Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/3795/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Verzicht auf die Anlegung von Gehwegen in verschiedenen Straßen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Michaela Bauer
- Verfasser*in:
- Stein, Friedhelm
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Anhörung
|
|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
|
Anhörung
|
|
|
19.03.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
27.03.2015
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Auf die Anlegung von Gehwegen wird auf Grund der örtlichen Gegebenheiten in den nachstehend aufgeführten Straßen verzichtet:
I. Auf beiden Straßenseiten
1. Stadtteil Cappel
1.1 Odenwaldstraße, Stichstraße Flurstück 248/1
2. Stadtteil Ginseldorf
2.1 Zum Wallgraben
3. Stadtteil Haddamshausen
3.1 Steinnorr (Teilstück Flurstück 6 bis ausgebaute Wendemöglichkeit vor Hs.-Nr. 4)
3.2 Steinnorr (Teilstück Flurstück 9 bis Ausbauende)
II. Auf einer Straßenseite
4. Stadtteil Michelbach
4.1 Michelbacher Straße, Stichstraße zu Hs.-Nrn. 4 und 6
Der Abweichungsbeschluss ist durch "Amtliche Bekanntmachung" in der Oberhessischen Presse zu veröffentlichen.
Ausdruck vom: 30.01.2015
Seite: 1/2
Sachverhalt
Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen vom 25.11.1983, in der Fassung des I. Nachtrages vom 27.09.1984, des II. Nachtrages vom 13.12.1985 und des III. Nachtrages vom 12.06.1987, sind die zum Anbau bestimmten Straßen endgültig hergestellt, wenn sie u. a. mit beidseitigen Gehwegen ausgebaut sind.
Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 kann die Stadtverordnetenversammlung jedoch im Einzelfall die Bestandteile und Herstellungsmerkmale der Erschließungsanlagen abweichend von Abs. 1 und 2 festlegen.
Die genannten Straßen haben allesamt nahezu ausschließliche Erschließungsfunktion für die angrenzenden Baugrundstücke. Auf Grund der jeweils verhältnismäßig geringen Frequentierung und der teilweise beengten Straßenverhältnisse ist eine Anlegung von gesonderten beidseitigen Gehwegen hier nicht erforderlich.
Zudem wurden die Anlagen Odenwaldstraße – Stichstraße – und Zum Wallgraben niveaugleich verkehrsberuhigt in Pflasterbauweise hergestellt. Eine gesonderte Anlegung von Gehwegen entfällt hierbei.
Die jeweiligen Ortsbeiräte wurden vorab über die Verzichtsabsicht informiert.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlage
Lagepläne
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 | FD 60 | FD 60.1 |
|
|
K | K | B |
|
|
A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
Beschlussfolgeabschätzung
1. Einmalkosten
Veröffentlichungskosten der Amtlichen Bekanntmachung, ca. 200 €.
2. Folgekosten
Keine
3. Weitere Auswirkungen
Der Verzichtsbeschluss ist Voraussetzung für die Abrechnung der Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch.
Ausdruck vom: 30.01.2015
Seite: 1/2
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen