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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/0255/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Verleihung des Ehrentitels "Stadtälteste*r", „Ehrenmitglied des Ortsbeirates“ und „Ehrenmitglied des Ausländerbeirates“ an 11 aufgrund der Kommunalwahl 2021 ausgeschiedenen Kommunalpolitiker*innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Sabrina Heun
- Verfasser*in:
- Heun, Sabrina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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21.09.2021
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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24.09.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Frau Sonja Sell, Herrn Horst Mania und Herrn Georg Schnell wird in Anerkennung ihrer Verdienste um die Allgemeinheit, insbesondere der Stadt Marburg, der Ehrentitel „Stadtälteste“ bzw. „Stadtältester“ verliehen.
Herrn Helmut Löwer, Herrn Helmut Inerle, Herrn Peter Klein, Herrn Martin Lüdecke und Herrn Hans Dittmar wird in Anerkennung ihrer Verdienste um die Allgemeinheit, insbesondere der Stadt Marburg, der Ehrentitel „Ehrenmitglied des Ortsbeirates“ verliehen.
Herrn Dr. Martin Baraki und Frau Goharik Gareyan wird in Anerkennung ihrer Verdienste um die Allgemeinheit, insbesondere der Stadt Marburg, der Ehrentitel „Ehrenmitglied des Ausländerbeirates“ verliehen.
Sachverhalt
Gemäß §2 Abs. 1 der Ehrungsrichtlinien der Universitätsstadt Marburg unserer Stadt kann Bürgerinnen und Bürgern, die insgesamt mindestens 20 Jahre als Stadtverordnete, Ehrenbeamtin/Ehrenbeamte oder hauptamtliche Wahlbeamtin/Wahlbeamte ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, die Bezeichnung „Stadtälteste*r" verliehen werden.
Gemäß §2 Abs. 2 der Ehrungsrichtlinien der Universitätsstadt Marburg kann Bürgerinnen
und Bürgern, die insgesamt 20 Jahre als Mitglied eines Ortsbeirates oder als
Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, kann die
Ehrenbezeichnung „Ehrenmitglied des Ortsbeirates“ oder „Ehrenortsvorsteherin/
Ehrenortsvorsteher“ verliehen werden. Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder
überwiegend ausgeübten Funktion richten.
Gemäß §2 Abs. 3 der Ehrungsrichtlinien der Universitätsstadt Marburg kann Ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie zum Ausländerbeirat wählbaren Bürgerinnen und Bürgern, die insgesamt 20 Jahre als Mitglied im Ausländerbeirat ihr Mandat ausgeübt haben, die Ehrenbezeichnung „Ehrenmitglied des Ausländerbeirates“ verliehen werden.
Die obengenannten zu ehrenden Personen haben die in der beigefügten Liste aufgeführten Zeiten ehrenamtlichen Wirkens vorzuweisen.
Das herausragende Engagement für die Allgemeinheit, insbesondere für die Stadt Marburg, sollte Anlass sein, die Verdienste dieser ausgeschiedenen Kommunalpolitiker*innen durch die Ehrenbezeichnung „Stadtälteste", „Ehrenmitglied des Ortsbeirates“ und „Ehrenmitglied des Ausländerbeirates“ öffentlich zu würdigen.
Die Auszeichnung soll, wie üblich, im Rahmen eines Empfangs stattfinden.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,9 kB
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13,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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17,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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187,4 kB
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