zuordnung zur jeweiligen Schule schon aus fachlichen Erwägungen bestehen bleiben müsse (womit auch die Möglichkeit der Bildung eines Hausmeisterpools verworfen wurde), verständigte man sich darauf, die Schulhausmeister b.a.w. dem Schulamt organisatorisch zuzuordnen.

 

Im Rahmen der notwendigen Überarbeitung der bestehenden Dienstanweisungen soll eine möglichst klare Aufgabenzuweisung erfolgen, die auch die gebäudebezogenen Erfordernisse hinreichend berücksichtigt. Hierzu zählen auch Leistungen der Straßenreinigung und der Grünflächenunterhaltung, die für jedes Gebäude individuell festzulegen sind. Hinsichtlich der gebäudespezifischen Aufgaben der Hausmeister besteht insoweit eine fachliche Weisungsgebundenheit gegenüber dem technischen Gebäudemanagement.

 

Eine andere Problematik besteht für den im Rathausbereich eingesetzten Hausmeister. Dieser nimmt neben den gebäudebezogenen Hausmeistertätigkeiten v.a. im Hinblick auf die Vielzahl der im Rathaus und im Gebäude Barfüßerstr. 50 statt findenden Veranstaltungen (im Jahr 2000 waren dies rd. 1.000!) eine besondere Stellung ein, die auch künftig dessen enge organisatorische Anbindung im Rathausbereich (derzeit Hauptabteilung) notwendig macht.

 

Weitere reine Hausmeisterfunktionen bestehen im Bereich der Stadtverwaltung nicht. Vielmehr gibt es eine Reihe von Stellen, denen mehrere Aufgaben zugeordnet sind, die nicht nur gebäudebezogen, gleichwohl aber nur schwer voneinander zu trennen sind. Hierbei handelt es sich um kombinierte Hausmeister- (i.d.R. Schließdienste)und Reinigungstätigkeiten (sog. Hauswarte) und – im Kindertagesstättenbereich – zusätzlich um Küchenhilfstätigkeiten. Diese „Multifunktionalität“ ist höchst effektiv und sollte auch künftig beibehalten werden.

 

 

8.            Zeitliche Planung

 

Soweit die konzeptionellen Vorstellungen der AG Gebäudewirtschaft auf politischer Ebene konsensfähig sind und mit getragen werden, könnte die organisatorische Errichtung der Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ zum 01.01.2002 erfolgen. Hierfür müssten folgende Vorbereitungen und Maßnahmen getroffen werden:

 

· Organisatorische Umsetzung der Fachbereichsbildung für den Bereich Bauen, Planen, Wohnen und dessen weitere Untergliederung entspr. der im Organigramm (Anlage 3) skizzierten Weise;

 

· Detailregelungen der Ablauforganisation zwischen der Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ und den gebäudenutzenden Einheiten;

 

· Regelung der personellen Umsetzung;

 

· Ermittlung der Haushaltsansätze zur Bildung eines eigenen UA im Haushalt 2002;

 

· Festlegung der zu veranschlagenden Verrechnungspreise (Gebäudehaupt- und –nebenkosten);

 

· Aufbau der Kostenrechnung und der Anlagenbuchhaltung einschl. der Auswahl der entspr. Software.

 

 

9.            Zusammenfassung des Konzepts

 

Die AG Gebäudewirtschaft schlägt auf der Grundlage der v.g. Ausführungen folgendes - zusammengefasstes - Konzept für eine Neuorganisation der Gebäudewirtschaft vor:

 

· Es wird eine in der Stadtverwaltung integrierte verwaltungsinterne Organisationseinheit für Gebäudewirtschaft als optimierter Regiebetrieb errichtet, die organisatorisch als Abteilung dem Fachbereich „Bauen, Planen, Wohnen“ zugeordnet wird. In dieser Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ werden bislang über mehrere Ämter verstreute Zuständigkeiten und Aufgaben zusammen gefasst.

 

· Diese Organisationseinheit ist grundsätzlich für alle gebäudebezogenen Leistungen zuständig und verantwortlich; dies betrifft sowohl die Beschaffung von Räumen, deren Einrichtung (zumindest mit festen Einbauten), die Bauunterhaltung und die Bewirtschaftung. Sie ist damit zentrale Ansprechpartnerin für alle gebäudenutzenden Einheiten und übt insoweit die Eigentümerfunktion für die städtischen Gebäude aus.

 

· Zur zentralen Wahrnehmung dieser Aufgaben werden die Beschäftigten der Vermessungsabteilung (60.7) komplett sowie Beschäftigte des Liegenschaftsamtes (23.1), der Hauptabteilung (10.1) sowie die Verwaltungsmitarbeiter/innen der Abteilungen des Bauamtes mit einem bestimmten Stellenanteil der Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ zugeordnet.

 

· Die dezentral eingesetzten städtischen Reinigungskräfte werden organisatorisch ebenfalls der Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ zugeordnet.

 

· Die dezentral eingesetzten Hausmeister verbleiben organisatorisch bei ihren Fachämtern, werden aber über detaillierte Regelungen in besonderen Dienstanweisungen in gebäudewirtschaftlichen Fragen fachlich an das technische Gebäudemanagement gebunden.

 

· Für den Aufgabenbereich „Gebäudewirtschaft“ wird von Beginn an eine Kosten- und Leistungsrechnung aufgebaut, die auch die Anlagenbuchhaltung beinhaltet. Sukzessive wird auch für die anderen Organisationseinheiten des Fachbereiches eine Kosten- und Leistungsrechnung aufgebaut.

 

· Das Rechnungswesen wird in der Anfangsphase über einen eigenen UA im städtischen Haushalt kameral abgewickelt und nach 2 – 3 Jahren in eine kaufmännische Buchführung umgestellt. Hierbei ist die weitere Entwicklung hinsichtlich eines neuen Rechnungswesens für die Gesamtverwaltung zu berücksichtigen.

 

· Die spezifischen gebäudewirtschaftlichen Leistungen werden von der Abteilung „Gebäudewirtschaft und Vermessung“ selbst erbracht oder an interne und externe Dienstleister vergeben. Diese Kosten werden über zu kalkulierende Verrechnungspreise den jeweiligen Nutzerämtern in Rechnung gestellt.

 

· Hinsichtlich der Raumvergabe sind die besonderen Bedingungen der Bürgerhäuser und der Sitzungsräume im Rathausbereich zu berücksichtigen.

 

Die Mitglieder der AG Gebäudewirtschaft betrachten ihren Vorschlag als eine ausgewogene und pragmatische Lösung, die sowohl den spezifischen Besonderheiten der einzelnen Nutzerämter als „Kunden“ einer zentralen verwaltungsinternen Organisationseinheit für Gebäudewirtschaft Rechnung trägt, die Bedürfnisse der Beschäftigten einbezieht und nicht zuletzt das Interesse der Stadt an einer effektiven und effizienten Bewirtschaftung der vielfältigen städtischen Gebäude berücksichtigt. Sofern die städtischen Gremien diesem Vorschlag folgen, kann auch eine hohe Akzeptanz bei den Beschäftigten erwartet werden, die letztlich für den Erfolg einer solchen Veränderung entscheidend ist.

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