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Ratsinformation
Antrag der BfM - VO/2324/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Bürger für Marburg betr. Graffito freie Gebäude, Brücken und anderer Flächen in Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der BfM
- Federführend:
- 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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18.06.2013
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20.08.2013
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.06.2013
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30.08.2013
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat möge prüfen, ob nach und nach die in kommunalem Besitz befindlichen Gebäude, Brücken und weitere für Graffiti geeignete Flächen mit einem permanenten Schutzsystem gegen Graffito versehen werden können, damit diese binnen kurze Zeit wieder entfernt werden können.
2. Der Magistrat wird gebeten, die Universität Marburg, das Land Hessen und die Hausbesitzer in Marburg dahin gehend zu beeinflussen, dass diese ihre Gebäude mit einem identischen Verfahren ebenfalls gegen Schmierereien schützt.
3. Der Magistrat wird gebeten, freie Flächen zu schaffen, an denen sich aktive Sprayer künstlerisch betätigen können.
Sachverhalt
Begründung:
Schmierereien ob künstlerisch interessant oder nicht sind ein Ärgernis für den Besitzer der Immobilie, für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt und für Besucher. Grundsätzlich stellen sie darüber hinaus eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB dar.
Auch wenn manches Graffito schon (fast) historisch wertvoll anmuten, wie beispl. Mein Bobbes bleibt Jungfrau am Steinweg sind die meisten Graffiti mutwillige Schmierereien einer radikalen, Menschen verachtenden oder grundsätzlich destruktiven Gesinnung.
Permanente Schutzsysteme schützen davor. Diese Schutzbeschichtung erleichtert die Entfernung von Graffiti, lässt sich vielfach abreinigen ohne diese zu erneuern und schützt gleichzeitig den Untergrund.
Diese Art des Schutzes ist überall dort sinnvoll, wo mit erhöhtem Graffitiaufkommen gerechnet werden muss.
Da leider auch oder besonders deswegen die Universitätsgebäude beliebte Flächen der Sprayer sind, sollte die Universität mit den gleichen Maßnahmen wie die Stadt Marburg im Sinne der Werterhaltung und einem ansprechenden Erscheinungsbild vorgehen.
Graffiti, die schnell wieder entfernt werden können, erfüllen nicht mehr ihren Sinn. Jedes mutwillige Graffito mit einer zweifelhaften Aussage bekommt Nahrung, solange es für jedermann zu sehen ist. Eine konsequente Vorgehensweise macht jedem Sprayer unmissverständlich klar, in kurzer Zeit ist sein Werk und somit seine Aussage Vergangenheit.
Zweifelsohne gibt es Graffiti, die Kunst darstellen und Förderung verdienen. Dafür bieten sich zur Verfügung gestellte Flächen an. Nur bekannte Sprayer sollten sich hier verewigen dürfen. Um die Attraktivität dafür zu stärken, können Street-Art-Wirkshops oder Wettbewerbe in den Vordergrund geschoben werden.
Quelle: Firmaneistraße ehem. Kinderklinik
Andrea Suntheim-Pichler
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