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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1845/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Umstrukturierung der Stiftung St. Jakob
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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19.11.2003
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.11.2003
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.11.2003
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die
Stadt Marburg betrachtet die Erbringung sozialer, pflegerischer und
therapeutischer Dienstleistungen für ältere und pflegebedürftige Menschen als
einen unverzichtbaren Bestandteil kommunaler Sozialpolitik.
2. Um
langfristig die in Ziffer 1 genannten Grundsätze zu sichern, wird die Stiftung
St. Jakob aus Gründen der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, zur Begrenzung
des Haftungsrisikos und zur Optimierung der Steuerung umstrukturiert. Hierzu
wird das operative Geschäft aus der Stiftung ausgelagert. Die Stiftung St.
Jakob bleibt weiterhin als rechtlich selbstständige Grundstückseigentümerin
erhalten und überlässt ihre den sozialen, pflegerischen und therapeutischen
Dienstleistungen für ältere und pflegebedürftige Menschen dienenden Immobilien
anderen Einrichtungen, die diese Dienstleistungen erbringen.
3. Zur
künftigen Erbringung dieser sozialen, pflegerischen und therapeutischen Dienstleistungen
für ältere und pflegebedürftige Menschen wird zum 1. Januar 2004 die
"Altenhilfe Marburg gemeinnützige GmbH" auf der Grundlage des als
Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrages gegründet.
4. Zur
künftigen Erbringung von Serviceleistungen für die im sozialen, pflegerischen
und therapeutischen Bereich tätigen Einrichtungen wird zum 1. Januar 2004 die
"Marburger Service GmbH" auf der Grundlage des als Anlage beigefügten
Gesellschaftsvertrages gegründet.
5. Der
Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, alle zur Umsetzung der in den Ziffern
1 bis 4 genannten Maßnahmen zu ergreifen. Der Magistrat hat die
Stadtverordnetenversammlung zeitnah über die einzelnen Schritte der
Umstrukturierung zu informieren und ggf. notwendige weitere Beschlüsse herbeizuführen.
Sachverhalt
Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung wurde bereits durch Vorlagen vom Dezember 2001 und
Februar 2003 über die bei der Stiftung St. Jakob bestehenden strukturellen und
entstandenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten unterrichtet. Dabei hat die
Stadtverordnetenversammlung durch Beschlüsse die Stiftung St. Jakob
aufgefordert, ein tragfähiges Konzept zur Organisationsstruktur- bzw. Unternehmensstrukturveränderung
vorzulegen und bei der Erarbeitung eines Umstrukturierungskonzeptes die
Personalvertretung und die Gewerkschaft ver.di zu beteiligen.
In der
Zwischenzeit wurden zahlreiche Gespräche und Verhandlungen mit der
Personalvertretung als auch mit der Gewerkschaft ver.di geführt sowie Workshops
zur zukünftigen Weiterentwicklung und strategischen wie strukturellen
Positionierung der Stiftung St. Jakob unter Moderation einer
Beratungsgesellschaft der Gewerkschaft ver.di (BSG – Beratungsgesellschaft
Soziales & Gesundheit mbH, Duisburg) veranstaltet. Des weiteren wurde
mehrfach der Hessische kommunale Arbeitgeberverband konsultiert sowie die
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Möller, Theobald, Jung,
Zenger in Gießen für spezielle Rechts- und Steuerfragen hinzugezogen.
Als
erstes Ergebnis dieser Überlegungen sollen, wie im Beschlusstenor formuliert,
zwei Gesellschaften neu gegründet werden, die das operative Geschäft der
Stiftung St. Jakob übernehmen: eine gemeinnützige GmbH, die für die sozialen,
pflegerischen und therapeutischen Dienstleistungen zuständig ist und eine
gewerbliche tätige GmbH, in der insb. die unterstützenden Tätigkeiten in den
Bereichen Hauswirtschaft und Catering für die gemeinnützige GmbH, aber
zukünftig möglicherweise auch für externe Dritte erbracht werden sollen.
