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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/3097/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Universitätsstadt Marburg sowie Gebührenordnung für die Nutzung von Obdachlosenunterkünften der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Christine Schwalb
- Verfasser*in:
- Schwalb, Christine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Stellungnahme
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07.05.2014
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Stellungnahme
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13.05.2014
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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16.05.2014
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die beigefügte rechtssichere Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte sowie die Gebührenordnung für die Nutzung von Obdachlosenunterkünften der Universitätsstadt Marburg werden beschlossen.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Wohnungslosenhilfe, z.B. unter Beteiligung der Mitglieder des Runden Tisches Wohnungslose, konzeptionell weiterzuentwickeln und der Stadtverordnetenversammlung in der zweiten Hälfte des laufenden Kalenderjahres von der Weiterentwicklung Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung:
Eine unfreiwillige Obdachlosigkeit stellt ordnungsrechtlich betrachtet eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Sinne der §§ 1 und 11 des Hessischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (HSOG) dar. Die Universitätsstadt Marburg ist daher verpflichtet, mit den Mitteln des Ordnungsrechts Maßnahmen zu ergreifen, um unfreiwillig Obdachlose, die selbst nicht in der Lage sind, sich eine Unterkunft zu besorgen, bei der Vermeidung beziehungsweise Beseitigung der Obdachlosigkeit zu unterstützen. Es werden deshalb von der Universitätsstadt Marburg Unterkünfte zur vorübergehenden Unterbringung dieser Personen privatrechtlich angemietet. Die angemieteten Obdachlosenunterkünfte werden als öffentliche Einrichtung betrieben.
Gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 des Hessischen Gesetzes über die kommunalen Abgaben (HessKAG) kann die Universitätsstadt Marburg Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme ihrer öffentlichen Einrichtungen erheben. Als Rechtsgrundlage für die einseitig hoheitliche Festsetzung des Nutzungsentgeltes für die Unterkunft bedarf es jedoch einer entsprechenden Satzung, § 2 S. 1 HessKAG. Eine derartige Satzung existierte bislang nicht. Da nach neuerer Rechtsprechung wegen des Vorrangs des Kommunalabgabenrechts ein Anspruch auf eine angemessene Nutzungsentschädigung nur satzungsrechtlich begründet werden kann, ist die vorliegende Satzung erforderlich.
Die konkrete Höhe der Nutzungsgebühr wird durch eine Gebührenordnung geregelt, deren zukünftige Änderungen der Magistrat beschließt. Es ist vorgesehen, eine monatliche Gebühr in Höhe von voraussichtlich 264 € zu erheben. Die Gebühr orientiert sich an den tatsächlichen Kosten, die für das Vorhalten der Unterkünfte entstehen und wird für Transferleistungsempfängerinnen und –empfänger von den Sozialleistungssystemen Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe leistungsrechtlich als angemessen akzeptiert.
Außerdem werden durch den Satzungsentwurf die Benutzungsmodalitäten für die Obdachlosenunterkünfte geregelt und insofern für Verwaltung und Benutzer/innen Rechtssicherheit geschaffen.
Inhaltlich entspricht die Satzung im Übrigen der langjährigen Praxis, so dass sich für die Nutzerinnen und Nutzer der Obdachlosenunterkünfte keine Veränderungen ergeben.
Mit einer konzeptionellen Weiterentwicklung möglicher Hilfen sollen Unterstützung und Beratung durch andere Träger sowie deren Einbindung und Vernetzung reflektiert werden. Durch die Befristung der Satzung ist sichergestellt, dass ein möglicher Änderungsbedarf, der sich aus der konzeptionellen Weiterentwicklung ergibt, auch seine Berücksichtigung findet.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Anlagen:
Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Universitätsstadt Marburg
Gebührenordnung für die Nutzung von Obdachlosenunterkünften der Universitätsstadt Marburg
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 4 | FD 30 | FD 10 | FBL 1 |
B | B | B | K |
A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: S
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
128,9 kB
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