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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0003/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan 1/30a im Bereich Uferstraße/Savignystraße/Heusingerstraße/Biegenstraße/Deutschhausstraße („Biegenviertel/Deutschhausviertel“) entweder durch einen neuen Bebauungsplan zu ersetzen, der den heutigen städtebaulichen Anforderungen an gesundes Wohnen und Denkmalschutz entspricht, oder diesen gegenüber Bauherr(inn)en in seiner rechtsgültigen und verbindlichen Fassung konsequent anzuwenden. Baugenehmigungen für Bauanträge gleich welcher Art, die von den städtebaulichen Festsetzungen des Bebauungsplanes abweichen, sind nicht zu erteilen, sondern begründet abzulehnen.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Innerhalb eines Jahres sind im genannten Bereich zweimal Baugenehmigungen für Projekte erteilt worden, die dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung (hier: Grundflächenziffer – GRZ – und Geschossflächenziffer – GFZ –) des rechtsverbindlichen Bebauungs-planes erheblich entgegenstehen. Der Befreiungstatbestand ist unter konsequenter Beachtung und Umsetzung der städtebaulichen Ziele des Bebauungsplanes in beiden Fällen nicht einmal im Ansatz gegeben.

 

Im zweiten Fall hat auf Intervention von betroffenen Anliegern und Bewohnern das Regierungspräsidium Gießen deshalb Bedenken geäußert, was bei Gleichbehandlung auch auf den ersten Fall zutreffen würde.

 

Der Bebauungsplan ist von 1969. Falls er von Seiten des Magistrats für nicht mehr zeitgemäß gehalten wird, was er bei genauer Betrachtung bis auf die Bebaubarkeit des Blockinnenbereiches (hier müssten zur Aufwertung des Wohnwertes für Familien mit Kindern Gärten mit Aufenthaltswert festgesetzt und müsste jede Bebauung ausgeschlossen werden) aber nach wie vor ist, müsste er durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt werden. Durch die jetzige Praxis der Baugenehmigungen besteht praktisch ein planloser und rechtsfreier Zustand. Dieser kann an einer solch städtebaulich wichtigen Stelle der Stadtentwicklung nicht hingenommen werden.

 

An der Ockershäuser Allee und im Bereich Südbahnhof sind durch die Stadtverordnetenversammlung Aufstellungsbeschlüsse mit der Begründung gefasst worden, dadurch solle Bauvorhaben, durch die der Charakter des Gebiets verändert würde, vorgebeugt werden. Im Bereich des Bebauungsplans 1/30a Biegen-Deutschhausviertel verfährt man gerade gegensätzlich und unterläuft damit die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Es muss aber gleiches Recht für alle gelten.

 

Halise Adsan

Georg Fülberth

Astrid Kolter

Birgit Schäfer

Dr. Michael Weber

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