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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1681/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Elke Therre-Staal (Nr. 1 09/2012)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.09.2012
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Sachverhalt
Der Fachdienst Schule hat im Rahmen der Zuständigkeit des Schulträgers keine eigenen Erkenntnisse zur Anzahl und Verortung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Inklusion.
Auf Nachfrage hat Frau Wagner vom Staatlichen Schulamt dazu wie folgt geantwortet:
Die inklusive Beschulung gilt ab diesem Schuljahr (2012/13) für die Klassen 1 und 5, in den übrigen Klassen wird der bereits eingerichtete Gemeinsame Unterricht (GU) weitergeführt und läuft in den kommenden 4 Jahren zugunsten der inklusiven Beschulung (IB) aus.
In der Klasse 1 wurden folgende 14 inklusive Maßnahmen eingerichtet:
Astrid-Lindgren-Schule 8 Kinder
Grundschule Michelbach 3 Kinder
Brüder-Grimm-Schule 1 Kind
Theodor-Heuss-Schule 1 Kind
Waldschule Wehrda 1 Kind
In der Klasse 5 werden 13 Kinder an der Richtsberg-Gesamtschule inklusiv beschult.
Maßnahmen, die den Aufgabenbereich des Schulträgers berühren, wurden in all diesen Fällen nicht abgefragt. Somit erfolgte auch keine Beteiligung des Fachdienstes Schule in einem Förderausschuss.
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