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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0710/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
·Offenlage Bebauungsplan Nr. 4/4 Fronhof
·Aufstellungsbeschluss und Offenlage Flächennutzungs- und Landschaftsplanän-derung Nr. 4/5 Fronhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
25.10.2002
| |||
●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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16.10.2002
| |||
●
Erledigt
|
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Magistrat
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Aufstellungsbeschluss
zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Marburg Nr.
4/5 im Bereich Fronhof.
2. Offenlagenbeschluss
zur Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung Nr. 4/5 Fronhof.
3. Offenlagebeschluss
zum Bebauungsplanentwurf Nr. 4/4 Fronhof einschl. Begründung.
Sachverhalt
Begründung:
Das
Plangebiet befindet sich in zentraler Kernstadtlage und bildet die
Schnittstelle zwischen der mittelalterlichen Altstadt und gründerzeitlich
geprägten Südstadt. Der ca. 2 ha große Bebauungsplanbereich wird durch die
Straßen Am Grün, Schulstraße, Gutenbergstraße und Universitätsstraße begrenzt.
Der ca. 1 350 qm große Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderungsbereich
befindet sich innerhalb dieses Gebietes östlich der Otto-Ubbelohde-Schule an
die Schulstraße angrenzend.
Anlass
für die Planänderung ist der seit langem bestehende Wunsch der
Otto-Ubbelohde-Schule und der Fronhofschule nach einem Mehrzweckraum/Aula für
Schulsport, aber auch für Versammlungen, Theateraufführungen, Schulfeste. Die
Möglichkeiten für Schulsport und bewegungsorientierten Unterricht sind derzeit
in beiden Schulen nur sehr eingeschränkt vorhanden, so dass der Turn- und
Sportunterricht in der Jägerkaserne bzw. im Sportinstitut stattfinden muss.
Von
Oktober 1998 bis Oktober 2000 wurde ein Rahmenplan für den Bereich Fronhof
erstellt, in dem verschiedene Entwicklungsschwerpunkte ausgearbeitet wurden.
Neben Entwicklungszielen für die bestehende Bausubstanz, Straßen und
Freiflächen wurde für den Bereich der jetzigen Stellplatz- und Garagenflächen
östlich der Otto-Ubbelohde-Schule eine maßvolle Neubebauung vorgeschlagen. Die
geplante Mehrzweckhalle sollte nach Aussagen des Rahmenplanes an der
Schulstraße gegenüber dem KFZ positioniert werden.
Im
Oktober 2000 wurde die Rahmenplanung von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossen. In einer Ergänzung zum Beschluss wurde festgelegt, dass der
Bestandschutz des KFZ am jetzigen Standort zu gewährleisten ist.
Im
November 1999, während der Bearbeitung des Rahmenplanes, wurde eine
Bauvoranfrage über einen Appartementhaus-Neubau an der Schulstraße, gegenüber
dem KFZ, gestellt. Da planungsrechtlich das Bauvorhaben nicht abgelehnt werden
konnte, wurde die Bauvoranfrage im Hinblick auf die in Arbeit befindliche
Rahmenplanung zurückgestellt. Nach Beschluss des Rahmenplanes wurde eine
Veränderungssperre für den Bereich Fronhof beschlossen, um die im Rahmenplan
festgelegten Entwicklungsziele zu sichern. Die Veränderungssperre, die in der
Zwischenzeit schon einmal verlängert wurde, läuft Anfang April 2003 aus. Dieser
Zeitraum steht noch für eine Absicherung der Rahmenplanziele über die
Erarbeitung eines Bebauungsplanes zur Verfügung.
Im
November 1998 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4/4
Fronhof von der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der
Zeit vom 17. Juni bis 12. Juli 2002 statt. Es ist geplant, die Offenlage des
Bebauungsplanentwurfes sowie der entsprechenden Flächennutzungs- und
Landschaftsplanänderung im November/Dezember 2002 durchzuführen, so dass Anfang
2003 der Zustimmungs- bzw. Satzungsbeschluss gefasst werden könnte.
Der
größte Teil der im Bebauungsplanentwurf festgelegten Gemeinbedarfsfläche
befindet sich in privater Hand. Parallel zum gesamten bisherigen
Planungsverlauf fanden und finden Gespräche mit dem Eigentümer der Fläche
statt, um eine gemeinsame Umsetzung der festgelegten Rahmenplanziele zu
erreichen. Grundsätzlich besteht die Bereitschaft des Eigentümers mit der Stadt
zusammenzuarbeiten, jedoch haben die bisherigen Verhandlungen noch nicht zu
einem Ergebnis geführt.