Daraus
ergibt sich folgende neue Organisationsstruktur:
1. Stiftung
St. Jakob
Die
Stiftung St. Jakob soll sowohl wegen des historischen Bezugs als auch zur
Vermeidung von Grunderwerbsteuer, die bei einer Übertragung auf die neuen
Gesellschaften anfallen würde, erhalten bleiben. Sie erhält eine neue
Stiftungsverfassung, die dem geänderten Zweck, nämlich vorrangig
Grundstücksverwaltung, Rechnung trägt und daneben kein eigenes operatives
Geschäft mehr betreibt. Zur Ermittlung des aktuellen Stiftungsvermögens ist
derzeit der Gutachterausschuss beauftragt, den Zeit- bzw. Sachwert der
Immobilien zu bewerten, der dann Grundlage für die Neufestsetzung des
Stiftungsvermögens sein wird. Wegen der veränderten Aufgabenstellung soll der
künftige Stiftungsvorstand nur noch aus drei Personen bestehen.
Neben der
reinen Grundstücksverwaltung soll die Stiftung St. Jakob perspektivisch eine
neue Plattform für Zustiftungen bilden. Dieses aktive Fundraising, das ihr
derzeit wegen des eigenen Betreibens von Altenhilfeeinrichtungen heimrechtlich
untersagt ist, wird in Zukunft eine immer wichtigere Rolle spielen, um
gemeinnützige Projekte und Einrichtungen zu unterstützen, die aus den
Pflegesätzen nicht zu finanzieren sind.
Diese
Grundsätze wurden bereits mit der Stiftungsaufsicht abgeklärt, die hierzu ihre
Zustimmung signalisiert hat. Sobald die Wertermittlung durch den
Gutachterausschuss abgeschlossen ist, wird die neue Stiftungsverfassung der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
2. Altenhilfe
Marburg gemeinnützige GmbH
Zur
kommunalverfassungsrechtlich gebotenen Begrenzung des Haftungsrisikos als auch
zur Behebung der strukturellen Steuerungsprobleme einer öffentlich-rechtlichen
Stiftung soll das operative Tätigkeitsfeld der Altenhilfe und –pflege von der
Stiftung St. Jakob auf eine neu zu gründende gemeinnützige GmbH übertragen
werden. Diese übernimmt durch Pachtvertrag mit der Stiftung St. Jakob alle für
ihre Tätigkeiten notwendigen Einrichtungen und betreibt diese, so dass sich
insb. für die Bewohner/innen des Altenzentrums und Altenhilfezentrums aus
dieser neuen Organisationsstruktur keine merklichen Veränderungen ergeben
werden.
Zur
Gründung der Gesellschaft ist zunächst eine Bareinlage i.H.v. 25.000 € seitens
des alleinigen Gesellschafters Stadt Marburg vorgesehen, um v.a. den
Gründungszeitpunkt 1.1.2004 sicher zu stellen. Daneben soll zu einem späteren
Zeitpunkt eine weitere Sacheinlage erfolgen, die aus dem mobilen
Stiftungsvermögen besteht, soweit dieses für die Zwecke der Gesellschaft
erforderlich ist. Da aus Gründen des Umwandlungsrechts eine unmittelbare
Einlage von der Stiftung auf die neue Gesellschaft nicht möglich ist, soll
dieses Vermögen zunächst durch die Stadt von der Stiftung erworben und in einem
zweiten Schritt von der Stadt als Sacheinlage in die Stiftung eingebracht
werden. Zur Feststellung des mobilen Vermögenswertes wurde ein
Wirtschaftsprüfer mit dessen Bewertung beauftragt. Diese Form der Transaktion
ist auch stiftungsrechtlich geboten, da das Stiftungsvermögen in seinem Bestand
ungeschmälert zu erhalten ist und insofern aus Sicht der Stiftung St. Jakob
lediglich ein Austausch von Sachwerten gegen einen Geldwert erfolgt.
