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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1277/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
Neufassung der Gebührenordnung für die Volkshochschule der Universitäts-stadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beteiligt:
- 43 - Volkshochschule
- Verfasser*in:
- Frau Fiolka (FD 10.1)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.06.2012
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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29.06.2012
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Sachverhalt
Begründung:
Die Gebührenordnung für die Volkshochschule der Universitätsstadt Marburg vom 07. Mai 1992 ist letztmalig durch den bereits VII. Nachtrag geändert worden. Bedingt durch die Diskussion zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wurden die Volkshochschulen vom Deutschen Volkshochschulverband darauf hingewiesen, die derzeitigen Gebührenordnungen zu überprüfen und ggf. die Teilnahmebedingungen zu modifizieren. Mit der Neufassung der Gebührenordnung sind keine Änderungen der Gebühren verbunden. Daher wurden folgende wesentliche Punkte in der Gebührenordnung für die Volkshochschule der Universitätsstadt Marburg geändert, aufgehoben oder neu gefasst:
1.) Sprache
Die Gebührenordnung wurde hinsichtlich der geschlechtergerechten Sprache angepasst. Gleichzeitig wurden veraltete oder überholte Formulierungen gestrichen oder den derzeitigen Gegebenheiten angepasst.
2.) Ermäßigungen / Befreiungen (§ 5 der Gebührenordnung)
Die Ausführungen zu den Ermäßigungen und Befreiungen wurden aktualisiert und übersichtlicher gestaltet.
3.) Zahlungsweise der Gebühren (§ 6 der Gebührenordnung)
Die Regelungen hinsichtlich der Zahlungsweise der Gebühren wurden gestrafft. Weiterhin kann ein Antrag auf Ratenzahlung bereits ab einer Gebührenhöhe von 100,00 (vorher 125,00 ) bewilligt werden. Diese Regelung ist teilnehmer/innenfreundlich und gewährleistet eine höhere Kundenbindung.
4.) Gebührenerstattung (§ 7 der Gebührenordnung)
Die Regelungen zur Gebührenerstattung wurden grundlegend überarbeitet. Es bestehen vereinfachte Rücktrittsmöglichkeiten und das vorgesehene Gutschriftensystem ermöglicht eine Anrechnung auf Folgekurse. Weiterhin wird der Aufwand für die Verwaltung reduziert, da keine Attestvorlagen, Umbuchungen oder Rückbuchungen mehr notwendig sind. Anstelle einer prozentualen Berechnung von Stornogebühren wird eine einheitliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 erhoben. Die Neufassung ist damit kundenorientierter und teilnehmer/innenfreundlicher.
Die Widerrufsbelehrung wird in einem gesonderten Schreiben bei einer fernmündlichen Anmeldung an die Teilnehmer/innen verschickt.
5.) Verwaltungsgebühren (§ 8 der Gebührenordnung)
Die Regelung hinsichtlich der Verwaltungsgebühren wurde gestrafft.
6.) Sonstige Gebühren (§ 9 der Gebührenordnung)
Die Gebührenregelung für die Ausstellung eines Prüfungszertifikates wurde in einem gesonderten Paragraphen festgelegt.
Die komplette Neufassung der Gebührenordnung der Universitätsstadt Marburg trägt zur Rechtsklarheit und Bestimmtheit bei. Bedingt durch die umfangreichen Änderungen sowie die notwendigen Aktualisierungen war eine Neufassung aus Gründen der Rechtssicherheit. erforderlich. Ansonsten wäre bereits der VIII. Nachtrag notwendig gewesen. Die neugefasste Gebührenordnung wurde vom Rechtsservice der Universitätsstadt Marburg geprüft. Der Beirat der Volkshochschule Marburg hat den Änderungen zugestimmt.
Egon Vaupel Oberbürgermeister | Dr. Kerstin Weinbach Stadträtin |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,5 kB
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|||
2
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(wie Dokument)
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89,5 kB
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