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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/3165/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung des Haushaltes 2014
hier: Verfügung des Regierungspräsidiums Gießen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Hans-Jürgen Riehl
- Verfasser*in:
- Riehl, Hans-Jürgen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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13.05.2014
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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16.05.2014
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Sachverhalt
Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde hat
- die in § 2 der Haushaltssatzung 2014 vorgesehene Kreditaufnahme
- den in § 3 der Haushaltssatzung 2014 ausgewiesenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
- den in § 4 der Haushaltssatzung 2014 beschlossenen Höchstbetrag der Kassenkredite und
- die im Wirtschaftsplan 2014 des DBM vorgesehene Kreditaufnahme
genehmigt.
Die Genehmigungen mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums werden der Stadtverordnetenversammlung hiermit nach § 50 Abs. 3 HGO im vollständigen Wortlaut zur Kenntnis gegeben.
In seiner Verfügung stellt der Regierungspräsident fest, dass der Haushalt 2014 der Universitätsstadt Marburg und damit die finanzielle Leistungsfähigkeit angesichts der Planunterlagen und der aktuellen Entwicklungen als gesichert bewertet werden.
Im Weiteren problematisiert der Regierungspräsident erneut die freiwilligen Leistungen der Stadt Marburg. Er verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass angesichts der prognostizierten Fehlbeträge für 2015 und 2016 auf eine weitere Ausweitung der freiwilligen Leistungen in den kommenden Haushalten verzichtet werden soll. Vielmehr sollte bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplans überprüft werden, ob durch Einschränkungen im Bereich der freiwilligen Leistungen der erwartete Fehlbetrag reduziert werden kann. Weiterhin weist er darauf hin, dass bei der Aufnahme von neuen freiwilligen Leistungen zu beachten ist, vertragliche Bindungen möglichst zu vermeiden, um bei einer möglichen und derzeit erwarteten Verschlechterung der wirtschaftlichen Gesamtsituation der Stadt Marburg künftig flexibel reagieren und die erbrachten freiwilligen Leistungen ggf. auch kurzfristig wieder einschränken zu können.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Anlagen
Genehmigungen des Regierungspräsidiums Gießen mit Begleitverfügung zum Haushalt 2014 der Stadt Marburg und zum Wirtschaftsplan des DBM
Ausdruck vom: 16.04.2014
Seite: 2/2
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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241,4 kB
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