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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0504/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der II. Nachtrag zur Benutzungsordnung der Lahnauen wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Immer mehr Menschen verbringen ihre Freizeit in den Lahnauen mit vielfältigen Aktivitäten. Es ist sehr positiv zu bewerten, dass die Attraktivität der Grünflächen in der Innenstadt so hoch ist.

 

Obwohl die Flächen täglich von dem DBM gereinigt werden, erreichen die Verwaltung Beschwerden von Familien mit Kindern, dass Hundekot auf den Wiesenflächen liegt und die Kinder aus diesem Grund dort nicht spielen können.

Die Martin-Luther-Schule und die Friedrich-Ebert-Schule nutzen den Uferstreifen vor den Schulen für schulische Aktivitäten, insbesondere für den Sportunterricht.

Die beiden Schulleiter berichten, dass Hunde dort frei laufen, auch wenn sich dort Schulklassen aufhalten. Werden die Hundehalter von den Lehrern angesprochen und auf die Leinenpflicht aufmerksam gemacht, reagieren diese oft uneinsichtig.

Offensichtlich halten sich Personen, die Hunde in den Lahnauen ausführen, nicht an § 5 Abs 2 der Benutzungsordnung, nach dem sie den von den Hunden hinterlassenen Kot sofort entfernen müssen.

Häufigere Kontrollen können das Problem nicht auf Dauer lösen, weil nur mit einer 24-Stunden-Überwachung der gesamten Lahnauen vermieden werden kann, dass kein Hundekot auf den Wiesenflächen liegt. Es muss konkret der Moment abgepasst werden, an dem der Hund seinen Kot ablegt, um ordnungsrechtlich einschreiten zu können.

Ordnungswidrigkeitsverfahren können nur dann eingeleitet werden, wenn die verantwortlichen Begleiter der Hunde, die Kot hinterlassen, eindeutig identifiziert werden können und Zeugen vorhanden sind, die den Vorgang beobachtet haben.

 

Mit der Änderung der Benutzungsordnung der Lahnauen sollen Familienbereiche eingerichtet werden, auf denen das Mitführen von Hunden grundsätzlich untersagt ist. (Siehe als Anlage beigefügte Lagepläne) Familien mit Kindern und den Schulen soll Gelegenheit gegeben werden, auf hundekotfreien Flächen ihren Freizeitaktivitäten nachgehen bzw. den Sportunterricht durchführen zu können.

Die Installation von Spielgeräten, die diese Flächen noch attraktiver machen könnten, scheitert daran, dass es sich um ein Hochwassergebiet handelt und mehrfach im Jahr mit großen Schäden bzw. einer gänzlichen Zerstörung der Spielgeräte zu rechnen ist.

Blindenhunde in Ausübung ihres Dienstes und in Ausbildung können auch in die Familienbereiche mitgenommen werden (Abs. 4).

 

Hunde können weiterhin angeleint auf den Fuß- und Radwegen zwischen Haspelstraße und Stresemannstraße (Damm); der Uferstraße sowie in Weidenhausen Am Trojedamm und Bei der Hirsemühle an den Familienbereichen vorbeigeführt werden. Es stehen den Hunden auch weiterhin ausreichend Wiesenflächen zur Verfügung, auf denen sie wie bisher angeleint mitgenommen werden dürfen.

 

Die Familienbereiche werden zunächst auf Probe bis zum 31.12.2012 ausgewiesen. Sollten sich die erhofften positiven Auswirkungen ergeben, ist eine Regelung auf Dauer vorgesehen.

 

Mit der ausgewogenen Verteilung von Familienbereichen und Flächen, auf denen Hunde ausgeführt werden dürfen, werden die Lahnauen noch attraktiver.

 

Die Information der Bürgerinnen und Bürger wird durch Öffentlichkeitsarbeit, Flyer und Beschilderung erfolgen.

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:              II. Nachtrag zur Benutzungsordnung der Lahnauen

              Lagepläne

              Synopse

 

 

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