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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0100/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Die Schreiben der 3 Einwender mit Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die Abwägung der einzelnen Anregungen erfolgt gemäß den nachstehenden Einzelstellungnahmen.

 

2. Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderung Nr. 5/6 im Bereich LeopoldLucas-Straße in der Gemarkung Ockershausen wird einschl. des Erläuterungsberichtes zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Flächennutzungsplan-Änderung mit Erläuterungsbericht hat in der Zeit vom 06. April bis einschl. 08. Mai 2001 öffentlich ausgelegen. Die ortsüblichen Bekanntmachungen erfolgten am 29. März 2001 in der Oberhess. Presse und der Neuen Marburger Zeitung. Die Träger öffentlicher Belange sind entsprechend benachrichtigt worden.

 

Die Abwägung der vorgebrachten Anregungen erfolgt im Rahmen dieses Zustimmungsbeschlusses durch Stellungnahmen zu den einzelne Einwendungen. Die Schreiben der Einwender zur Offenlegung sind als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Einwendungen und Stellungnahmen im einzelnen:

 

1.      Stellungnahme zum Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom 12.04.01:

      In dem Schreiben der UNB werden sowohl Anregungen zu dieser Flächennutzungsplan-Änderung als auch zu dem ebenfalls im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 5/30 „Leopold-Lucas-Straße“ vorgebracht; die Abgrenzung der Einwendungen zu den unterschiedlichen Bauleitplänen ist in der Stellungnahme nicht eindeutig. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5/30 ist zwischenzeitlich überarbeitet und die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung durch die Festsetzung von 4 externen Ausgleichsflächen in der Gemarkung Ockershausen nachgewiesen. Diese Flächen sind bereits in dem genehmigten Landschaftsplan SW (südwestliche Stadtteile) als Ausgleichsflächen dargestellt.

      Durch diese Flächennutzungsplan-Änderung wird gemäß § 1a Abs. 3 BauGB kein zusätzlicher Ausgleichsbedarf erforderlich, da die Eingriffserheblichkeit durch diese Flächennutzungsplan-Umwandlung der geplanten Wohnbaufläche in Mischbaufläche und Grünfläche reduziert wird.

 

      Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme und die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen mit privaten Vorhabenträgern obliegt der Bauverwaltung unter Beteiligung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Naturschutz (Amt 67).

 

 

2.      Stellungnahme zum Schreiben des Abwasserverbandes Marburg vom 10.04.2001:

Im Rahmen der Entwurfsüberarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 5/30 ist mit den zuständigen Dienststellen abgestimmt worden, dass die Entwässerung in einem modifizierten Mischsystem unter Berücksichtigung der Dachbegrünung (Regenwasser der Hausdächer wird dezentral vesickert – Hochbauabteilung) erfolgt. Die Rigolen erhalten einen Notüberlauf in die Mischwasserkanalisation. Gehwege und Parkflächen werden aus wasserdurchlässigen Pflaster. Die Straßenflächen entwässern direkt in den geplanten Mischwasserkanal.

 

Somit wird im Zuge einer nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung den Anregungen des Abwasserverbandes entsprochen.

 

 

3.      Stellungnahme zum Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen, Grundwasserschutz, Wasserversorung (Dezernat 42.1) vom 02.05.2001:

      Nach Rücksprache mit den Stadtwerken (Gas- und Wasserversorgung) ist die Versorgung des ausgewiesenen Baugebietes mit Strom, Gas und Wasser in der Leopold-Lucas-Straße sichergestellt. Durch die geplanten Erschließungsanlagen sollen die Versorgungsleitungen im Bereich Bachweg als Ringnetz geschlossen werden.

 

      Im Rahmen der Trägerbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 5/30 haben hierzu die Stadtwerke eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.

 

 

Weitere Stellungnahmen von den Bürgern, die den Planentwurf eingesehen haben, sind im Rahmen der Offenlegung nicht eingangen.

 

Planentwurf und Erläuterungsbericht bleiben somit unverändert. Alles weitere ist den beigefügten Anlagen und dem Erläuterungsbericht zu entnehmen.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

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