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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/7050/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzessionsverträge Strom, Gas, Wasser sowie der Fernwärmegestattungsvertrag mit der Stadtwerke Marburg GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Janina Schäfer
- Beteiligt:
- Stadtwerke GmbH
- Verfasser*in:
- Schaefer, Janina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.12.2019
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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13.12.2019
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Sachverhalt
Begründung:
Der bisher gültige Konzessionsvertrag zwischen der Stadtwerke Marburg GmbH und der Stadt Marburg endet nach einer Dauer von 20 Jahren mit Ablauf des 31.12.2019, so dass nun eine Anschlussregelung geboten ist. Die Konzessionen für die verschiedenen Medien wurden bereits in 2018 von der Stadt Marburg durch öffentliche Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger ausgeschrieben. Nachdem im Vergabeverfahren lediglich die Stadtwerke Marburg eine fristgerechte Interessenbekundung hinsichtlich der zu vergebenden Konzessionen abgegeben haben, wurden die Vertragswerke nun zwischen Stadt und Stadtwerken endabgestimmt.
Während der bisherige Konzessionsvertrag die Medien Strom, Gas, Wasser und Fernwärme zum Inhalt hatte, soll nun jeweils ein separater Konzessionsvertrag für die verschiedenen Medien abgeschlossen werden. Dies ermöglicht insbesondere die Festschreibung der rechtlich höchstzulässigen Laufzeiten von 20 Jahren für Strom und Gas und sogar 40 Jahren für Wasser. Die Inanspruchnahme der konzessionsrechtlich möglichen Höchstlaufzeiten erscheint vor dem Hintergrund der zunehmenden Komplexität der gesetzlichen Vorgaben im Konzessionsrecht geboten. Auch künftig wird von den Stadtwerken Marburg die höchstzulässige Konzessionsabgabe an die Stadt Marburg gezahlt.
Da für das Medium Fernwärme keine weiteren gesetzlichen Vorgaben beispielsweise in Form einer Konzessionsabgabenverordnung bestehen, wird für die erforderliche vertragliche Vereinbarung des künftigen Wegenutzungsrechts für die Fernwärmeversorgungsanlagen der Stadtwerke im Stadtgebiet ein sogenannter Gestattungsvertrag über eine Laufzeit von 30 Jahren geschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem Abschluss der beigefügten Verträge zuzustimmen.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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103,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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101 kB
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3
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(wie Dokument)
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105 kB
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4
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(wie Dokument)
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97 kB
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5
|
(wie Dokument)
|
320,9 kB
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6
|
(wie Dokument)
|
10,6 MB
|
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