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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1972/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Kommunale Betriebsprüfer bei der Gewerbesteuer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.02.2013
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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22.02.2013
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Universitätsstadt Marburg nimmt ihre gesetzlichen Mitwirkungsrechte im Steuerermittlungsverfahren (§ 21 Abs. 3 FVG) zur Gewerbesteuer wahr.
2. Hierfür wird im Rahmen eines Projektes zur kommunalen Betriebsprüfung eine zusätzliche Stelle in der Kämmerei eingerichtet. Ihre Aufgabe besteht in der Begleitung, Unterstützung und Intensivierung der Betriebsprüfung durch das Finanzamt mit der Zielsetzung, Fehlern im Verfahren abzuhelfen und die gebotene Gewerbesteuerpflicht der Unternehmen durchzusetzen.
Sachverhalt
Begründung
Das Gesetz über die Finanzverwaltung (§ 21 Abs. 3 FVG) lässt zu, dass Gemeindebedienstete an den Betriebsprüfungen (Außenprüfungen) des Finanzamtes teilnehmen. Auch wenn die städtischen Betriebsprüfer kein eigenes Prüfungsrecht besitzen, kann über diese Begleitung, etwa durch Akteneinsicht, die Prüfung intensiviert und damit Fehler bei der Berechnung der Gewerbesteuer vermieden werden.
Andere Städte wie z.B. Köln, Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach haben mit vergleichbarem Vorgehen positive Erfahrungen gesammelt. In der Stadt Köln wurden laut Verwaltungsstellungnahme durchschnittlich ca. eine Million Euro Mehrertrag pro eingesetzten Betriebsprüfer/-in erwirtschaftet.
Halise Adsan Tanja Bauder-Wöhr
Henning Köster-Sollwedel, Jan Schalauske
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