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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/3048/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Elke Therre-Staal (Nr. 15/28.02.2014)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.02.2014
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Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob im UKGM bei der Verarbeitung von körperlichen Erkrankungen, besonders bei der Diagnose Krebs, sowie beim Verlust von nahe stehenden Personen im Todesfall ein psychotherapeutisches Gesprächsangebot im
Sinne einer Krisenbewältigung besteht.
Sachverhalt
Das UKGM hat uns zu der Anfrage folgendes mitgeteilt:
Die Kliniken für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und für Psychiatrie und Psychotherapie bieten ambulant oder auch stationär Menschen, die sich in krisenhaften Lebenssituationen befinden medizinisch-therapeutische Hilfen verschiedener Art an.
Auch wenn die Behandlung einer schweren körperlichen Erkrankung nur durch die entsprechende Fachabteilung des Klinikums erfolgen kann, so ist es trotzdem möglich, dass - wenn der Bedarf besteht - die Patienten an den ambulanten oder stationären Behandlungsangeboten der psychosomatischen Klinik oder an Teilen davon teilnehmen können. Das kann z.B. die Teilnahme an Gruppentherapien sein, aber auch Einzelgespräche sind möglich.
Fast ein Drittel aller Patienten mit einer Krebsdiagnose erleben im Kontext ihrer Erkrankung eine depressive Reaktion oder entwickeln eine behandlungsbedürftige Angst- oder Belastungsstörung. Durch enge strukturierte Kooperationen der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie mit den onkologischen Zentren der Klinik (z.B. dem Brustzentrum, dem Darmzentrum oder dem Prostatazentrum) besteht für alle Patienten/innen mit einer Tumorerkrankung und deren Angehörige die Möglichkeit, einen Termin zu einem oder bei Bedarf mehreren Beratungsgesprächen mit dem psychoonkologisch arbeitenden Personal zu vereinbaren. Die Terminvereinbarung geschieht über das Pflegepersonal oder die ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Klinik.
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