Seiteninhalt
Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/2291/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Stephan Muth (Nr. 18 04/2013)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
26.04.2013
|
Beschlussvorschlag
Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass die Telekom AG die eigenen Turbo-Internetleitungen (Vektoring) auch anderen Internetanbietern zur Verfügung stellen muss. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass auch die Telekkom auf Leitungen konkurrierender Unternehmen zugreifen darf.
Was bedeutet dies für den Glasfaserausbau durch die Stadtwerke Marburg?
Sachverhalt
Die Deutsche Telekom AG (DTAG) hat bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Antrag auf Änderung der Zugangsregelung zur Teilnehmeranschlussleitungbei Einsatz von Vectoringgestellt, um durch das Vectoring-Verfahren eine höhere Übertragungsrateim bestehenden Kupfernetz zu ermöglichen (theoretische mögliche Bandbreite beträgt mit diesem Verfahren bis zu 100 MBit/s beim Download, es bleibt bei den Entfernungsabhängigen Geschwindigkeitsverringerungen). Zu diesem Antrag hat die BNetzA am 10.04.2013 eine Entscheidungsvorlage zur Konsultation herausgegeben. Eine endgültige Verabschiedung zu dem eingereichten Antrag ist bisher nicht erfolgt.
Die DTAG ist nach bestehender Regel aufgrund der marktbeherrschenden Stellung verpflichtet, Leitungen (Teilnehmeranschlussleitungen) und beschaltete Anschlüsse Wettbewerbern zur Verfügung zu stellen.
Der ausgegebene Entwurf zum Thema Vectoring sieht vor, dass die DTAG an Kabelverzweigern, an denen sie das Vectoring-Verfahren nutzt oder plant, die reine Teilnehmeranschlussleitung nicht mehr anderen Wettbewerbern zur Verfügung stellen muss.
Die Stadtwerke Marburg setzen statt auf die vorhandenen veraltertenKupferleitungen der DTAG, die durchdas Vectoring-Verfahreneine Aufwertung des bestehenden Kupfernetzes erfahren soll, auf modernste neue Glasfaserkabel bis in die Wohnungen (FTTH). Damit ist nicht nur der Bedarf an größeren Bandbreiten für die nächsten 5, sondern 30 bis 40 Jahre abgedeckt.
Diese komplett neue Glasfaserinfrastruktur hat keine Berührungspunkte mehr mit dem vorhandenen Netz der DTAG.
Daher betreffen die Entscheidungen im Vectoring-Verfahren der BNetzAdas Vorhaben der Stadtwerke Marburg nicht (im Gegensatz zum Ausbauvorhaben des Landkreises).
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen