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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2657/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzplan und Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017 der Universitätsstadt Marburg, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit ihren Anlagen und Stellenplan 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
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01.11.2013
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
gemäß § 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 und § 101 Abs. 3 HGO über die hiermit vorgelegten folgenden Entwürfe zu beraten und zu beschließen:
1. Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Planungsjahre 2013 bis 2017
2. Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2014 mit ihren Anlagen
3. Stellenplan 2014 der Universitätsstadt Marburg
4. sowie den Entwurf des Finanzplanes 2013 bis 2017 gemäß § 101 Abs. 4 HGO zur Kenntnis zu nehmen.
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 97 Abs. 1 und § 101 Abs. 3 HGO hat der Magistrat die o. g. Planentwürfe festzustellen, die er nach § 51 Ziffer 7 HGO zur Beratung und späteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorlegt.
Das Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan 2013 bis 2017, der dem Haushaltsplanentwurf 2014 als Anlage beigefügt ist.
Der Haushaltsplan 2014 wird, wie seit 2009 üblich, als Produkthaushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vorgelegt. Hiernach gilt der Ergebnishaushalt gem. § 92 Abs. 3 Nr. 1 HGO als ausgeglichen, wenn das ordentliche Ergebnis nicht negativ ist.
Der Haushalt 2014 erreicht dieses Ziel nicht ganz und erwirtschaftet bei dieser Betrachtung einen Fehlbedarf von 763 T€. Da wir über einen Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses von über 60 Mio. € verfügen, kann der Fehlbedarf aus dieser gedeckt und somit der Haushaltsausgleich auf diesem Wege erreicht werden (§ 92 Abs. 3 Nr. 2 HGO).
Im investiven Teil des Finanzhaushalts ergibt sich ein Investitionsvolumen von knapp 41,1 Mio. €, das durch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 25,1 Mio. € ergänzt wird.
Zur Finanzierung der Investitionen ist es notwendig, eine Kreditermächtigung von 30,6 Mio. € zu veranschlagen.
Die zum Haushalt gehörende Finanzplanung, die sich in wesentlichen Eckdaten auf die Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 14. September 2012 (Basis: gesamtwirtschaftliche Projektion der Bundesregierung vom April 2012) stützt, zeigt ein positives Bild der zukünftigen Haushalte.
Zahlreiche weitere Einzelheiten und Erläuterungen können dem Haushaltsplanentwurf 2014 entnommen werden.
Die Ortsbeiräte werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO zum Entwurf des Haushalts 2014 gehört.
Egon Vaupel
Ausdruck vom: 18.09.2013
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