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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/4694/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl eines Vertreters / einer Vertreterin und eines Stellvertreters / einer Stellvertreterin für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mittelhessische Wasserwerke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 10.3 - Beteiligung und Controlling
- Bearbeiter*in:
- Christine Schwalb
- Verfasser*in:
- Schwalb, Christine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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17.06.2016
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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17.06.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mittelhessische Wasserwerke (ZMW)
einen Vertreter/eine Vertreterin und
einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin
zu wählen. Die Gewählten sollen den kommunalen Gremien (Magistrat, Stadtverordnetenversammlung) angehören.
Sachverhalt
Begründung:
Die Stadt Marburg ist Verbandsmitglied. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes Mittelhessische Wasserwerke hat die Stadtverordnetenversammlung ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung zu entsenden. Die Gewählten sollen den kommunalen Gremien angehören.
Das Wahlverfahren richtet sich nach § 55 HGO. Es wird nach Stimmenmehrheit gewählt. Sofern niemand widerspricht, kann zur Vereinfachung des Verfahrens offen abgestimmt werden.
Zuletzt gewählt waren: Norbert Schüren und Reinhard Karasek (Stellvertreter)
Besonders zu beachten ist § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz:
Alle Dienststellen sollen bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien, soweit sie ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht haben, mindestens zur Hälfte Frauen berücksichtigen. Ausnahmen sind nur aus erheblichen Gründen zulässig, die aktenkundig zu machen sind.
Dr. Thomas Spies
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