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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0100/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Änderungen Nr. 5/6 des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes in der Gemarkung Ockershausen, Flur 9, Flurstück 17/7 (tw.), 17/4, 17/5, 11, 12, 13, 14, 15, 16 und 10/5; Flur 7, Flurstück 94/12 (tw.)
-Bericht und Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen
-Zustimmungsbeschluss gemäß § 6 BauGB zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5/6
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Friedhelm Stein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
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15.06.2001
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die
Schreiben der 3 Einwender mit Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die
Abwägung der einzelnen Anregungen erfolgt gemäß den nachstehenden
Einzelstellungnahmen.
2. Der
Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderung Nr. 5/6 im Bereich
LeopoldLucas-Straße in der Gemarkung Ockershausen wird einschl. des
Erläuterungsberichtes zugestimmt.
Sachverhalt
Begründung:
Die
Flächennutzungsplan-Änderung mit Erläuterungsbericht hat in der Zeit vom 06.
April bis einschl. 08. Mai 2001 öffentlich ausgelegen. Die ortsüblichen
Bekanntmachungen erfolgten am 29. März 2001 in der Oberhess. Presse und der
Neuen Marburger Zeitung. Die Träger öffentlicher Belange sind entsprechend
benachrichtigt worden.
Die
Abwägung der vorgebrachten Anregungen erfolgt im Rahmen dieses
Zustimmungsbeschlusses durch Stellungnahmen zu den einzelne Einwendungen. Die
Schreiben der Einwender zur Offenlegung sind als Anlage dieser Vorlage
beigefügt.
Die
Einwendungen und Stellungnahmen im einzelnen:
1. Stellungnahme
zum Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom 12.04.01:
In
dem Schreiben der UNB werden sowohl Anregungen zu dieser Flächennutzungsplan-Änderung
als auch zu dem ebenfalls im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 5/30
„Leopold-Lucas-Straße“ vorgebracht; die Abgrenzung der Einwendungen zu den
unterschiedlichen Bauleitplänen ist in der Stellungnahme nicht eindeutig. Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5/30 ist zwischenzeitlich überarbeitet und
die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung durch die Festsetzung von 4 externen
Ausgleichsflächen in der Gemarkung Ockershausen nachgewiesen. Diese Flächen
sind bereits in dem genehmigten Landschaftsplan SW (südwestliche Stadtteile)
als Ausgleichsflächen dargestellt.
Durch
diese Flächennutzungsplan-Änderung wird gemäß § 1a Abs. 3 BauGB kein
zusätzlicher Ausgleichsbedarf erforderlich, da die Eingriffserheblichkeit durch
diese Flächennutzungsplan-Umwandlung der geplanten Wohnbaufläche in
Mischbaufläche und Grünfläche reduziert wird.
Die
Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme und die Einhaltung der vertraglichen
Vereinbarungen mit privaten Vorhabenträgern obliegt der Bauverwaltung unter
Beteiligung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Naturschutz (Amt 67).
2. Stellungnahme
zum Schreiben des Abwasserverbandes Marburg vom 10.04.2001:
Im Rahmen der Entwurfsüberarbeitung des
Bebauungsplanes Nr. 5/30 ist mit den zuständigen Dienststellen abgestimmt worden,
dass die Entwässerung in einem modifizierten Mischsystem unter Berücksichtigung
der Dachbegrünung (Regenwasser der Hausdächer wird dezentral vesickert –
Hochbauabteilung) erfolgt. Die Rigolen erhalten einen Notüberlauf in die
Mischwasserkanalisation. Gehwege und Parkflächen werden aus wasserdurchlässigen
Pflaster. Die Straßenflächen entwässern direkt in den geplanten
Mischwasserkanal.
Somit wird im Zuge einer nachfolgenden verbindlichen
Bauleitplanung den Anregungen des Abwasserverbandes entsprochen.
3. Stellungnahme
zum Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen, Grundwasserschutz,
Wasserversorung (Dezernat 42.1) vom 02.05.2001:
Nach
Rücksprache mit den Stadtwerken (Gas- und Wasserversorgung) ist die Versorgung
des ausgewiesenen Baugebietes mit Strom, Gas und Wasser in der
Leopold-Lucas-Straße sichergestellt. Durch die geplanten Erschließungsanlagen
sollen die Versorgungsleitungen im Bereich Bachweg als Ringnetz geschlossen
werden.
Im
Rahmen der Trägerbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 5/30 haben hierzu die
Stadtwerke eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.
Weitere
Stellungnahmen von den Bürgern, die den Planentwurf eingesehen haben, sind im
Rahmen der Offenlegung nicht eingangen.
Planentwurf
und Erläuterungsbericht bleiben somit unverändert. Alles weitere ist den
beigefügten Anlagen und dem Erläuterungsbericht zu entnehmen.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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