Zur
Klärung der Nutzungsmöglichkeiten der künftigen Mehrzweckhalle/Aula finden
Gespräche zwischen den Schulen und dem KFZ unter Beteiligung des Kulturamtes,
des Bauamtes und des Stadtplanungsamtes statt. Es soll mit den möglichen
späteren Nutzern geklärt werden, ob neben der schulischen Nutzung (Schulsport,
Versammlung, Theateraufführungen, Schulfeste) auch eine kulturelle Nutzung des
geplanten Gebäudes möglich ist. Vorstellbar sind hier Nutzungen durch das KFZ
für Proben, Lesungen, Kinderveranstaltungen und sonstige Kulturveranstaltungen,
die eine schulische Nutzung nicht beeinträchtigen würden.
Im Rahmen
der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf Fronhof wurden
verschiedene Anregungen und Bedenken vorgebracht. Die vorgebrachten Anregungen
wurden im wesentlichen in den Bebauungsplanentwurf übernommen. So wurden die
Höhenfestsetzungen nochmals überarbeitet, als Orientierungswerte wurden Höhen
bestehender Gebäude bzw. Straßenhöhen in den Plan übernommen, die
Gemeinbedarfsfläche für schulische und kulturelle Zwecke wurde vergrößert, eine
barrierefreie Gestaltung der anzulegenden Fußwege wurde festgelegt und es fand
eine Benennung der anzupflanzenden Bäume statt. Die Empfehlung der UNB, im
Bebauungsplan eine Dachbegrünung festzusetzen, wurde nicht übernommen, um
insbesondere im Bereich der Neubebauung flexibel auf Architekturentwürfe
reagieren zu können. Die IG MARSS regte an, den geplanten Abriss des
Hinterhauses Am Grün 17 zurückzunehmen, um dieses sozialgeschichtlich
interessante Gebäude zu erhalten. Dies wurde nicht in den Bebauungsplan
übernommen, da sich dieser Gebäudeanbau im Bereich der künftigen Gemeinbedarfsfläche
befindet. Eine Rücknahme der Gemeinbedarfsfläche in diesem Bereich würde dazu
führen, dass die geplante Mehrzweckhalle nicht mehr in einer vernünftigen
Größenordnung zu realisieren wäre.
Sehr
intensiv an der Diskussion um den Bebauungsplanentwurf haben sich die Schulen
und das KFZ beteiligt. Als Anlage befinden sich die Stellungnahmen des
Stadtelternbeirates Marburg sowie des Kulturladens KFZ, die im Rahmen der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung abgegeben wurden. Die Stellungnahme des
Stadtelternbeirates deckt sich im wesentlichen mit den Stellungnahmen der
Fronhofschule und der
Otto-Ubbelohde-Schule. Gewünscht von den Schulen wird ein Sportraum in
der Größe einer Einfelder-Halle (405 qm), die von beiden Schulen genutzt werden
könnte. Weiterhin sollten für eine Nachmittagsbetreuung weitere Räumlichkeiten
zur Verfügung gestellt werden. Eine gemeinsame Nutzung der Mehrzweckhalle mit
dem KFZ wird nicht grundlegend abgelehnt, es werden jedoch Probleme in den
Punkten Hallenausstattung und der direkten Schulnutzung nach
Kulturveranstaltung (Qualm, Verschmutzung) gesehen. Problematisch von seiten
der Schulen ist die im Hofinnenbereich vorgesehene Wohnbebauung, da mit
Konflikten zwischen der Schulhofnutzung auch an den Nachmittagen und an
Wochenenden und der Wohnnutzung gerechnet wird. Weiterhin wird befürchtet,
dass durch die geplante Neubebauung auf den jetzigen Parkplatzflächen östlich
der Schule und durch die Möglichkeit zur Aufstockung des Park- und
Geschäftshauses eine Verschattung des Schulgebäudes und des Schulhofes
eintritt. Von seiten der Schulen wird angeregt, möglichst keinen neuen Verkehr
in die Schulstr. zu ziehen, soweit wie möglich auf bestehende Parkplätze (z. B.
