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Ratsinformation
Antrag der MBL-Fraktion - VO/3575/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der MBL-Fraktion betr. Zensus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der MBL-Fraktion
- Federführend:
- 15 - Stabsstelle Stadt- und Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und Statistik
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Magistrat
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Vorberatung
|
|
●
Gestoppt
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|
Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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|
|
18.11.2014
| |||
●
Gestoppt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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21.11.2014
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Sachverhalt
Begründung
Vor einem Jahr habe ich folgende kleine Anfrage gestellt:
Durch den Zensus 2011 wurde festgestellt, dass die Universitätsstadt Marburg lediglich ca. 72500 Einwohner hat anstatt wie bis dahin angenommen über 80000.
Da die Zuweisungen der entsprechenden finanziellen Mittel vom Land von der Höhe der Einwohnerzahl abhängt, stellt sich die Frage, ob gegebenenfalls Rückzahlungsansprüche wegen überhöhter, ungerechtfertigter Zahlungen auf die Stadt zukommen.
Antwort:
Zur Zeit liegen auch nach Rückfrage beim Hessischen Städtetag keine Informationen vor, dass das Land Hessen beabsichtigt an die Universitätsstadt Marburg oder andere Städte ausgezahlte Zuweisungen aufgrund der durch die Ergebnisse des Zensus 2011 veränderten
Einwohnerzahlen zurückzufordern.
Laut einem Bericht von Spiegel ONLINE (28.10. 14) klagen bundesweit viele Kommunen wegen Ungenauigkeit gegen die Volkszählung. Dabei sind u.a. 8 Kommunen aus Hessen.
Haben sich im Lauf des letzten Jahres neue Entwicklungen ergeben und welche Konsequenzen ergäben sich für Marburg, wenn sich das Verfahren als fehlerhaft wenn nicht gar verfassungswidrig erweisen sollte?
Dr. Hermann Uchtmann
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