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Ratsinformation
Antrag der BfM - VO/2041/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Bürger für Marburg betr. Erhalt des Marktfrühschoppens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der BfM
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
- Beteiligt:
- Dezernat I - Oberbürgermeister; 10 - Personal und Organisation; 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.02.2013
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19.03.2013
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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22.02.2013
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22.03.2013
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24.05.2013
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat genehmigt die Anmeldung des Marktfrühschoppen-Vereins für den diesjährigen Marktschoppen mit einer entsprechenden Sondergenehmigung für die Nutzung des Marktplatzes und wird dafür Sorge tragen, dass das Fest im Sinne seines eigentlichen Grundgedankens als Fest der Bürger für die Studenten durchgeführt werden kann.
2. Wie auch immer organisierten rechts- und linksextremen und weiteren Gruppierungen wird untersagt, den Marktfrühschoppen zur Werbung für sich und als Plattform für politische Agitation zu nutzen.
Sachverhalt
Begründung:
Der Marktfrühschoppen ist kein politisches Fest, sondern eine Zusammenkunft mit freiheitlich-demokratischem Hintergrund, der Liberalität und die Vielfalt der Stadt Marburg symbolisiert.
Was oftmals mit der Formulierung, der Marktfrühschoppen habe sich im Verlauf der letzten Jahre verändert, daher müsse eine neue Form gefunden werden umschrieben wird, hat einen ganz eindeutigen Hintergrund. Rechtsextreme Gruppierungen haben den Marktfrühschoppen als politische Plattform missbraucht. Diese Politisierung wurde durch die Teilnahme linksradikaler Störer von auswärts weiter verschärft. Erst diese Situation hat eine Entscheidung auf parlamentarischer Ebene erfordert.
Mit dem Verbot, den als Begegnung zwischen Bürgern und Studierendenschaft gemeinten Marktfrühschoppen als Plattform für politische Willensäußerungen zu missbrauchen, geht die Eigenverantwortung auf die Verursacher des jetzigen Verbotes, wer auch immer, über. Sie sind gehalten, sich auf der Basis unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung an ein solches Verbot zu halten, anderenfalls ist es ihr Verschulden, wenn das Fest nicht mehr durchgeführt werden kann.
Der Marktfrühschoppen bietet eine Plattform, Menschen mit ihren unterschiedlichen Gesinnungen zusammenzubringen und trägt somit für die Verständigung untereinander bei.
Darüber stellt der Marktfrühschoppen eine Einmaligkeit in der Festkultur Deutschlands dar, die in vielen Medien beworben wird und ein Alleinstellungsmerkmal Marburgs darstellt.
Und zu guter Letzt sei daran erinnert, dass die Universitätsstadt Marburg sich für die UNESCO Welterbeliste mit dem Thema Universitätsstadt ein kultureller Raum beworben hat. Darf da der Marburger Frühschoppen fehlen?
Andrea Suntheim-Pichler
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