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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/5807/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Übernahme der Schülerbeförderungskosten in Form des landesweiten Schülertickets unabhängig von der Entfernung zwischen Schule und Wohnort
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 40 - Schulverwaltung & Medienzentrum
- Antragsteller*in:
- Marburger Linke
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.09.2017
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14.11.2017
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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29.09.2017
| |||
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17.11.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg wird beauftragt, sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass alle Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5-10 in den Genuss der Schülerbeförderung in Form des landesweiten Schüler*innenticket kommen, ohne dass den Kommunen dadurch finanzielle Nachteile entstehen. Die bisherige 3-Kilometer-Grenze soll entsprechend wegfallen.
Sachverhalt
Begründung:
Das eingeführte Schülerticket für 365 Euro im Jahr ist für Schüler*innen und Auszubildende eine Erleichterung in Sachen Alltagsmobilität. Das Ticket ist für die allermeisten Nutzer*innen deutlich günstiger als die bisherigen Angebote. Zudem beschränkt sich die Gültigkeit nicht mehr auf einzelne Kreise, sondern auf das ganze Landesgebiet.
Im Unterschied zu der bisherigen Regelung für die Erstattung der Schüler/innenbeförderungskosten, welche die Erstattung der Kosten für die Beförderung und Nutzung des Schulwegs vorsieht, gilt das landesweite Schüler*innenticket sowohl für den Schulweg wie für die Freizeit. Dieser Sachverhalt ist sehr zu begrüßen. Bei der jetzigen Regelung handelt es sich aufgrund dieser umfangreichen Nutzungsmöglichkeit des Tickets (Schulweg und Freizeit) um eine unzulässige Ungleichbehandlung von Schüler/innen, wenn diejenigen, die drei Kilometer oder mehr von einer Schule entfernt wohnen, die Kosten für das landesweite Schüler*innenticket erstattet bekommen und diejenigen, die sich auf einen Schulweg von weniger als 3 Kilometer begeben, keine Kostenerstattung in Anspruch nehmen können. Die derzeitige Regelung ist sachlich nicht gerechtfertigt und begegnet daher sogar verfassungsrechtlichen Bedenken.
Zudem erscheint der Ausbau des ÖPNV aus sozial- und umweltpolitischen Gründen notwendig. Dazu gehört nicht nur eine Verbesserung des logistischen Angebots, sondern auch eine möglichst weitgehende Vergünstigung von Tickets. Die Ausweitung der Regelung auf alle Schüler*innen ist dafür ein wichtiger Schritt und ein kommt dem Ziel eines ÖPNVs zum Nulltarif näher.
Jonathan SchwarzHenning Köster-SollwedelJan Schalauske
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