Die
Gesellschaft ist so konzipiert, dass sie steuerrechtlich als gemeinnützig
anerkennungsfähig ist. Dies wurde bereits mit den Finanzbehörden vorgeklärt,
die eine entsprechende Anerkennung auf der Grundlage des beigefügten
Satzungsentwurfs in Aussicht gestellt haben.
Neben den
beiden gesellschaftsrechtlichen Pflichtorganen Geschäftsführung und
Gesellschafterversammlung soll – wie in anderen städtischen Gesellschaften auch
– ein Aufsichtsrat eingerichtet werden. Der beigefügte Entwurf eines
Gesellschaftsvertrages, der sich eng an den Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke
Marburg GmbH anlehnt, sieht hierzu ein Gremium von sieben Personen vor. Neben
dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem sind vier von der
Stadtverordnetenversammlung zu wählende und eine weitere vom Magistrat zu
entsendende Person vorgesehen. Seitens der Beschäftigten soll eine vom
Betriebsrat zu benennende Person dem Aufsichtsrat angehören.
3. Marburger
Service GmbH
Zur
Erhaltung der Gemeinnützigkeit für die Altenhilfe Marburg gGmbH sind alle
Tätigkeiten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zweck dieser
Gesellschaft stehen, anderweitig zu organisieren. Daher sollen insbesondere die
Tätigkeiten im Bereich der Hauswirtschaft und des Catering in eine
eigenständige Gesellschaft überführt werden. Dadurch erhält die Gesellschaft
zudem die Gelegenheit, neben der Tätigkeit für die Altenhilfe Marburg gGmbH
auch Dienstleistungen für externe Dritte zu erbringen und dadurch einen
zusätzlichen Deckungsbeitrag zu erwirtschaften.
Aus
steuerlichen Gründen ist zunächst vorgesehen, die Gesellschaft durch die Stadt
Marburg zu gründen, da eine unmittelbare Gründung durch die Altenhilfe Marburg
gGmbH als gewerbliche Tochtergesellschaft die Gemeinnützigkeit gefährden würde.
Daher soll auch hier zunächst eine Bargründung i.H.v. 25.000 € Stammkapital
erfolgen. Das dieser Gesellschaft zuzurechnende mobile Vermögen soll – wie bei
der Marburger Altenhilfe gGmbH - nach dessen Bewertung seitens der Stadt von
der Stiftung St. Jakob erworben und anschließend als Sacheinlage in die Gesellschaft
eingebracht werden.
Zu einem
späteren Zeitpunkt soll die Gesellschaft auf die Altenhilfe Marburg gGmbH als
dessen Tochterunternehmen übertragen werden, zumal ohnehin eine einheitliche
Steuerung und Leitung durch eine personenidentische Geschäftsführung vorgesehen
ist. Analog der Regelung bei der Stadtwerke Marburg GmbH und deren
Tochterunternehmen soll der Aufsichtsrat der Altenhilfe Marburg gGmbH auch die
Marburger Service GmbH mit beaufsichtigen. Daher sieht auch der
Gesellschaftsvertrag der Marburger Service GmbH keinen eigenständigen
Aufsichtsrat als Gesellschaftsorgan vor.
Entsprechend
der Regelung bei der Altenhilfe Marburg gGmbH übernimmt auch die Marburger
Service GmbH die für ihre Zwecke notwendigen immobilen Einrichtungen bzw.
Gebäudeteile durch Pachtvertrag von der Stiftung St. Jakob.
Überleitung
des Personals
Besteht
für die künftige Organisationsstruktur weitgehend Klarheit, sind die Fragen
eines möglichen Personalübergangs oder einer Personalüberleitung noch nicht
hinreichend geklärt. Ein wesentlicher Kostenfaktor, nämlich die Auswirkungen
der Umstrukturierung auf die Mitgliedschaft bei der Zusatzversorgung (ZVK
Kassel), ist noch nicht konkret abzusehen. Hier wurde die ZVK Kassel
beauftragt, durch versicherungsmathematische Berechnungen verschiedne Varianten
des Personalübergangs hinsichtlich der dadurch satzungsgemäß entstehenden
Abgeltungs- bzw. Ablösungszahlungen darzustellen. Erst nach Vorliegen dieser
Zahlen können qualifizierte Aussagen über die Form des Personalübergangs und die
daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen getroffen werden.
