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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/0002/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher*innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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23.04.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wählt nach der Wahl aus ihrer Mitte einen oder mehrere Vertreter*innen des Stadtverordnetenvorstehers bzw. der Stadtverordnetenvorsteherin (§ 57 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)).
Für die Wahl gilt:
- Nach § 57 Abs. 1 Satz 2 HGO in Verbindung mit § 2 der Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg werden für den/die Stadtverordnetenvorsteher*in 6 Stellvertreter*innen gewählt.
- Die Wahl erfolgt gemäß § 55 der HGO in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
- Gewählt wird nach § 55 Abs. 3 HGO schriftlich und geheim.
- Liegt ein einheitlicher Wahlvorschlag vor, ist ein einstimmiger Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend
(§ 55 Abs. 2 HGO); Stimmenthaltungen sind dabei unerheblich.
Die Beschlussfassung kann in offener Abstimmung erfolgen.
Eingegangene Wahlvorschläge werden in der Sitzung bekanntgegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
|
14,7 kB
|
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