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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/3230/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterführung der Antragstellung zum BUND-LÄNDER-PROGRAMM Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf ¿ Die soziale Stadt für Marburg - Ockershausen / Stadtwald und Marburg - Waldtal
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- FB 5 - Kinder, Jugend, Familie
- Bearbeiter*in:
- Anne Philipp
- Beteiligt:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Verfasser*in:
- Meineke, Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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17.06.2014
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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25.06.2014
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.06.2014
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg wird aufgefordert, beim zuständigen Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz darauf hin zu wirken, dass die im Dezember 2009 gestellten Anträge nunmehr baldmöglichst positiv beschieden werden.
Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren Beschluss vom 30. März 2007, beide Stadtteile in das Programm aufzunehmen.
Sachverhalt
Begründung:
Das Programm "Soziale Stadt - Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf" lief im Stadt-teil Richtsberg sehr erfolgreich. Mit Hilfe der durch das Programmgebiet in Gang gesetzten Diskussionen und der über Fördermittel und städtischen Zuwendungen erbrachten Investi-tionen konnten zahlreiche Initiativen im Stadtteil aufgebaut und Projekte gefördert werden.
Auch die Gebiete Stadtwald und Waldtal sind durch besonderen Entwicklungsbedarf gekenn-zeichnet. Über die Aufnahme der Gebiete in das Programm "Soziale Stadt" könnten die vielen positiven Bemühungen der letzten Jahre, in beiden Stadtteilen neue Akzente zu setzen und positive Strukturen zu unterstützen, verstärkt werden. Insbesondere könnte die Aufnahme in das Programm "Soziale Stadt" örtliche Träger in den Stand setzen, sich auf Fördermittel und Projekte zu bewerben, die nur für die Gebiete "Soziale Stadt" zur Verfügung stehen.
In den letzten Jahren sind in beiden Gebieten Vorüberlegungen für Maßnahmen bei einer Aufnahme in das Programm Soziale Stadt unter Einbeziehung der Bevölkerung besprochen worden. In Gesprächen mit dem Ministerium und der Servicestelle HEGISS sollten diese Überlegungen eingebracht werden. Insbesondere die Forderungen nach baulichen Maß-nahmen der Gemeinschaftsgebäude, die bisher im Fokus der Vorüberlegungen standen, sollten im Rahmen der Beteiligungsverfahren direkt nach Aufnahme in das Programm öffentlich vorgestellt, geplant, beschlossen und umgesetzt werden.
Egon Vaupel Dr. Franz Kahle
Oberbürgermeister Bürgermeister
Finanz. Auswirkung
Auswirkungen:
1. Kostenzusammenstellung – Einmalkosten
Es bestehen keine Einmalkosten
2. Kostenzusammenstellung – Folgekosten
Die Folgekosten sind noch nicht absehbar. Bis zu 2/3 der im Rahmen des Programms ver-ausgabten Mittel können durch den Bund und das Land getragen werden.
3. Weitere Auswirkungen
Es bestehen weitreichende weitere Auswirkungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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