In
Betracht kommen dabei im wesentlichen folgende Lösungsvarianten:
- Personalüberleitung mittels
eines Vertrages mit dem Personalrat, in dem die Modalitäten des
Personalübergangs und evtl. zu gewährende Besitzstände geregelt werden;
- Personalüberleitung kraft
Gesetzes nach § 613 a BGB, bei der sich die Rechte der Beschäftigten
unmittelbar aus dieser gesetzlichen Grundlage ergeben;
- Belassung der Beschäftigten bei
ihrem jetzigen Arbeitgeber Stiftung St. Jakob und Gestellung des Personals
an die neuen Gesellschaften mittels eines Vertrages.
Unabhängig
von der Klärung dieser Frage soll ab dem 1. Januar 2004 neues Personal nur noch
durch die jeweilige Gesellschaft und nicht mehr von der Stiftung St. Jakob
eingestellt werden.
Zusammenfassung:
Aufgrund
der wirtschaftlichen Situation der Stiftung St. Jakob, die in 2002 ein
erhebliches Defizit erwirtschaftet hat und auch in 2003 ein Defizit
erwirtschaften wird, sowie der strukturellen Leitungs- und
Entscheidungsprobleme einer Stiftung des öffentlichen Rechts, ist eine
Umstrukturierung dringend geboten. Dies wird auch im Schlussbericht des
Hessischen Rechnungshofes zur überörtlichen Prüfung der Sonderstatusstädte
bezüglich ihrer Beteiligungen dringend angemahnt. Daher soll die Stiftung St.
Jakob lediglich als Grundstückseigentümerin erhalten bleiben, zudem aber
künftig für dem Stiftungszweck entsprechende Zustiftungen offen sein und diese
auch aktiv einwerben.
Zur
nachhaltigen Behebung der derzeitigen wirtschaftlichen und strukturellen
Probleme sollen zwei Gesellschaften gegründet werden, die das operative
Geschäft übernehmen: die Altenhilfe Marburg gemeinnützige GmbH, in der die
sozialen, pflegerischen und therapeutischen Dienstleistungen angesiedelt werden
und das hierfür über einen Personalbestand von rd. 150 Beschäftigten verfügen
wird, sowie die Marburger Service GmbH als gewerblich tätige Gesellschaft, in
der insb. die Tätigkeiten aus den Bereichen Hauswirtschaft und Catering
erbracht werden und das nach Abschluss der Umstrukturierung einen
Personalbestand von rd. 50 Beschäftigten haben wird.
Wenngleich
noch nicht alle Fragen eines Personalübergangs geklärt sind, soll gleichwohl
eine Gründung der Gesellschaften zum 1. Januar 2004 erfolgen, damit
hinsichtlich der Organisationsstruktur für alle Beteiligten Klarheit herrscht
und zumindest neu einzustellendes Personal unmittelbar bei der jeweiligen
Gesellschaft anzustellen.
Damit die
sozialpolitische Zielvorstellung, Einrichtungen der Altenhilfe und Pflege in
der Trägerschaft der Stadt Marburg anbieten zu können, auch für die Zukunft
nachhaltig gesichert wird, ist die Umstrukturierung der Stiftung St. Jakob
unumgänglich. Nur so ist ein wirtschaftlicher Betrieb möglich, der auch den
heutigen Anforderungen an eine professionelle Steuerung gerecht wird. Zur
Umsetzung dieses Vorhabens ist daher die Gründung der beiden neuen
Gesellschaften zum 1. Januar 2004 notwendig.
Dietrich
Möller Dr.
Franz Kahle
Oberbürgermeister Stadtrat
Anlagen:
- Gesellschaftsvertragsentwurf
der Altenhilfe Marburg gGmbH
- Gesellschaftsvertragsentwurf
der Marburger Service GmbH
Anlagen
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