Parkhaus) zurückzugreifen und bei Errichtung einer Tiefgarage den Ein- und Ausfahrtsbereich
so zu legen, dass keine Gefährdung der Schüler eintreten kann.
Das KFZ
weist in seiner Stellungnahme auf den vorhandenen dringenden Raumbedarf für
Veranstaltungen, Gruppenräume, Catering und andere Nutzungen hin. Auch hier
wird, wie von den Schulen, ein Konflikt mit der möglichen Wohnbebauung im
Blockinnenbereich gesehen. Ebenso wird die vorhandene und geplante
Stellplatzsituation angesprochen. Es wird angeregt, vorhandene Stellplätze
(Parkhaus) zu nutzen, um so die erforderlichen neuen Stellplätze auf ein
Minimum zu reduzieren. In einem Tiefgaragenein-/ausfahrtsbereich direkt
gegenüber dem KFZ werden Probleme gesehen (Scherben etc.). Es wird darauf
hingewiesen, dass ein klassischer Turnraum für kulturelle Nutzungen nicht oder
nur sehr eingeschränkt nutzbar ist. Hier wird angeregt, für schulische und
kulturelle Nutzungen getrennte Räumlichkeiten anzubieten. Weiterhin wird dafür
plädiert, dass die Stadt das erforderliche Grundstück ankauft, um sich weitere
Planungsoptionen offen zu halten.
Die in
den Stellungnahmen von Schulen und KFZ vorgebrachten Anregungen müssen
aufgeteilt werden in Punkte, die über einen Bebauungsplan festgelegt werden
können und solche die einer schul- und kulturpolitischen Entscheidung
unterliegen.
Fragen
nach Bereitstellung von Räumlichkeiten, Raumgrößen und konkrete Nutzungen und
Ausgestaltungen der einzelnen Räume sind über einen Bebauungsplan nicht
festzulegen!
Sowohl
Schulen als auch KFZ sehen in der geplanten Wohnbebauung im Blockinnenbereich
ein Konfliktpotential mit den bestehenden Nutzungen. Planungsrechtlich besteht
keine Möglichkeit hier eine Wohnbebauung auszuschließen, da bereits jetzt der
Charakter eines Mischgebietes gegeben ist und hier Wohnnutzung neben anderen
Nutzungen vorhanden ist. Es wurde bewusst nicht die Festlegung eines
allgemeinen Wohngebietes getroffen, um deutlich zu machen, dass es sich hier
nicht um ein ruhiges Wohngebiet, sondern um ein Gebiet handelt, in dem die
unterschiedlichsten Nutzungen nebeneinander ihre Berechtigung haben.
Die vorhandene
und geplante Parkplatzsituation wird im weiteren Verlauf der Planung und der
Umsetzung diskutiert werden. Es wird versucht, möglichst umweltfreundliche und
kostengünstige Lösungen zu finden. Zur erforderlichen Stellplatzanzahl sowie
genauer Lage der Tiefgarage und des Ein- und Ausfahrtsbereiches kann im
Bebauungsplan noch keine Festlegung getroffen werden, um nicht einem
Architekturentwurf vorzugreifen. Ein zusätzliches Verkehrsaufkommen wird es
durch eine Neubebauung nicht geben, da die jetzt vorhandenen angemieteten
Stellplätze und Garagenplätze entfallen.
Von der
Otto-Ubbelohde-Schule wurde die Befürchtung geäußert, dass durch die geplante
Wohnbebauung östlich der Otto-Ubbelohde-Schule und die mögliche Aufstockung des
Park- und Geschäftshauses westlich des Schulhofes, eine Beschattung von
Schulgebäude und Schulhof eintreten kann. Eine Aufstockung des Park- und
Geschäftshauses ist nur im zur Universitätsstraße gelegenen Bereich (in der
Tiefe des Institutes für Geisteswissenschaften) möglich, so dass hier keine
Beeinträchtigung für den Schulhof gesehen wird.
Durch die
geplante Mehrzweckhalle und die mögliche Wohnbebauung östlich der
Otto-Ubbelohde-Schule tritt nur eine geringe zusätzliche Beschattung des
Schulgebäudes in den Morgenstunden ein (s. hierzu auch Beschattungspläne in der
Anlage).
Auf der
Grundlage des Bebauungsplanes sollen weitergehende Verhandlungen über eine
Umsetzung des Projektes stattfinden.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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