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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1690/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Rainer Flohrschütz (Nr. 10 09/2012)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.09.2012
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Sachverhalt
Die Weitergabe von Meldedaten ist im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft eine gesetzlich geregelte Aufgabe und gehört zum Tagesgeschäft der Meldeämter. Jeder Bürger und jedes Unternehmen hatte und hat das Recht sich nach der Anschrift einer Person zu erkundigen.
Dagegen steht das Recht der Bürger und Bürgerinnen, der Weitergabe für bestimmte Zwecke (z.B. Direktwerbung, Adressbücher) zu widersprechen. Darauf werden sie bei der An- oder Ummeldung einer Adresse und zusätzlich einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.
In Hessen kostet eine Melderegisterauskunft derzeit 8 Euro. Behörden, Sozialleistungsträger und wenige private Einrichtungen sind gebührenbefreit.
Die Stadt Marburg erhielt in 2010 für Meldeanfragen ca.. 49500 Euro und in 2011 ca. 51.000 Euro.
Auch in diesem Jahr ist aufgrund der bisherigen Nachfragen mit Einnahmen von über 50.000 Euro zu rechnen.
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