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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/1203/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Universitätsstadt Marburg zum 01.01.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- AG Doppik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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25.05.2010
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
1. Der
Magistrat wird gebeten zu beschließen:
1.1 Die
Eröffnungsbilanz der Universitätsstadt Marburg zum 01.01.2009 wird in der
beigefügten Fassung mit Erläuterungen und Anhängen festgestellt.
1.2 Die
Eröffnungsbilanz wird dem Prüfungsamt zur Prüfung zugeleitet.
2. Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Eröffnungsbilanz zur Kenntnis zu
nehmen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Eröffnungsbilanz ist vom Magistrat aufzustellen und
anschließend vom Prüfungsamt zu prüfen. Die geprüfte Eröffnungsbilanz ist dann
von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Es ist jedoch angezeigt,
das Parlament bereits zum derzeitigen Zeitpunkt über das umfangreiche Werk zu
informieren.
In der Eröffnungsbilanz werden
erstmals alle städtischen Vermögensgegenstände auf der Aktivseite dargestellt.
Dazu bedurfte es einer flächendeckenden Erfassung und Bewertung. Auf der
Passivseite der Vermögensrechnung werden sämtliche Verbindlichkeiten der
Universitätsstadt Marburg erfasst. Diese große Herausforderung an die
Verwaltung konnte nur als Gesamtprojekt in Angriff genommen werden.
Gemäß § 114o i. V. m. § 108 HGO und Nr. 1 VV zu § 59
GemHVO-Doppik hat die Gemeinde auf den 1. Januar des Jahres, mit dem die
Umstellung auf die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten
Buchführung (Doppik) erfolgt, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Da die
Haushaltswirtschaft der Universitätsstadt Marburg mit dem Haushaltsjahr 2009
auf die Doppik umgestellt wurde, erfolgt eine Bewertung der
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Stichtag 01.01.2009.
In der Eröffnungsbilanz sind alle Vermögensgegenstände,
Rechnungsabgrenzungsposten und Schulden mit ihren Werten unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur vollständig aufzunehmen. Die
Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
vermindert um Abschreibungen, die Verbindlichkeiten zu ihrem Rückzahlungsbetrag
und die Rückstellungen in Höhe des Betrages anzusetzen, der nach sachgerechter
Beurteilung notwendig ist (§ 108 Abs. 3 HGO).
Die erste Vermögensrechnung (Eröffnungsbilanz) der
Universitätsstadt Marburg und ihr Anhang vermitteln unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und den eingeräumten Wahlrechten und
Vereinfachungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögenslage. Mit der Einführung des neuen Rechnungswesens besteht nun die
Möglichkeit, den Ressourcenverbrauch zu messen und damit die Haushaltsführung
und Haushaltspolitik zu bewerten.
Das Prüfungsamt hat die Erstellung der Eröffnungsbilanz
begleitet. Natürlich wird damit die eigentliche Prüfung der Eröffnungsbilanz
nicht ersetzt. Die Prüfung kann daher noch Erkenntnisse bringen, die zu einer
Veränderung der jetzt festgestellten Positionen führen. Das Prüfungsamt strebt
eine Prüfung bis Ende 2010 an. Der hessische Gesetzgeber hat den Städten und
Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, die Werte bis spätestens in der vierten
der Eröffnungsbilanz folgenden Bilanz berichtigen zu können.
Die Auswertung der wichtigsten
Kennzahlen lässt folgende Kernaussagen zu:
- Die Eröffnungsbilanz der Universitätsstadt Marburg
weist absolut und relativ ein hohes Eigenkapital aus.
- Das Eigenkapital resultiert zu einem erheblichen Teil
aus dem auf der AKTIV-Seite stehenden Infrastrukturvermögen.
- Es besteht kein Finanzierungsrisiko, da kurzfristiges
Fremdkapital durch liquides Umlaufvermögen gedeckt ist.
- Die Fremdkapitalqoute und damit die Abhängigkeit von
externen Geldgebern ist erfreulich gering.
Die Eröffnungsbilanz wird in den Folgejahren durch die
Jahresabschlüsse fortgeschrieben. Es ist somit für alle interessierten
Bürgerinnen und Bürger, aber auch für den politisch Verantwortlichen auf einen
Blick erkennbar, wie sich die Vermögenssituation entwickelt.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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785,8 kB
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