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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2783/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg;
Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 21/2 im Stadtteil Haddamshausen, östlich Simmesacker
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Kintscher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Erörterung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Erörterung
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10.12.2013
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Erörterung
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12.12.2013
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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20.12.2013
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Sachverhalt
Begründung:
Mit dem dieser Vorlage beigelegten Schreiben beantragt die Firma FingerHaus GmbH aus Frankenberg die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Baugebietes im Stadtteil Haddamshausen in Verlängerung der Straße „Steinborn“. Bei dem beantragten Baugebiet handelt es sich um eine ca. 0,5 ha große Fläche, die bisher landwirtschaftlich genutzt wird und entsprechend im wirksamen Flächennutzungsplan der Universitätsstadt Marburg dargestellt ist. Ziel ist die Änderung der Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine „Wohnbaufläche“; parallel zur Änderung des Flächennutzungs-plans im betroffenen Bereich soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der beantragte Bereich für eine Baugebietserweiterung im Stadtteil Haddamshausen entspricht der Vorzugsvariante, welche im Zuge der Stadtverordnetenbeschlüsse vom Juli 2005 zur Baulandbereitstellung in den Außenstadtteilen (Grundsatzbeschluss, Prioritäten-liste) gegenüber Alternativstandorten geprüft wurde.
In Vorgesprächen mit Vertretern der FingerHaus GmbH wurden die beschlossenen Zielsetzungen im Zusammenhang mit einer Baugebietsentwicklung angesprochen - überwiegend Selbstnutzer aus den Stadtteilen Haddamshausen/Cyriaxweimar/Hermers-hausen/Elnhausen = Einzugsgebiet der Grundschule, zügige Bebauung, Kostenneutralität für die Universitätsstadt Marburg im Zusammenhang mit der Realisierung des Baugebietes - und die Akzeptanz dieser Bedingungen signalisiert.
Zur Sicherstellung dieser Zielsetzungen ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Universitätsstadt Marburg und FingerHaus GmbH vor Zustimmungsbeschluss bzw. Satzungsbeschluss des im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplans notwendig.
Mit dem Ortsvorsteher von Haddamshausen ist die Vorgehensweise abgestimmt worden.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18 kB
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2
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(wie Dokument)
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589,4 kB
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